Hallo,
vorab schon einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage(n) und die investierte Zeit. Folgender Sachverhalt liegt vor:
Seit Beginn meines Arbeitsverhältnis im Jahr 2008 zahlt mein Arbeitgeber eine Treueprämie für die Betriebszugehörigkeit (keine Erfolgsprämie!), die Anfang eines jeden Jahres von der Geschäftsführung festgelegt wird und auf das entsprechende Jahr befristet wird. Ende letzten Jahres erhielt ich die Aufforderung, einen Anhang zu der Vereinbarung zu unterzeichnen, auf der ich unter anderem bestätigen sollte, dass die Treueprämie z.B. aufgrund von Krankheit
oder Elternzeit anteilig gekürzt werden kann.
Diese Vereinbarung habe ich nicht unterschrieben, da meiner Meinung nach die Kürzung einer Treueprämie aufgrund von Elternzeit nicht zulässig ist:
„Soll mit der Gratifikation die Betriebstreue belohnt werden, besteht ein Anspruch auch bei längerer Abwesenheit durch Krankheit oder Elternzeit. Er entfällt auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer während eines ganzen Jahres keine Arbeitsleistung erbracht hat. Ausschließende Wirkung für den Anspruch können in jedem Fall Regelungen über Wartefristen, Mindestbeschäftigungszeit oder die Festlegung eines Stichtags haben (BAG v. 25.4.1991 - 6 AZR 183/90
)."
Trotzdem wurde mir mitgeteilt, dass ich zukünftig keine Treueprämie mehr erhalten werde. Sämtliche Kollegen auf identischer Hirarchieebene (die die Vereinbarung unterschrieben haben) erhalten jedoch weiterhin eine Treueprämie. Meiner Meinung widerspricht dies dem Grundsatz der Gleichbehandlung: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsverguetung_Lohn_Gehalt/arbeitsverguetung_lohn_gehalt.html.
Wie seht Ihr die rechtliche Situation? Hinzu kommt, dass ich tatsächlich erwäge, in diesem Jahr Elternzeit zu nehmen…
Gruß
Luke
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Treueprämie bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis
14. Februar 2012
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Frage vom 14. Februar 2012 | 21:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Treueprämie bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. Februar 2012 | 05:06
Von
Status: Schüler (276 Beiträge, 128x hilfreich)
Zuerst würde ich in deinen Arbeitsvertrag schauen.
Steht dort eine Treueprämie drin?
Denke mal nicht....
Der Wisch den du Unterschreiben konntest, war evtl. als Vertragserweiterung ausgelegt.
Naja, der Betrieb kann sich leider aussuchen wen er eine Prämie zahlt und nicht. Solange es Vertraglich nicht festgehalten ist.
Ansonsten müssten Großkonzerne die Ihren Managern Prämien zahlen, jeden von ihren z.B. 10 000 Mitarbeitern eine Prämie zahlen.
Was nicht der Fall ist.
Ist leider so, was nicht Vertraglich festgehalten ist, kann auch kein Anspruch drauf erhoben werden.
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