Toilettengänge v der Arbeitszeit abziehen erlaubt?

14. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)
Toilettengänge v der Arbeitszeit abziehen erlaubt?

Hallo und schönen guten Abend,

ich arbeite in der Kundenbetreuung einer großen deutschen Bank und wollte fragen ob eine Vorgehensweise korrekt und mit dem Arbeitsgesetz konform geht.

Wir haben für 8,5 Std Arbeitszeit 30 Minuten Mittagspause und über den Tag verteilt 30 Minuten BiPa (Bildschirmpause).

Während den Bildschirmpausen die über den Tag verteilt genommen werden (maximal 6 Minuten) müssen wir Kaffee kochen, Kaffee holen, Toilettengänge vollziehen und die Raucher können halt rauchen.

Nun haben einige schon ca. zwei Std vor Feierabend ihre Bildschirmpausen genommen (Ist auch korrekt). Müssen diese nun jetzt noch Toilettengänge machen, MUSS eine Bildschirmpause genommen werden und da die offiziellen 30 Minuten verbraucht wurden, werden diese Toilettengänge von der Arbeitszeit abgezogen.

Ist das rechtens? Dürfen Toilettengänge von der Arbeitszeit abgezogen und damit nicht bezahlt werden?

Eben das kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann mir nicht denken, dass Toilettengänge eben während der Pausen erledigt werden MÜSSEN. Es kann ja nun mal auch vorkommen, dass man Magen-Darm Probleme hat und dann gehen die ganzen Bildschirmpausen NUR für die Toilettengänge drauf?!

Hat da bitte einer eine Antwort für mich die dem deutschen Recht entspricht?

Vielen Dank meine Lieben.

Übrigens, Kaffee kochen und holen dürfen wir ihn auch nur in den Pausen. Beschneidet es nicht das Persönlichkeitsrecht einer Person? Für sowas werden wir angehalten die Pausenzeiten aufzusparen (ebenso Toilettengänge). Ich kann mir beim besten Willen NICHT denken, dass es rechtens ist.

Anke

-----------------
" "

-- Editiert am 14.10.2010 19:40

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Nein, das ist nicht rechtens:

Arbeitsgericht Köln Az: 6 Ca 3846/09


-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ... Kaffee kochen und holen dürfen wir ihn auch nur in den Pausen. Beschneidet es nicht das Persönlichkeitsrecht einer Person?

.... kaffee kochen ist offenkundig keine dienstliche angelegenheit. also privatsache. somit pausenangelegenheit. wenn du deine 'persönlichkeitsrechte' so weit verstehst, darfst du keinen av abschließen.

was die toiliettengänge angeht: die gehören i.d.r. nicht zur pause. allerdings habt ihr reichlich gelegenheit zum stuhlgang, ob mehrbedarf dann zu recht von der az abgezogen wird, dürfte wohl erst ein rechtsstreit entscheiden. jemand mit nervösem darm wird man vielleicht auch individuell behandeln.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

quote:
Kaffee kochen und holen dürfen wir ihn auch nur in den Pausen.

Wo kämen wir denn da hin, wenn man während der Arbeitszeit arbeiten müsste.
Kaffe kochen, Pullver stricken, einkaufen ... nicht das die wertvolle Freizeit geschmälert wird ...

Wenn man lange genug nichts getan hat, wird sich der Arbeitgeber das zahlen der Gehälter nicht mehr lange leisten können.
Sein Gehalt verdient man in der Zeit in der man arbeitet. Nur wenn Geld reinkommt kann auch welches ausgegeben werden...



quote:
Dürfen Toilettengänge von der Arbeitszeit abgezogen und damit nicht bezahlt werden?

Meiner Meinung nach ja..
Was im Toilettenraum passiert ist Privatangelegenheit und hat mit der Tätigkeit im Betrieb nichts zu tun. Deshalb besteht dort z.B. auch kein Versicherungsschutz.

Sollte man mit Verdauungsproblemen erkrankt sein, bleibt man zu Hause.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 14.10.2010 20:44

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Wie das o.g. Urteil aussagt, ist es nicht rechtens.

Und so nebenbei wäre auch der Gang zu Toilette versichert, genauso wie der Gang in die Kantine innerhalb der Pausenzeit.

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TrueAngel82
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Und Schwangere sollen auch Zuhause bleiben obwohl eine Schwangerschaft keine Krankheit ist ? Es ist bekannt das Schwangere öfter Harndrang haben als Nicht-Schwangere.


Ich würde auch sagen das ist nicht rechtens.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

quote:
Wie das o.g. Urteil aussagt, ist es nicht rechtens.

1. Es ist nur ein Urteil in der ersten Instanz. Und nicht DAS Urteil. Neue Verhandlung neues Urteil ...
2. In dem Urteil ging es um einen Anwalt mit dauerhaften Verdauungsstörungen. Er erklärte seine häufigen Toilettenbesuche mit Verdauungsproblemen.
Da der Arbeitgeber das allgemeine Gesundheitsrisiko trägt, war die Anrechnung nicht rechtens.

Hier geht es dem TE aber um normale, nicht krankheitbedingte Toilettengänge.



-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Muhaha :grins:
wie sagte eins unser Dozent in der Meisterschule.....
-Wenn ihr auf Toilette geht und verletzt euch dann seid ihr versichert. Sitzt ihr auf den Topf und euch zerreißt der Darm seid ihr nicht mehr versichert-
Nach diesem Spruch hab ich panische Angst und war nicht mehr ..... :augenroll:
das war 2005 :grins:

Also wo kommen wir denn dahin, wenn das von der Arbeitszeit abgezogen wird? :???:
Ich würde es dann einfach laufen lassen :crazy:
Nee, nee :) wir müssen selbst unseren ehemaligen Zivilisten, egal wo wir gerade sind, den Stuhlgang/Pipimachen ermöglichen.
Und manchmal müssen wir (die schon größer sind) den kleinen auch erklären:
-Dies ist eine Bürste, nicht für die Zähne sondern hierfür, mir folgen- 48 Leute gehen dann aufs Klöchen (Ja das geht :grins: ) und der große Onkel zeigt wie es funktioniert.

Ne also beim besten Willen, wenn das abgezogen werden soll, würd ich genau beobachten wann der Chef auf den Schacht geht, das ganze notieren :pc: und dann schauen ob er dies "nachdient". :cheers:

Aber, wie schonmal gesagt, wir sind ja anders.

Zitat:
Hat da bitte einer eine Antwort für mich die dem deutschen Recht entspricht?

Das wir unseren kleinen das Kaka und Pipi ermöglichen müssen entspricht dem deutschen Recht. Allerdings nicht anwendbar bei euch.

Euer Smileykumpel


-----------------
""

-- Editiert am 15.10.2010 09:15

-- Editiert am 15.10.2010 09:18

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Ist das rechtens? Dürfen Toilettengänge von der Arbeitszeit abgezogen und damit nicht bezahlt werden?

Gilt das nicht nur für Krümel..acker?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

hallo,

vielen lieben dank für die antworten. das könnte doch auf mich passen... also das urteil. denn ich nehme gegen meine rückenschmerzen ziemlich heftige opioide (fentanyl) und die verursachen eben eine obstipation. (ist aber ansich keine krankheit sondern eine nebenwirkung der medis)

sooo ich war ja bei meiner direkten vorgesetzten und gerade die meinte ja, es würde von der arbeitszeit abgezogen werden wenn die bildschirmpausen nicht mehr reichen. ich sagte dann, sie solle mir doch mal einen termin beim betriebsrat machen, grins. habe natürlich bei meinen raucherpausen auch gleich ALLE mitarbeiter über die aussage meiner teamleiterin informiert, so das sie es auch mitbekommt. gaaanz sicher.

bevor es dann zum termin beim betriebsrat kam, hatte ich gestern eine audienz beim projektleiter, also dem vorgesetzten meiner teamleitung. er war sehr sehr lieb und sagte aus, dass es schwachsinn ist was meine teamleitung gesagt hatte. (sie ist solange da wie ich und hatte den gleichen lehrgang). natürlich werden toilettengänge NICHT von der arbeitszeit abgezogen und ich kann auf toilette wie und wann ich will. er fragte mich dann noch, ob ich WÄHREND der arbeitszeit über den arbeitgeber herhetze, denn meine teamleiterin hätte ihm berichtet, dass ich es tue und dieses auch am arbeitsplatz. ich sagte, dass ich mit den kollegen nur währen der raucherpause darüber spreche. da meinte er, dass wäre auch ok. ergo hatte meine teamleitung wieder ein gespräch mit dem projektleiter und wurde wohl dementsprechend gefaltet von ihm.

danach hatte sie halt kein wort mehr mit mir geredet, aber das ist ok. ich habe wenigstens mein recht bekommen was mir zusteht... danke nochmal für die antworten. hat mir sehr geholfen.

was ist die moral von der geschicht'? für die 200 EURO mehr die sie bekommt hätte sie mal nicht ihre kompetenzen überschreiten sollen, sondern sich VOR ihrer aussage schlau machen sollen bevor sie aussagen trifft die vorne u hinten nicht stimmen. die quittung bekam sie und nicht ich.


anki

-- Editiert am 16.10.2010 08:01

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Also ging es in Wirklichkeit darum ?

quote:
sie ist solange da wie ich und hatte den gleichen lehrgang
für die 200 EURO mehr die sie bekommt




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Endlich mal eine vernünftige und nicht weltfremde Aussage eines Vorgesetzten:

quote:
, dass es schwachsinn ist was meine teamleitung gesagt hatte. (sie ist solange da wie ich und hatte den gleichen lehrgang). natürlich werden toilettengänge NICHT von der arbeitszeit abgezogen

Die Frage wäre, wie man WC Besuche überwachen will; mit der Stoppuhr eines dafür vorgesehenen und bezahlten Mitarbeiters oder Detektivs?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Ne, so ne Stechuhr vorm Schacht anbringen.
Dann fangen alle an in die unmöglichsten Sachen ihr kleines Geschäft zu machen.
- Kaffeemaschine, Apflesaftflasche vom Kollegen, Blumtopf, :kotz:

und das große Geschäft findet dann nur noch einen Platz
- auf den Schreibtisch vom Chef :party:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

also der projektleiter ist echt ok und er gab mir ja nun auch recht. damit hat sich das thema für mich auch erledigt.

trotzdem hab ich von meiner teamleitung erwartet, dass sie sich vorher erkundigt wenn sie so eine weitgreifende aussage trifft. da muss sie auch mit rechnen, dass ein angestellter sich beim nächsthöheren vorgesetzten beschwert.

eigentlich hätte sie es wissen müssen als ehemalige filialleitung von einer bank/sparkasse, aber nunja, ging ja gut aus für mich.

wir melden uns softwaremäßig an einem zeiterfassungssystem über unserem pc ab. das dokumentiert minutlich die calls die wir machen etc etc.

wünsche euch einen schönen abend.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
nunja, ging ja gut aus für mich.

Das bleibt abzuwarten.
Möglicherweise ist das "Spiel" ja noch nicht vorbei.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

@ vorposter morthi

doch ist sogar sehr gut ausgegangen für mich. heute habe ich nämlich die stelle meiner teammanagerin bekommen und sie wurde degradiert und innerhäuslich an die telefone versetzt. nun kann SIE mich fragen wenn se pinkeln will...lach.

geschafft...strike.

danke nochmal für eure hilfe.

anki

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Wie geil ist das denn ? *lach* Und ? Gabs Kommentare von Ihr ?

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.822 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen