Trotz Krankmeldung,

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)
Trotz Krankmeldung,

Hallo,

ich habe große Probleme mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit. Es scheint sich wohl um eine Art Kommunikationsproblem zu handeln.

Aufgrund einer nun schon länger andauernden Erkrankung kann ich an einer Maßnahme des Amtes, welche ich zum 22 Feburar 2017 antreten sollte nicht teilnehmen. Bei dieser habe ich mich einen Tag vorher schon telefonisch abgemeldet und sofort den Krankenschein per Einschreiben an das Amt gesendet. Da zu dem Zeitpunkt nicht klar war, wann die Erkrankung ausgestanden (es handelte sich um 2 Wochen) ist habe ich mit der Maßnahme einen neuen Termin zum 16ten März vereinbart. Der Krankenschein wurde dann eingereicht und ich habe auf den Termin gewartet. Leider erkrankte ich kurz zuvor erneut, also habe ich mich wieder einen Tag vorher bei der Maßnahme abgemeldet und den Krankenschein noch am selben Tag per Einschreiben an das Amt geschickt. Die Krankschreibung wurde dann um weitere 2 Wochen verlängert.

Jetzt habe ich wenige Tage später, der Brief war vom 15ten März, einen Brief von meiner Sachbearbeiterin bekommen mit der Fragestellung, weshalb ich die Maßnahme verweigert habe. Daraufhin habe ich dutzende Telefonate mit der Jobbörse geführt, nie konnte ich meine SB an die Strippe bekommen, es hieß sie würde anrufen. Scheinbar waren nicht alle Krankenscheine direkt eingetroffen. Das kann doch aber nicht mein Problem sein oder? Ich habe die Belege, dass diese alle per Einschreiben zum Amt geschickt wurden. Auch Kopien der Krankenscheine habe ich!

Natürlich ruft die SB Inkognito an, als private Nummer. Das ist natürlich praktisch, dies zu wissen bei all den Spam-Anrufen heutzutage.

Jetzt habe ich für März kein Geld bekommen obwohl ich weiterhin Krank geschrieben bin, wurde ich vorgeladen. Den Termin muste ich natürlich absagen, also wieder Krankenschein per Einschreiben ans Amt. Mir kommt es vor, als würde die das gar nicht interessieren, dass ich mit einer chronischen Krankheit zu kämpfen habe. Die SB hat angeblich eine E Mail Adresse, aber reagiert NULL auf Mails. Stattdessen wird erneut um Klärung gebeten, aber ich erreiche diese Frau einfach nie.

Dazu sollte die Maßnahme 5 Monate andauern, ein Freund machte mich auf das hier aufmerksam:

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die Vermittlung von Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 WOCHEN nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die Teilnahme an Maßnahmen bei unter 25-Jährigen, deren Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, nach § 16 Abs. 3 SGB II bis zu 12 Wochen dauern."

Das würde ja heißen, die Maßnahme ist aufgrund der Dauer alleine schon rechtswidrig oder nicht?!

Außerdem habe ich nächste Woche ein Vorstellungsgespräch. Ich will weg von diesem erbärmlichen Futtertrog, ich habe mir das nicht ausgesucht. Aber dennoch möchte ich gerecht behandelt werden!

Ich habe echt nicht viel Geld für Anwälte Tra la la, hat jemand einen Tipp wie ich da gegen vorgehe? Das Verhalten seitens des Amtes bzw der SB kommt mir langsam höchst unseriös vor. Mir kommt es vor, als würde die eine Hand nicht wissen, was die andere tut. Ständig verlangt man Erklärungen, obwohl ich in 5 Telefonaten klar gemacht habe, dass die Erkrankung der Grund war und ich auch der Maßnahme das gesagt habe. Trotzdem habe ich immer noch kein Geld und mir werden immer wieder die selben Fragen gestellt, aber erreichbar ist keiner!

-- Editier von Totto87 am 05.04.2017 18:47

-- Editier von Totto87 am 05.04.2017 18:49

-- Editier von Totto87 am 05.04.2017 18:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

An ein Kommunikationsproblem glaube ich bei diesen Vorfällen eher nicht. Vielmehr gehört es zum Standardrepertoire der Agentur, solche Gelegenheiten zu nutzen, um Leistungen zu kürzen. Dagegen wirst du vermutlich nur mit einer Klage ankommen. Ansonsten gehörte deine Frage nicht unter Arbeitsrecht sondern unter Sozialrecht. Dort wirst du vermutlich auch mehr Beispiele für diese Fragen finden.

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#2
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok. dann poste ich mein Problem nochmal unter Sozialrecht, Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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