Hallo,
ich google zwar schon seit Stunden, habe aber leider nicht die gewünschten Informationen eruieren können.
Sind in einem Telearbeitsvertrag Klauseln zu einer Unfallversicherung für den AN und eine Überstundenregelung gesetzlich vorgeschrieben?
Ist die salvatorische Klauseln auch bei Arbeitsverträgen üblich? Ich hatte ein paar Jahre lang nichts mehr mit Verträgen zu tun und hoffe auf eure Hilfe.
Danke, AndreaTesafilm
Telearbeitsvertrag, Klauseln zu Überstunden und Unfallversicherung vorgeschrieben?
10. Juli 2007
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Frage vom 10. Juli 2007 | 12:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telearbeitsvertrag, Klauseln zu Überstunden und Unfallversicherung vorgeschrieben?
#1
Antwort vom 10. Juli 2007 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (49743 Beiträge, 17455x hilfreich)
Jeder AN muss durch den AG gesetzlich unfallversichert werden. Zu den Überstundenregelungen in Arbeitsverträgen gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Die salvatorische Klausel ist auch in Arbeitsverträgen üblich.
#2
Antwort vom 10. Juli 2007 | 14:53
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)
Es gilt am Telearbeitsplatz das gleiche wie im Büro und keine gesetzlichen Sonderbestimmungen. BG ist normal die zuständige Unfallversicherung. Wenn der AG eine Unfallzusatzversicherung fordert, will er HomeOffice-Unfälle an diese abwälzen. Vielleicht sind schon einige Bürotäter zu Hause von der Leiter gefallen und das will man nicht gerne in der Statistik haben.
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
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#3
Antwort vom 10. Juli 2007 | 23:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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