Guten Morgen,
ich arbeite seit 15 Jahren in einem großen Unternehmen in Teilzeit, sprich 4 Stunden täglich insgesamt 19.5 Stunden wöchentlich. Jetzt wurde das Unternehmen umstrukturiert und der Arbeitgeber verlangt, dass man eine Woche in Vollzeit und eine Woche frei, arbeitet. So lange Arbeitszeit kann ich mir sowohl gesundheitlich als auch aus familiären Gründen (Pflege von Angehörigen) nicht leisten. Ich gehöre nicht mehr zu den Jüngsten.
Wie sieht die Sache rechtlich aus? Darf der Arbeitgeber uns dazu zwingen?
Danke im Voraus und
VG
Teilzeitjob Jobsharing
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Lage der Arbeitszeit bestimmt sich im Wesentlichen zunächst mal nach den Regelungen des Arbeitsvertrages. Steht dort irgendetwas?
ZitatDie Lage der Arbeitszeit bestimmt sich im Wesentlichen zunächst mal nach den Regelungen des Arbeitsvertrages. Steht dort irgendetwas? :
Im Arbeitsvertrag steht: Die Arbeitnehmerin wird am ....als AN teilzeitbeschäftigt mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,25, eingestellt.
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Der AG hat bei solchen Änderungen zu beachten
a) den AV; zwar ergibt rechnerisch die Anordnung '1. Woche voll arbeiten, 2. Woche frei' auch einen Durchschnitt von 19,25, aber es ist doch wohl eine extreme Variante
b) das billige Ermessen - hier sollte deine familiäre Verpflichtung zur Pflege eine Rolle spielen. Zu deinen Gunsten.
Bei einem großen Unternehmen könnte es einen BR geben - den solltest du ins Boot holen.
In deiner Überschrift sprichst du von Jobsharing - verstehe ich nicht und kommt in deinen Ausführungen auch nicht vor.
Ja, in dem Fall geht es darum, dass sich Zwei eine Vollzeitstelle teilen, deshalb Jobsharing
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