Termin beim Arbeitgeber während Beschäftigungsverbot?

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Wupps
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Termin beim Arbeitgeber während Beschäftigungsverbot?

Hallole,
meine Freundin ist zur Zeit schwanger, Sie hat leider eine sher komplizierte Schwangerschaft, weshalb der Arzt nun ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. So weit so gut. Nun aber ist ihr ein Schreiben des Arbeitgebers ins Haus geflattert, in welchem er einen Termin für eine persönliche Besprechnung ansetzt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht mit Arbeitsaufwand verbunden ist und somit auch nicht im Konflikt mit dem Beschäftigungsverbot stände. Ich denke mal, es geht einfach um die weitere Zukunft im Betrieb oder ähnliches. Jetzt meine Frage: Muss meine Freundin den Termin wahrnehmen? Also ich denke mal ja, weil Sie ja immer noch in einem Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb steht, oder? Und wenn Sie ohne wichtigen Grund absagt oder einfach nicht hingeht, können dann Konsequenzen auf sie zukommen, wie Abmahnung, etc.?

Wäre sehr lieb, wenn das jemand wüsste, sie will nämlich einfach nicht hingehen, weil sie meint, sie müsste das nicht, aber ich denke, das geht so nicht.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)

Solche Kranken-Gespräche werden immer beliebter, aber es ist ganz klar:

Ein Arbeitnehmer ist <B>nicht</B> verpflichtet, im Krankenschein zu solchen Terminen zu erscheinen. Man kann sie weder abmahnen noch deshalb kündigen.

Du hast aber richtig kombiniert, dass das Nichterscheinen auch negative Folgen haben kann. Abmahnen kann man sie zwar nicht, aber man kann sie spüren lassen, dass sie nicht so reagiert hat, wie vom AG gewünscht. Ziel dieser Gespräche ist es meist, den AN unter Druck zu setzen, damit der Krankenschein möglichst schnell beendet wird und der AN am besten nie wieder krank wird. Verkauft werden solche Gespräche als Fürsorgeinteressen des AG. Vor kurzem war hier ein ähnlicher Fall, da sollte der AN 1x/Woche beim AG erscheinen.


Wenn sie hingehen will und kann, kann sie es also tun, muss aber nicht.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

quote:
im Krankenschein


Sie hat ein Beschäftigungsverbot. Das ist was anderes als ein Krankenschein. Sowas wird vom Arzt ausgeschrieben, 'soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist'.

So ein Gespräch ist zwar mit Sicherheit auf ihre Beschäftigung bezogen, aber sie wird ja nicht arbeiten müssen dabei.

Wenn sie die Befürchtung hat, dass es dort unangenehm bzw. für sie belastend zugehen würde, dann sollte sie vielleicht erst mal anrufen und fragen worums genau gehen wird und dabei vielleicht auch (freundlich) darauf hinweisen, dass sie momentan auch seelisch belastende Sachen nicht verkraften kann. Wäre m.E. 'geschickter' als kommentarlos gar nicht zu erscheinen.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)



Sie kann dem ganzen auch geschickt aus dem Weg gehen, wenn der Arzt ihr attestiert, das solche Fahrten und Gespräche in ihrem Zustand nicht ratsam seien. Aber im Grunde wird ihre Absage - wie und warum auch immer - negativ ausgelegt werden.

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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Kommt auch darauf an wie groß das Unternehmen ist, dann kann sich die Firma weitgehend schadlos halten.
Für Firmen bis zu 30 Mitarbeitern gibt es die sog. U2-Umlage, wo sich der AG 80% der Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverboten für werdende Mütter von den Krankenkassen zurückholen kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2

Wir hier im Forum stellen immer wieder fest welche Rechstunkenntnisse Arbeitgeber an den Tag legen. Sind halt auch nur Menschen.
Dass dann ein fast nagelneues Gesetz (von 2006) von AGs übersehen wird, liegt dann auch auf der Hand.

Sollte also Firma max. 30 Leute haben und durchhscheinen lassen , dass es der Firma (angeblich) nicht so gut geht - was ja der Klassiker bei Personalgesprächen dieser Art ist - kann ein Hinweis auf das Umlageverfahren U2 nach dem
"Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG)" schon so einigen Wind aus den Segeln nehmen.

Ist eigentlich geplant danach direkt in Elternzeit zu gehen ?
Kann taktisch unklug sein, darüber Auskünfte zu erteilen. Geschieht es zu früh, kann der AG u.U. noch vorher kündigen. Ansonsten gilt hier auch wieder ein Kündigungsschutz.




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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

quote:
Aber im Grunde wird ihre Absage - wie und warum auch immer - negativ ausgelegt werden.


Nicht zwangsläufig. Kommt auch drauf an, wie mans 'rüber bringt'.

In der Art 'Ihr könnt mich alle mal. Ich muss momentan gar nichts.' hinterlässt sicher nen anderen Eindruck als 'Sorry, mich interessiert meine Stelle zwar (und das, was ihr dazu mit mir gern besprechen möchtet), aber ich kann mir momentan wirklich keinerlei Aufregung leisten.'

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#6
 Von 
Wupps
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallole noch einmal, habe grade erfahren, dass es wohl primär um den Schlüssel vom Haus gehen soll, den sie noch hat. Der darf nicht an unbefugte Dritte weiter gegeben werden und sie soll ihn deshalb persönlich abgeben. Er wird für ihre Vertretung gebraucht. Es ist wohl kein Gespräch über Geld oder ähnliches geplant. Wahrscheinlich will man auch nur mal hören wie es ihr so geht (weil ja Risiko-Schwangerschaft) und ob Sie schon weiß, wie es nach der Geburt weitergehen soll. Also eigentlich nichts aufregendes und auch nichts seelisch anstrengendes. Sie will aber trotzdem nicht hin. Ich will nochmals betonen, dass sie NICHT krankgeschrieben ist, sondern ein Beschäftigungsverbot hat. Sie geht auch einkaufen und fährt Auto und geht auch mal abends essen und der Arbeitgeber weiß das auch, also nix mit Fahrt zu anstrengend. Beibt es jetzt bei den oben gemachten Aussagen? Kann der Arbeitgeber nicht doch verlangen, dass sie dort aufkreuzt? Ich bin der Meinung schon, da sie ja immer noch dort beschäftigt ist und sie wie schon erwähnt NICHT arbeiten gehen soll.

Lieben Dank noch einmal an alle, die sich nochmal die Mühe machen.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Wir wissen nicht wie der AG reagieren wird.

Wenn er den Schlüssel unbedingt braucht und ihm evtl. Kosten entstehen, weil der Schlüssel nicht da ist, dann könnte er Abmahnen und evtl. auch Schadenersatz verlangen.

Ist das Klima dort so miserabel, dass deine Freundin nicht hinfahren will? (Sorry, wenn ich so neugierig bin, ich würds nur gern nachvollziehen können, warum sich jemand so bockig anstellt)

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich denke auch so wie venotis, möglicherweise ist sie sogar verpflichtet zu kommen, sie kriegt ja wohl auch Geld. Notfalls könnte man das zwar ggf. auch telefonisch klären und der AG könnte den Schlüssel abholen, aber wie gesagt es ist eine Frage des Stils. Vielleicht meint es der AG auch nur gut, sowas soll es ja auch geben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Weit mehr als 95% aller Arbeitgeber sind vernünftige Menschen.

Kann doch keine Affäre sein, mal eben (evt in Begleitung) rüberzufahren und den Schlüssel an vertrauensvolle Kollegen gegen Quittung abzugeben. Mal Hallo beim Chef zu sagen ist eine nette Geste.

Was soll das ?

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Und deine Freundin sollte daran denken, dass es nach der Geburt auch beruflich irgendwann weitergeht und man sich immer 2x im Leben sieht.
Jeder Frau wird empfohlen, während der Erziehungszeit Kontakt zum Arbeitgeber zu halten.
Sie soll sich doch begleiten lassen. Warum sie sich so extrem weigert, sich dort 5 Minuten sehen zu lassen, wäre natürlich mal interessant - oder hat sie ein schlechtes Gewissen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

@Maestro1000
Zitat: **Wir hier im Forum stellen immer wieder fest welche Rechstunkenntnisse Arbeitgeber an den Tag legen. Sind halt auch nur Menschen.
Dass dann ein fast nagelneues Gesetz (von 2006) von AGs übersehen wird, liegt dann auch auf der Hand.

Sollte also Firma max. 30 Leute haben und durchhscheinen lassen , dass es der Firma (angeblich) nicht so gut geht - was ja der Klassiker bei Personalgesprächen dieser Art ist - kann ein Hinweis auf das Umlageverfahren U2 nach dem
Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) schon so einigen Wind aus den Segeln nehmen.**

Dann will ich Deinen neuesten Stand mal auf Vordermann bringen: Die Betriebsgröße spielt seit der Änderung für die U2 keine Rolle mehr.

Liebe Grüße,
himbermond

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