Teilzeitbeschäftigung

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
slipper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeitbeschäftigung

Was heißt denn wohl genau der Absatz:

7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

"in der Regel...." was ist damit gemeint. Unser Betrieb hat 10 Angestellte. Entscheidet dann das Gericht wenn der AG keine TZSt anbieten will?

Ich kann nur Teilzeit wieder anfangen, da ich 2 Kinder zu betreuen habe. Hat das einen Einfluß auf die Entscheidung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo slipper, wenn dort in der Regel weniger als 15 Arbeitnehmer tätig sind, dann ist der Arbeitgeber da nicht in der Pflicht Teilzeit zu gewähren. Und 'in der Regel' heißt, dass z.B. Saisonkräfte o.ä. da nicht reinfallen.

MfG

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#2
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, slipper,

wenn Du nur Teilzeit dort arbeiten kannst, musst Du entweder mit deinem AG reden, ob er dir nicht eine solche Stelle zur Verfügung stellen kann, oder Du kündigst.

Ally

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