Trotz Elternzeit Vollzeit gearbeiten u Arbeitslos

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
monalisa33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Trotz Elternzeit Vollzeit gearbeiten u Arbeitslos

Guten Tag,
ich brauche Ihre Hilfe!
bin Ausländerin, habe Studentenvisum §16 zur Promotion, arbeitete im Jahr 2008 vollzeit als Aushilfe bei einem Unternehmen und gleichzeitig hatte einen Vertrag für 8 Studen in der Woche als wiss Hilfskraft an der Uni (auch versicherungspflichtig, da das brutto über 400 war). Beide Verträge waren befristet. Da wurde ich ungeplant schwanger. Der vollzeitige Vertrag endete ein paar Tage vor Mutterschutz, da habe ich mich arbeitslos gemeldet und habe dadurch Mutterschaftsgeld bekommen und Arbeitslosengeldanspruch von sechs Monaten aus der vollzeitigen Aushilfetätigkeit.


Die wiss. Stelle wurde aber verlängert bis die Mutterschutzzeit um war, dann ging ich die 8 Studen normal unterrichten. Nach 5 Monaten von meiner Muterschaftzzeit wollte die Uni nicht mehr verlängern. Da stand ich mit meinen beiden Kindern, das Kleinere chronisch krank, ohne Job, mit §16 als Aufenthaltstitel, was mir keine Zuschüsse vom Staat, Kindergeld, Wohngeld oder Ähnliches anbietet. Mein Mann ist auch Student.

Meine Entscheidung war, eine Woche vor Vertragsende Elternzeit zu benatragen, dadurch macht sich die Uni verpflichtend, den Vertrag zu Verlängern für die Dauer der Elternzeit, die ich von Juli 2010 bis Dez. 2012 beansprucht habe.
Ich habe kein Anspruch auf Elterngeld. Einziges Vorteil für mich dadurch, dass meine Kinder und ich in die Krankenversicherung kostenfrei waren, was von mir über den Zeitraum anderswertig nicht zu finanzieren war.

Allerdings habe ich durch Gespräch mit einer Freundin entdeckt (da ich selber mit den Vorschriften nicht vertraut bin), dass ich zwei Fehler gemacht habe und weiss jetzt nicht mehr, welche Folgen das haben kann??
Erstens habe ich während der Elternzeit die 6 Minate Arbeitslosengeld beansprucht, da ich in der Tat auch arbeitslos war.
Zweitens habe ich wähernd der Elternzeit vier Monate vollzeit gearbeitet, von Februar bis Juni 2011.
Gestern habe ich mich arbeitslos gemeldet, da meine Elternzeit und damit auch der Vertrag der Uni zu Ende sind. Nun meint aber meine Freundin, dass ich in unendlichen Problemen dadurch geraten werde, denn durch die Arbeitsbescheinigung der Uni wird der Arbeitsagentur bekannt, dass ich seit Juli 2010 in Elternzeit war und trotzdem Arbeitslosengeld bezogen habe und vollzeit gearbeitet bin, was ich nicht durfte.
Soll ich deswegen mein Arbeitslosengeld für meine Tätigkeit seit 2008 nicht beanspruchen? Es wird sowieso kleines Geld sein, aber die Versicherung durch die Arbeitsagentur ist das Wichtigeste?
Soll ich mich von der Arbeitsagentur jetzt abmelden?? Und wenn ja mit welcher Begründung?
Wie kann ich mich entschuldigen, für Felhler, die ich unabsichtlich gemacht habe, dass mein Anspruch nun nicht gelöscht wird?
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Mir scheint, du postest besser unter Sozialrecht.
Aber soviel auf alle Fälle: Dass du den Fehler unwissentlich gemacht hast, interessiert den Staat herzlich wenig. Es geht nur um Anspruch haben oder nicht, und um dessen Höhe.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
monalisa33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Blaubär,
habe besten Dank für deine Antwort. Ich würde das jetzt da posten.
Ehrlich gesagt, weiss ich nicht, ob diese wirklich Fehler waren, wie mir die Freundin gesagt hat, oder nicht??? Im Netz fand ich doch einige Meinungen, die nichts dagegen haben, wenn ich in Elternzeit kein Elterngeld bezogen habe und wenn ich vollzeit zum Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.

Deshalb wollte ich euch fragen.

Und wenn die Fehler waren, was hat das von Folgen jetzt??

Danke dir schonmal!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Elternzeit ist nichts, was sich nach der Geburt des Kindes automatisch ergibt. Man muss die Elternzeit vielmehr vom AG auch verlangen. Tut dies der Arbeitnehmer nicht, dann will er offensichtlich keine Elternzeit nutzen. Solange wie Sie also bei der Uni keine Elternzeit geltend gemacht haben, ist zumindest nichts mit der Elternzeit schief gegangen.

Für mich ist jedoch gerade nicht so ganz klar, in welchem Zeitraum Sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Evlt. während der Laufzeit des Vertrages mit der Uni? (Dann hätte die Beschäftigung bei der Uni dem Arbeitsamt gemeldet werden müssen.) Oder nachdem der Vertrag zunäscht ausgelaufen war und dann durch die Beanspruchung von Elternzeit angeblich eine Verlängerung einsetzte? (Dann wäre Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen worden, weil man dem Arbeitsmarkt wegen Elternzeit gar nicht zur Verfügung gestanden hätte.)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
monalisa33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Eidechse,
haben Sie besten Dank für Ihre Antwort.
Doch ich war im Zeitraum von 07.2010 bis 12.2012 in Elternzeit
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der anderen Tätigkeit habe ich in der Elternt
zeit beansprucht, weiss jetzt nicht mehr, ob man das machen darf?
Schliesslich war die Tätigkeit an der Uni für die Arge als Nebenbeschäftigung zu betrachten, da sie nur 8 Studen war. Ich habe aber an keiner Stelle erwähnt, dass ich von dieser Nebenbeschäftigung in Elternzeit war.

Dazu Unterbrach ich die Arbeitslosigkeit und ging vier Monate vollzeit arbeiten, dann beanspruchte ich den Restanspruch an Arbeitslosengeld. Hätte ich damals gewuss, hätte ich nur 30 Studen gearbeitet.

jetzt keine Ahnung!!

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