Todesfall - Sonderurlaub ??

16. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)
Todesfall - Sonderurlaub ??

Hallo,

mein Schwiegervater ist am 13.08. verstorben und wird am 19.08. beigesetzt. Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?

Vielen Dank.

flocke

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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

arbeitsbefreiung gem § 616bgb wird in aller regel gewährt im todesfall für verwandte 1. grades, also eltern, kinder, ehegatte. du wirst also urlaub nehmen müssen. aber vielleicht ist dein ag ja großzügiger.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Das ist in der Regel im Tarifvertrag geregelt. Frag bei eurem Betriebsrat oder,wenn nicht vorhanden,im Personalbüro nach.

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" "

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#3
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Das werde ich tun.

Vielen Dank!

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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Kann auch in Tarifverträgen stehen mit " im Haushalt lebenden Verwandten" - dann ohne 1.Grad und vielleicht trifft das zu.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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