Ich bin mir nicht sicher ob ich hier in der richtigen Rubrik bin!
Am 27.12.2010 wurde ich wegen unerlaubtes verlassen des Arbeitsplatzes fristlos gekündigt. Es gab vorher keine Abmahnung usw. Mein Anwalt hat sofort dagegen geklagt. Seit dem wurde der Gerichtstermin schon vier mal verschoben. Mal ist der Richter krank,dann kann die Gegenpartei den Termin nicht einhalten, dann ist mein Anwalt verhindert und letze Woche wurde der Termin von meinem Anwalt abgesagt. Begründung: Der Richter sei krank. Mittlerweile habe ich kein großes Vertrauen mehr zu meinem Anwalt.
Frage: Hätte ich nicht vom Gericht hierüber benachrichtigt werden müssen?
Terminabsage
1. April 2011
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Frage vom 1. April 2011 | 12:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Terminabsage
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#1
Antwort vom 1. April 2011 | 12:35
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2529x hilfreich)
Die Frage passt wohl eher ins Verfahrensrecht.
Es wurde also immer noch kein Gütetermin durchgeführt? Hatte das ArbG persönliches Erscheinen des Klägers angeordnet?
#2
Antwort vom 1. April 2011 | 12:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein!
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#3
Antwort vom 1. April 2011 | 13:41
Von
Status: Unbeschreiblich (37266 Beiträge, 13746x hilfreich)
Ich würde mal direkt beim Gericht anrufen und nach dem Verfarhensstand fragen. Denn die Güteverhandlung sollte schon lange gelaufen sein.
wirdwerden
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#4
Antwort vom 2. April 2011 | 01:18
Von
Status: Unbeschreiblich (114522 Beiträge, 39012x hilfreich)
quote:
Hätte ich nicht vom Gericht hierüber benachrichtigt werden müssen?
Zustellungen können auch an den Anwalt als Vertreter erfolgen.
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