Teilzeitarbeit - Mehrarbeit

7. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
stern3007
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)
Teilzeitarbeit - Mehrarbeit

hallo erst einmal an alle,

folgender fiktiver Fall:
Auszug aus einem Arbeitsvertrag:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit wird entsprechend den betrieblichen Notwendigkeiten zur Sicherung der Patientenversorgung festgelegt. Beginn und Ende der täglichen Arbeiten richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
Es wird eine 6-Tage Woche zugrunde gelegt, wobei der Arbeitnehmer sich verpflichtet, Nacht-/Wechselschicht, Sontags-/Mehr- und Zusatzarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Aktuell wird 20 Std. pro Woche gearbeitet. Die Arbeitszeit wurde auf Wunsch des Arbeitnehmers vor längerer Zeit reduziert, da es ständig Probleme mit Minusstunden gab. Dies ist schriftlich nicht niedergelegt.

Mittlerweile hat sich die Situation des Arbeitnehmers geändert. Er müßte mindestens 30 Stunden arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ist laut AG nicht möglich. Derzeit ist der Arbeitsbedarf erheblich angestiegen. AN soll Mehrarbeit im Umfang von ca. 30 Wochenstunden machen. Dies wird ihm aber nicht in Geld vergütet. AG schreibt die Mehrarbeitsstunden gut und irgendwann gibts dann vielleicht einmal frei dafür. Also praktisch eine Art Arbeitszeitkonto, welches ich aber in den Bedingungen des Arbeitsvertrages nicht erkenne.

Damit AN auf seine finanziell benötigten Mittel kommt, arbeitet er auf 400 Euro Basis nebenher. Dies ist vom AG genehmigt. Unter den jetzigen Bedingungen ist ein zusätzliches Arbeiten sehr erschwert, weil dadurch nahezu alle freien Tage wegfallen. AN müßte unter den jetzigen Bedingungen den Nebenjob aufgeben. Ist aber nicht möglich, da AG die Mehrarbeit nicht ausbezahlen will. Andererseits droht der AG aber damit, den Nebenjob zu verbieten, wenn AN sich überlastet fühlt. Andere Mitarbeiter bekommen Mehrarbeit ausgezahlt. Der AN bekommt monatlich immer nur die mündlich vereinbarten 20 Wochenstunden ausbezahlt.

Was darf der AG unter dieser Konstellation verlangen?

-- Editiert von stern3007 am 07.11.2008 13:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das erste was der AN verlangen darf die unzulässige Diskriminierung seitens des AGs abzustellen, nach denen Teilzeitbeschäftige nicht gegenüber Vollzeitkräfte benachteiligt werden dürfen.
Demnach ist die Mehrarbeit genauso zu bezahlen. Auch die vergangene. (Wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart bis zu drei Jahre rückwirkend)

Lies Dir mal das Gesetz durch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf
Insb. §4 (1)


Dass der Chef nicht zahlen will, hilft ihm wenig. Er muss...
Würde ich höflich schriftlich einfordern und wenn nichts passiert zum Arbeitsgericht gehen. Zur Not gehts in der ersten Runde ohne Anwalt, wäre aber besser mit, weil da zuviel schief läuft.

Wenn sich über längere Zeit ein Arbeitszeitmodell eingeschliffen hat, wird es von Gerichten sozusagen als rechtlicher Bestandteil des Arbeitsverhältnisses gewertet. Manchmal heißt es Konkretisierung, manchmal auch anders.
Den Nebenjob kann er gerade bei Teilzeitbeschäftigen auch nicht so einfach verbieten, weil ihm gerade der Kittel brennt.
Man könnte sich vielleicht darauf verständigen im Nebenjob kürzer zu treten, dann aber bitteschön gegen Geld.

Aber dann nicht schon wieder nach ein paar Wochen Minusstunden machen lassen.

Würde insb. wegen dem Nebenjob mal in eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht investieren, damit er sich das anhört und über den Arbeitssvertrag schaut.


Wenn der Betrieb mehr als 10 Vollzeitangestellte hat, teilzeitleute zählen teilweise, dann gibt es auch allgemeinen Kündigungsschutz. Dann kann man sich schon besser für seine eigenen Rechte einsetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... sehe ich ähnlich. das erste wäre, gleichbehandlung einzufordern. es gibt wohl kaum einen sachlichen grund, weswegen die anderen mehrarbeit bezahlt bekommen, du aber ein stundenkonto für den ausgleich in freizeit.

dein hauptproblem freilich dürfte sein, dass der betrieb wohl kaum mehr als 10 AN haben dürfte, weswegen kündigungsschutz eher mau sein wird.

-- Editiert von blaubär49 am 08.11.2008 11:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stern3007
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

Richtig, es geht um einen Betrieb mit weniger als 10 Festangestellten.

Es handelt sich um einen ambulanten Pflegedienst. Da hängt der Arbeitsaufwand immer vom Patientenaufkommen ab. Wenig Patienten = wenig Arbeit = Minusstunden.
Dann allerdings müßte man wirklich mit einem Zeitarbeitskonto arbeiten und nicht 25 Wochenstunden vorgeben. Ich verstehe den Arbeitsvertrag so, dass die tägliche Arbeitszeit variabel ist, die 25 Wochenstunden aber festgeschrieben. Mitarbeiter mit Vollzeitstellen haben meist ein ordentliches Paket an Minusstunden, da es schwierig ist, eine Vollzeitstelle auszureizen. Wer von den Klienten will schon um 13 Uhr noch gewaschen werden ;-). Vollzeitmitarbeiter, die in den letzten Jahren gekündigt haben, sollten die Minusstunden nach der Kündigung auch immer als Aushilfsjob abarbeiten. Aus meiner Sicht auch ein absolutes NoGo bei diesem Arbeitsvertrag. Vermutlich haben sich alle nicht getraut, dagegen etwas zu unternehmen, da man ihnen sonst die Minusstunden mit dem letzten Lohn verrechnet hätte. Zumindest wurde das so sozusagen "angedroht".

Wie schaut das rechtlich überhaupt aus mit Mehrarbeit bei Teilzeit? Mitarbeiter lassen natürlich gerne Teilzeitkräfte länger arbeiten, da hier kein Überstundenzuschlag gezahlt werden muß. Erst wenn das Stundenkontingent einer Vollzeitstelle überschritten wird und keine Minusstunden abgebaut werden müssen.

1x Hilfreiche Antwort

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