Trainingsmaßnahme erschleichen

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
taja
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trainingsmaßnahme erschleichen

Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat zu folgender Angelegenheit:
Ich bin arbeitslos und habe über das Arbeitsamt ein Stellenangebot bekommen.
Auf dieses Angebot habe ich mich beworben, wurde auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Gespräch war positiv und ich wurde für 2 Tage zum Probearbeiten aufgefordert. Auch das Probearbeiten war erfolgreich. Anschließend wurde ich zum Aushandeln des Arbeitsvertrages eingeladen. Mein zukünftiger Chef wollte dann für mich eine Förderung beim Arbeitsamt aushandeln. Wurde aber nicht genehmigt, da ich "kinderlos und im besten Alter" wäre. Die einzige Möglichkeit wäre, mich als Trainingsmaßnahme für max. 4 Wochen laufen zu lassen (diesen Tip gab ihm das Arbeitsamt). Obwohl wir den Arbeitsvertrag (datiert auf in einem Monat, also nach der Maßnahme) schon unterschrieben haben und er mir anbot die Differenz zum Arbeitslosengeld und meinem zukünfigten Lohn in die Hand zu zahlen (natürlich nicht schriftlich festgehalten), sehe ich für mich in der Sache überhaupt keinen Vorteil. Ich verliere einen Monat Arbeitslosengeldanspruch und ob ich das Handgeld je sehe ist auch nicht sicher. So ein Arbeitsvertrag sagt ja gar nichts und kann in der Probezeit ohne Gründe wiederrufen werden. Was ich verhindern will, ist, das nach dem Monat der Arbeitsvertrag wiederrufen wird und ich einen Monat dort für den Arbeitgeber kostenlos gearbeitet habe.
Ich bin dankbar über jede Meinung und Ratschlag.
Danke! Taja

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... da bist du wahrscheinlich im sozialforum besser aufgehoben als hier im arbeitsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen