Tricky: Fristlose Kündigg in Probezeit bei Azubine nach vorz. Schwangerschaftsende

8. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
aames
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tricky: Fristlose Kündigg in Probezeit bei Azubine nach vorz. Schwangerschaftsende

Hallo,
hier mal ein Sonderfall, bei ich mir nicht sicher bin, ob das Mutterschutzgesetz noch greift:
Eine Auszubildende im 1. Lehrjahr befindet sich in der Probezeit und wird schwanger. Sie teilt dies ihrer Chefin mit, worauf diese umgehend eine weitere Auszubildende einstellt.
Krankheitsbedingt erfolgt ein Schwangerschaftsabbruch, die Auszubildende wird nach diesem fristlos gekündigt, weil sich die Chefin keine zwei Azubis leisten kann und der Mutterschutz erloschen ist (?).
Mich interssiert hierbei:
Ist die fristlose Kündigung eines Azubis in der probezeit rechtmäßig?
Müßte, da es sich hier um eine Kündigung aus wirtschaftl. Grund handelt, nicht die "neue" Azubine gekündigt werden (sozial verträglich)?
Kann überhaupt eine Woche nach dem Schwangerschaftsabbruch fristlos gekündigt werden?

Falls die fristlose Kündigung nicht rechtmäßig ist: Muß die Gekündigte nun dagegen klagen, damit ihr Anspruch auf ALG erhalten bleibt?

Beste Grüße Aames

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Während der Probezeit ist bei Ausbildungsverhältnissen eine fristlose Kündigung möglich. Die Probezeit darf höchsten 4 Monate betragen.

In der Probezeit darf auch ohne Grund gekündigt werden, so dass nicht verlangt werden kann, dass zuerst der später eingestellten Auszubildenden gekündigt werden kann.

Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 4 Monaten besteht ohnehin kein Anspruch auf ALG I.

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