Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter

15. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hitman1042
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter

Guten Abend zusammen,

ich bin Azubi in einer IT Dienstleistungsfirma.
In dieser wurde nun eine Trennung der Pausenregelung zwischen Azubis und Mitarbeiter eingeführt.

Azubis müssen am Laufe des vormittags 15 Minuten, zum Mittag 30 Minuten und am Nachmittag 15 Minuten Pause machen. Sie dürfen außerhalb dieser Pausenzeit nicht rauchen.

Mitarbeiter hingegen genießen eine volle Stunde Mittagspause und dürfen außerhalb ihrer Pause rauchen.

Ist diese Trennung rechtlich zulässig?

Wir arbeiten 8 Stunden täglich (mindestens) am Bildschirm, müsste dort nicht die Bildschirmarbeitsplatzverordnung greifen? Diese sollte doch eine 3-5 Minütige Raucherpausen je Arbeitsstunde rechtfertigen, oder irre ich?

Leider haben wir keinen Betriebsrat den man zu solchen Angelegenheiten befragen könnte.

Ich hoffe jemand hier im Forum kann mir die Antworten geben.

Mfg

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6 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

/// Bildschirmarbeitsplatzverordnung

mit der bildschirmpause ist es so eine sache: sie setzt voraus, dass ununterbrochen und am bildschirm am bildschirm gearbeitet wird. sobald zwischendrin andere tätigkeiten anfallen - vom telefonieren bis papiere ordnen usw. ist das schon eine pause vom bildschirmstarren. diese ordnung taugt somit nur bedingt, raucherpausen zu kaschieren.

ob azubis eine andere pausenordnung aufgedrückt bekommen können oder dürfen als die sonstige belegschaft, ist freilich eine interessante frage. dafür spricht, dass ein ausbildungsverhältnis eben kein AV ist und manche besonderheit aufweist. dagegen wohl, dass die allgemeine ordnung im betrieb schwerlich eine unterschiedliche behandlung rechtfertigt.


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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

quote:
Diese sollte doch eine 3-5 Minütige Raucherpausen je Arbeitsstunde rechtfertigen, oder irre ich?


Da irren Sie gewaltig. Die Bildschirmpause nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist keine Erholungs-Pause im üblichen Sinne. D.h. der AN hat hier nicht X Minuten pro Stunde zur freien Verfügung. Der AG kann für diese Zeit eine andere Tätigkeit zuweisen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

@ 1000kleine Sachen: mal wirklich einer Meinung! Hinzu kommt noch: 3-5 Minuten Raucherpause pro Stunde, das bedeutet inkl. aus dem Gebäude gehen, zum Ascher und zurück mindestens 10 Minuten. Macht auf 8 Stunden 80 Minuten, die zusätzlich zu den Pausen nicht gearbeitet wurden. Fair gegenüber den Nichtrauchern? Wohl kaum, oder?

Wenn in dieser Firma so gesplittet wurde zwischen Arbeitnehmern und Azubis, dann wird das ja seinen Grund haben. Denn ohne denselben kommt man ja nicht auf so eine Regelung.

wirdwerden

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#4
 Von 
Hitman1042
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Diese Trennung wurde nur eingeführt weil es viele Mitarbeiter gibt die viel rauchen. Sollte diese ihre Raucherpausen untersagt kriegen, würden sie wahrscheinlich das Unternehmen verlassen. Azubis ist dies ja nicht ohne weiteres möglich.

Als Begründung wurde angeführt das Mitarbeiter mehr leisten. Aber wenn Azubis mehr als 100 Überstunden haben, kann man nicht behaupten das sie weniger leisten oder?

@wirwerden: Nein es ist nicht fair aber ist es fair das diese 2 mal in der Stunde Kaffee holen gehen?

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-- Editiert Hitman1042 am 16.08.2011 12:56

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

/// ... würden sie wahrscheinlich das Unternehmen verlassen

sagt wer? sind die zeiten tatsächlich so, dass diese leute wegen des rauchens gehen würden und auch gewiss neue arbeitsplätze hätten?

eine 'gerechte' lösung wäre, für alle die raucherpausen tatsächlich den pausen zuzuschlagen. ergebnis wäre vmtl. eine halbe stunde mittag für alle und weitere pausen als r-pausen. wäre arbeitsrechtlich gedeckt, aber vielleicht auch eine verschlechterung für alle.

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#6
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 278x hilfreich)

Die Pausenregelung für die Azubis ist arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden.
Eine Gleichbehandlung kann man hier nicht reklamieren, denn die anderen Mitarbeiter sind nicht mit den Azubis zu vergleichen - das wäre nur der Fall, wenn einem Azubi Raucherpausen gestattet würden, aber einem anderen Azubi nicht.
Raucherpausen sind auch nicht mit Trinkpausen oder Toilettenpausen aufzurechnen.

Vielleicht hat der AG sich einfach im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu dieser Regelung entschlossen, um die zur Ausbildung Beschäftigten im Rahmen seiner Möglichkeiten von schlechtem, gesundheitsschädlichem Verhalten abzuhalten?

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