Trägerausbildung (bereits 1 Jahr) - nach wechsel des Betriebes 6 monatige Urlaubssperre zulässig?

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsfragen2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trägerausbildung (bereits 1 Jahr) - nach wechsel des Betriebes 6 monatige Urlaubssperre zulässig?

Hallo liebe Foristen,

eine Freundin von mir macht bereits seit einem Jahr eine Ausbildung über einen Trägerbetrieb. Vor ein paar Wochen musste sie ihren vom Träger vermittelten Betrieb wegen Insolvenz verlassen und der Träger hat nun einen neuen Betrieb für sie gefunden. Sie hat noch Resturlaub von diesem Jahr aber nun besteht der Chef vom neuen Betrieb darauf, dass sie erst nach 6 Monaten Urlaub nehmen darf und der Träger ist anscheinend auch auf der Seite vom neuen Betrieb.

Begründet wird das Ganze damit:
"Erst nach 6 Monaten deiner Ausbildung hast du laut § 4 Bundesurlaubsgesetz den vollen Anspruch auf alle Urlaubstage. Vorher erhöht sich dein Urlaubsanspruch von Monat zu Monat um jeweils 1/12 deines Jahresurlaubs. In der Regel wird vor Ablauf der 6-monatigen Wartezeit, in die auch deine Probezeit fällt, kein Urlaub genehmigt. "

Da sie ihren Ausbildungsvertrag jedoch mit dem Träger und nicht mit dem neuen Betrieb hat bin ich der Meinung dass eine Solche 6 Monatige Urlaubssperre nicht rechtens sein kann. Es kann doch nicht sein dass im Extremfall jedesmal wenn ein Betriebswechsel notwendig ist eine 6 Monatige Urlaubssperre gibt.

Wenn man dann noch bedenkt dass der neue Betrieb 0€ für sie zahlen muss da alles vom Träger übernommen wird, dann hat diese Forderung für mich einen unglaublich perfiden Beigeschmack.

Ich bitte um Eure Hilfe, kann jemand in diesem speziellen Fall etwas Licht ins Dunkel bringen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Als Erstes wäre da doch wohl der Ausbildungsvertrag zurate zu ziehen. Es könnte ja sein, dass der Ausbildungsbetrieb in dieser Frage zuständig ist.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Schließe mich blaubär an! Bei einer koop. Ausbildung ist der Träger der Ausbildende, nicht dessen Kooperationspartner.

Was ist das für eine Ausbildung, wie heißt der genaue Abschluss??

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sehe das wie meine Vorschreiber, Vertragspartner ist der Träger, oder?
Die Begründung ist hier, dass in der Probezeit in der Regel kein Urlaub gewährt wird. Das hat doch nichts damit zu tun, dass in der Wartezeit kein voller Urlaubsanspruch besteht. Da werden doch Äpfel und Birnen vermischt. Ihre Freundin ist aus der Probezeit raus, sie hat Anspruch auf den vollen Urlaub und darf selbstverständlich Urlaub nehmen. VIelleicht mal an den für Azubis Zuständigen bei der Kammer fragen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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