Hallo!
Ich bin in einer mehrjährigen Berufsweiterbildung, die ich nun im März und April mit den Abschlussprüfungen beenden wollte. Nun bin ich aber langfristig arbeitsunfähig geschrieben, da ich vor kurzem die Diagnose Brustkrebs bekommen habe. Meine Ärzte raten mir, die Prüfungen trotzdem abzulegen, da es ja auch heilungsförderlich ist, wenn man seine Lebenspläne weiter verfolgt. Ich möchte die Prüfungen nur ungern verschieben, da man sie nur bei 2 Gelegenheiten im Jahr ablegen kann und ich eigentlich zum aktuellen Zeitpunkt top vorbereitet bin.
Nun zu meiner Frage: Muss mein Arbeitgeber zustimmen, wenn ich trotz Krankschreibung zur Prüfung möchte? Wäre es ein Kündigungsgrund trotz Krankschreibung zur Prüfung zu gehen, wenn ich ihn nicht vorher frage?
Gibt es irgendwelche Gesetzestexte dazu?
Danke schonmal im Voraus!
Trotz Arbeitsunfähigkeit zur Prüfung?
18. Februar 2010
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Frage vom 18. Februar 2010 | 12:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Arbeitsunfähigkeit zur Prüfung?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2010 | 12:53
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Trotz Krankschreibung solltest du auf keinen Fall an der Prüfung teilnehmen. Wenn dein Arzt dir die Teilnahme ja als heilungsfördernd empfiehlt, dann soll er dir das so attestieren und er kann -wenn notwendig- trotzdem vorerst die Krankschreibung für die Arbeit aufrecht erhalten.
Ob du mit deiner Erkrankung nicht arbeiten, aber zur Schule gehen kannst, liegt in deinem und dem Ermessen des Arztes.
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#2
Antwort vom 18. Februar 2010 | 13:42
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
ohne attest des arztes, dass es für dich günstig ist aus medizinischer sicht, dürfte dich die schule in der zeit der krankschreibung gar nicht zur prüfung zulassen. denke ich.
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