Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat zu folgender Angelegenheit:
Ich bin arbeitslos und habe über das Arbeitsamt ein Stellenangebot bekommen.
Auf dieses Angebot habe ich mich beworben, wurde auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Gespräch war positiv und ich wurde für 2 Tage zum Probearbeiten aufgefordert. Auch das Probearbeiten war erfolgreich. Anschließend wurde ich zum Aushandeln des Arbeitsvertrages eingeladen. Mein zukünftiger Chef wollte dann für mich eine Förderung beim Arbeitsamt aushandeln. Wurde aber nicht genehmigt, da ich "kinderlos und im besten Alter" wäre. Die einzige Möglichkeit wäre, mich als Trainingsmaßnahme für max. 4 Wochen laufen zu lassen (diesen Tip gab ihm das Arbeitsamt). Obwohl wir den Arbeitsvertrag (datiert auf in einem Monat, also nach der Maßnahme) schon unterschrieben haben und er mir anbot die Differenz zum Arbeitslosengeld und meinem zukünfigten Lohn in die Hand zu zahlen (natürlich nicht schriftlich festgehalten), sehe ich für mich in der Sache überhaupt keinen Vorteil. Ich verliere einen Monat Arbeitslosengeldanspruch und ob ich das Handgeld je sehe ist auch nicht sicher. So ein Arbeitsvertrag sagt ja gar nichts und kann in der Probezeit ohne Gründe wiederrufen werden. Was ich verhindern will, ist, das nach dem Monat der Arbeitsvertrag wiederrufen wird und ich einen Monat dort für den Arbeitgeber kostenlos gearbeitet habe.
Ich bin dankbar über jede Meinung und Ratschlag.
Danke! Taja
Trainingsmaßnahme erschleichen
6. Februar 2009
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Frage vom 6. Februar 2009 | 17:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trainingsmaßnahme erschleichen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Februar 2009 | 20:38
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... da bist du wahrscheinlich im sozialforum besser aufgehoben als hier im arbeitsrecht.
Und jetzt?
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