Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Trinkgeld.
Meine Frau arbeitet in einer Drogeriefiliale. Dort kommt es manchmal vor, dass sie auch Trinkgeld bekommt. Darf sie das Geld behalten. Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt.
Ihre Chefin hat gesagt, dass sie das Geld abgeben müsse, da damit z. B. Fehlbeträge in den Kassen ausgeglichen werden. Wenn es keine Fehlbeträge gibt, fliest das Geld ins Firmen- vermögen.
Darf die Abgabe verlangt werden, wenn vertraglich nichts geregelt ist?
Danke für euere Antwort.
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Trinkgeld abgeben oder behalten
16. Mai 2014
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Frage vom 16. Mai 2014 | 21:33
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 13x hilfreich)
Trinkgeld abgeben oder behalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. Mai 2014 | 08:22
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Die Abgabe darf m.E. nicht verlangt werden, selbst wenn das im Vertrag stehen würde.
Das Folgende gilt nicht nur in der Gastronomie:
http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/
quote:
Trinkgeld ist niemals Unkostenbeteiligung
Vollkommen unhaltbar sind teilweise von Chefs vorgetragene Argumente, über einbehaltenes Trinkgeld andere, angeblich vom Service mittelbar oder schuldhaft verursachte Kostenträger seitens der Betriebsleitung ausgleichen zu wollen. Ein Panoptikum solcher Argumente bilden Schadenersatzforderungen für zerbrochene Gläser, Bereitstellung von angeblichen Trinkgeldförderern wie kostenlos abzugebende Schnäpse, Anlage eines Vorsorgedepots zum Ausgleich von Inkassofehlern und vieles mehr. Solche Risiken muss der Betrieb selbst ausgleichen. Ob er dabei auf den Arbeitnehmer zurückgreifen kann oder nicht, sei hier dahingestellt, weil es für die rechtliche Beurteilung keine Rolle spielt. [color=red]Das Trinkgeld sozusagen als Sicherheitsleistung einbehalten zu wollen, ist absolut rechtswidrig, weil der Zugriff darauf mit dieser Begründung nicht erlaubt ist. [/color]
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-- Editiert altona01 am 17.05.2014 08:24
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