Folgender Sachverhalt: AN kündigt zum 30.06.
Tarifvertraglich ist die Zahlung einer JSV wie folgt geregelt:
"AN, die bis zum 30. September eingetreten sind, erhalten in der Zeit vom 15. November bis zum 10. Dezember, spätestens mit Auszahlung des Novemberverdienstes, sofern sie am Auszahlungstag in ungekundigtem Arbeitsverhältnis stehen, eine Jahressonderverguetung in Höhe von von... "
AN, die im laufenden Kalenderjahr bis zum 30. September eingetreten sind, erhalten eine anteilige Jahressonderverguetung."
Hat der kündigende AN einen Anspruch auf eine anteilige JSV?
-lichen Dank Vorab!
Trotz Kündigung Anspruch auf JSV (Weihnachtsgeld)
31. März 2020
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Frage vom 31. März 2020 | 18:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Kündigung Anspruch auf JSV (Weihnachtsgeld)
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#1
Antwort vom 31. März 2020 | 18:52
Von
Status: Lehrling (1346 Beiträge, 508x hilfreich)
Willst du wissen, ob du trotz Kündigung zum 30. 6. die Zahlung im November des Austrittsjahres noch bekommst?
Es steht doch da, dass es nur für Angestellte gilt, sie zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und das tust du ja nicht. Also ist die Antwort wohl nein.
Das andere regelt, ob der AN das volle Weihnachtsgeld oder nur anteilig nach Beschäftigungszeit bekommt
-- Editiert von ratlose mama am 31.03.2020 18:55
#2
Antwort vom 31. März 2020 | 18:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWillst du wissen, ob du trotz Kündigung zum 30. 6. die Zahlung im November des Austrittsjahres noch bekommst? :
Nein, es stellt sich die Frage, ob bei Austritt zum 30.06. eine anteilige Jahressonderverguetung (6/12) ausgezahlt werden muss.
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#3
Antwort vom 31. März 2020 | 19:25
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
nein, da sie am Auszahlungstag nicht mehr in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
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