Hallo,
mein Schwiegervater ist am 13.08. verstorben und wird am 19.08. beigesetzt. Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?
Vielen Dank.
flocke
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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"
Todesfall - Sonderurlaub ??
arbeitsbefreiung gem § 616bgb wird in aller regel gewährt im todesfall für verwandte 1. grades, also eltern, kinder, ehegatte. du wirst also urlaub nehmen müssen. aber vielleicht ist dein ag ja großzügiger.
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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Das ist in der Regel im Tarifvertrag geregelt. Frag bei eurem Betriebsrat oder,wenn nicht vorhanden,im Personalbüro nach.
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" "
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Das werde ich tun.
Vielen Dank!
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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"
Kann auch in Tarifverträgen stehen mit " im Haushalt lebenden Verwandten" - dann ohne 1.Grad und vielleicht trifft das zu.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Und jetzt?
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