Teilzeitausbildung im ÖD möglich? - Arbeitszeit TVöD §6?

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
FamSpix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeitausbildung im ÖD möglich? - Arbeitszeit TVöD §6?

Guten Abend,

meine Frau ist/war Auszubilden im öffentlichen Dienst, beim Bundesgrenzschutz. Nun haben wir vor 2 Jahre unsere Tochter bekommen und meine Frau ist nach den entsprechenden Schutzfristen in Elternzeit gegangen.

Nun stellt sich für uns die Frage wie Sie ihre Ausbildung zuende führen soll, sie hat noch knapp 1 Jahr Ausbildung vor sich.
Da aber ihre Arbeitszeit morgens um 7 Uhr anfängt und sie schon um 6 los fahren muss um pünktlich da zu sein, haben wir keine Möglichkeit unsere Tochter in eine öffentliche Kita zu bringen, da diese erst gegen 8 Uhr öffnen.

Nun ist laut TVöD §11 Teilzeitbeschäftigung die Rede davon, dass mit einer Beschäftigten mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren eine geringere Arbeitszeit vereinbart werden kann und desweiteren auch zu genehmigen ist. Und weiter steht im TVAöD Teil B §7 in Verbindung mit dem BBiG,

"(1) Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit und die tägliche Ausbildungszeit der Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, richten sich nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit."

Bedeutet das nun das sich die Arbeitszeit nach der Wochenarbeitszeit des TVöD §6 richtet? Demzufolge ist es doch auch möglich die wöchentliche Arbeitszeit anzupassen und die Ausbildung in Teilzeit fortzuführen.

Ich wäre dankbar für konkrete Lösungsansätze wie man an diese Sache am besten herangeht und vor allem ob es rechtlich gesehen korrekt ist.

MfG

Jan Spix

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, wie soll sie denn - wenn ich das richtig verstehe - in Teilzeit die Ausbildung fortsetzen? Sie bräuchte ja für praktischen und schulischen Teil auch entsprechend länger.

Vielleicht könnte sie für die Zeit sozusagen auf 0 reduzieren, um sich voll auf die Ausbildung zu konzentrieren, wenn ein nochmaliger Einstieg zwischendrin möglich ist und wenn der AG sie freistellt. Aber in Teilzeit?

Welche Ausbildung hatte sie denn da angefangen?

MfG

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ein Anruf beim Personalrat. Es gibt mittlerweile mehrere Kommunen, die eine Teilzeitausbildung anbieten. In wie weit da der Bund auch mitzieht, kann ich nicht sagen. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.
Kannst du das Kind nicht in die Kita bringen? Eine Tagesmutter/Oma-Hilfe wäre auch noch eine Lösung, d.h., die bringt euer Kind in die Kita.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FamSpix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke schonmal für die Antworten.

zu Venotis:

Klar braucht sie dann länger, aber andernfalls könnte sie die Ausbildung gar nicht zu ende machen und das wäre ziemich *****, weil dann ja 2 Jahre einfach weg wären. Was meinst du mit auf 0 reduzieren, die Arbeitszeit? Ich glaube nicht das bei deinem Vorschlag der AG mitspielt, ist immerhin der Bund und die weichen wie man weiss nur ungern von irgendwelchen Normen ab.

Sie macht eine Ausbildung zur Maler und Lackierin.

zu Sika0304:

Kann ich leider auch nicht, auch ich beginne um 7 Uhr meine Arbeit und muss ca. 6.30 Uhr von zu Hause los. Tagesmutter wollen wir beide nocht, Kindergarten oder Kita ist in Ordnung weil die kleinen an das soziale Leben gewöhnt werden aber zu einer fremden Person möchten wir es nicht geben. Oma's sind vorhanden, leider wohnt die eine Oma die Zeit hätte zu weit weg und die andere Oma geht noch arbeiten, also wie ihr seht haben wir kaum Möglichkeiten es zu regeln.

Deswegen ja meine frage wegen der Teilzeit.

Gruss

Jan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Gibts nicht im ÖD immernoch die Möglichkeit sozusagen eine 'Auszeit' zu nehmen? Ich weiß jetzt nur nicht, ob dann in der Zeit die Ausbildung gemacht werden könnte (da es ja beim selben AG wäre).

Sprecht doch einfach mal mit dem AG. Ohne dessen Zustimmung ist ja eh sowas nicht möglich. Denn selbst wenn er die Zustimmung zu einer Arbeitszeitverringerung geben müsste , wäre ja die Frage der Ausbildung damit noch nicht geklärt.

Wo ein Wille ist ... ;)

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