Teilzeitarbeit in Elternzeit, Urlaubsanspruch ?

23. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Beautyholic
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)
Teilzeitarbeit in Elternzeit, Urlaubsanspruch ?



LiebeCommunity,

Ich muss mich mal wieder an euch wenden.

Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantrag. Meine Tochter ist jetzt 16 Monate alt und ich gehe wieder Teilzeit arbeiten allerdings bei einem anderen Arbeitgeber.

Ich bin PKA und laut Tarifvertag stehen einer Vollzeitkraft 34 Urlaubstage zu.
Ich werde 21 Stunden verteilt auf 3 Tage a 7Std. arbeiten in einer 6 Tage Woche.

Wieviel Urlaub steht mir den zu? Soweit ich weiß den Mindestsatz von 24 Tagen allerdings habe ich auch schon gelesen das man rechnet ( nominale Urlaubstage/ Arbeitstage pro Wochextatsächliche Arbeitstage)

Das wären dann 34/6x3= 17 Tage!

Aber ich dachte die Mindestzahl wäre 24 Tage die man bekommen muss.

Es wäre lieb wenn mich jemand aufklären könnten.

LG
Steffi


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

... die 24 Tage beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche, sie werden entsprechend der Anzahl der Arbeitstage in der Woche gekürzt - bei dir aber ist 17 Tage korrekt, weil das die Hälfte von 34 ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das wären dann 34/6x3= 17 Tage! Aber ich dachte die Mindestzahl wäre 24 Tage die man bekommen muss.


Kleiner Denkfehler. Die 24 Werktage ("Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.") ergeben 4 Wochen und deine 17 Tage ergeben wesentlich mehr, da du nur 3 Tage Urlaub brauchst, um 1 Woche Urlaub zu nehmen.

MfG

-- Editiert venotis am 23.10.2012 18:52

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

@venotis
Hallo, Venotis! Lange nichts von dir gelesen hier!Welcome back ... Hatte vor geraumer Zeit schon einmal deinen Namen wieder gelesen, aber dann warst du doch nicht zu finden. Also auf ein Neues!

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bruno069
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Steffi,
Beim Urlaub gilt Minijobber haben einen Urlaubsanspruch.
Arbeiten sie an 5 Tagen die Woche, haben sie den gleichen
Urlaubsanspruch wie die Vollzeiter. Arbeiten sie an weniger Tagen in der Woche, wird nach der folgenden Formel
umgerechnet.

Jahresurlaub (Vollzeit)34Tage x 3 Arbeitstage des Minijobber:
6 betriebsübliche Arbeitstage pro Woche
17 Tage korrekt.

MfG


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