Trinkgeldregelung Arbeitsvertrag

19. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Eule81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trinkgeldregelung Arbeitsvertrag

Guten Abend,

ich hatte versucht hier im Forum ähnliches an Themen zu finden, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls ich etwas übersehen habe und es diese Frage schon gibt, bitte ich um Entschuldigung.

Ich arbeite seit ca. 7 Jahren in der Gastronomie beim gleichen Arbeitgeber. Seit jeher muss ich meinem Chef, wie auch meine Kolleginnen die hälfte meines Trinkgeldes abgeben. Mein Chef ist "noch" Juniorchef ( übernimmt den kompletten Betrieb nächsten Monat) und wie er sagt selber angestellter.
Im Service hat er allerdings nichts zu tun. Es sei denn eine Kollegin ist krank. Dann übernimmt er auch hier und da wenn es wirklich notwendig ist. Ansonsten sitzt er "nur" im Büro oder ist gar nicht anwesend da immer irgendwelche Dinge dazwischen kommen in denen er weg muss. Mit dem eigentlichen Ablauf hat er nichts zu tun.
In meinem Arbeitsvertrag steht: Das Trinkgeld gehört nicht dem Mitarbeiter! (als Klausel) Ich weiß ich hätte den zuvor besser durchlesen sollen. Aber selbst dann hätte ich wohl einfach geglaubt, dass das so seine Richtigkeit hat.
Jetzt haben mir mehrfach Kollegen aus anderen Betrieben erzählt, dass der Chef gar keine Handhabe über das Trinkgeld hat und mir nicht vorschreiben kann wie ich mit dem Trinkgeld umzugehen habe, da es eine persönliche Zuwendung des Gastes oder einer dritten Person an die Servicekraft sei. Eine Art Schenkung. Ergo mein Eigentum.
Seit Jahren zahlen meine Kolleginnen und ich also 50% des Trinkgeldes in Bar an unseren "Chef" aus, da wir davon ausgegangen sind es sei so korrekt. Zufrieden sind wir damit alle nicht. Außer der Chef! Gerade in der jetzigen Zeit, in der alles teurer wird. Trinkgeld ist halt für uns eine wichtige Einnahmequelle.

Die Frage:
Habe ich jetzt einfach "Pech" weil ich den Arbeitsvertrag so unterschrieben habe mit der Trinkgeldklausel oder ist die gar nicht zulässig. Wie kann ich, wenn es nicht zulässig ist meinen Chef darauf ansprechen? Erfreut wird er dann bestimmt nicht sein. Nur ich kann im Gegenzug nicht nach Sylt fahren um zu Golfen und schön Urlaub machen. Sei ja auch gegönnt. Moralisch finden wir (meine Kolleginnen und ich) das allerdings nicht ok, wenn uns dann noch das Trinkgeld "weggenommen" wird, welches wir uns ja auch hart erarbeiten.
Von allen Seiten hört man immer was anderes. Ich bin da einfach ratlos und habe keine Ahnung. Schlimm... Wie ist da eure Meinung oder kennt sich zufällig jemand damit aus und weiß mir Tipps zu geben?

Grüße und bleibt gesund!



-- Editiert von User am 19. August 2022 01:42

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Die Trinkgelder stehen allein und unmittelbar dem Arbeitnehmer zu, anderslautende vertraglichen Vereinbarungen sind - insbesondere als AGB- nichtig.

§ 611 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 241 Abs. 2, 242, 260 BGB
§ 107 Abs. 3 Satz 2 GewO
§ 307 BGB

Es besteht im übrigen wohl auch ein rückwirkender Auskunfts- und Auszahlungsanspruch ...



Zitat (von Eule81):
Seit Jahren zahlen meine Kolleginnen und ich also 50% des Trinkgeldes in Bar an unseren "Chef" aus

Und, habt ihr darüber Aufzeichnungen gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eule81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend und vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Leider haben wir da nichts schriftlich, da am Ende des Monats das "Bargeld" (Trinkgeld) so dann zu 50% ausbezahlt wird. Wir alle sind halt davon ausgegangen das es so rechtens ist, da im Vertrag ja steht, das uns das Trinkgeld nicht zusteht. Wir hatten vor Jahren mal in einer Teamsitzung angesprochen, das Trinkgeldauszahlungen unterschrieben werden. Wurde dann aber nicht genehmigt.

Auch hat man mir gesagt, dass der Arbeitgeber Trinkgelder versteuern müsse. Nur beim Arbeitnehmer sei das Steuerfrei. Ich glaube nicht, das er das versteuert. Ging immer sofort ins Portemonnaie oder die Hosentasche.

ich weiß, wer schreibt der bleibt! Aber wie schriftlich was bekommen, wenn der Chef das nicht akzeptiert?

Liebe Grüße!



-- Editiert von User am 19. August 2022 02:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Eule81):
Aber wie schriftlich was bekommen, wenn der Chef das nicht akzeptiert?

Was genau denn schriftlich bekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eule81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

in dem Fall eine Bestätigung über die erhaltenden 50% Trinkgeld. Das einzige was wir da haben ist das Wort der Angestellten sowie ehemaligen Angestellten.

Ich dachte weil Sie fragten ob wir Aufzeichnungen gemacht hatten über die Auszahlung an den Chef. Entschuldigen Sie falls ich da was missverstanden habe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Eule81):
in dem Fall eine Bestätigung über die erhaltenden 50% Trinkgeld.

Ich denke nicht, das der Chef da was bestätigen wird, insbesondere nicht schriftlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Eule81):
Leider haben wir da nichts schriftlich, da am Ende des Monats das "Bargeld" (Trinkgeld) so dann zu 50% ausbezahlt wird.
Also gibt es auch keinen Nachweis, wieviel Trinkgeld in Summe im Monat überhaupt eingenommen wurde?

0x Hilfreiche Antwort

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