Bei uns auf der Arbeit wurde heute morgen ein Kollege bei Arbeitsbeginn positiv auf Covid getestet. Er ist daraufhin ins HomeOffice gegangen und hat unterwegs aber noch einen PCR-Test gemacht. Das Ergebniss ist ebenfalls positiv.
Unser Chef hasst aber HomeOffice und hat dem Kollegen jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn dieser morgen nicht wieder ins Büro kommt sondern im HomeOffice bleibt. Alernativ darf er kurzfristig 10 Tage Urlaub nehmen. Aber HomeOffice wird ihm nicht genehmigt.
Ähm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet? Oder genügt der Abstand von 2 Metern?
Trotz positivem Covid-Test ins Büro?
10. März 2022
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Darum geht es hier:
Darf ein Arbeitgeber einen mit Corona infizierten Arbeitnehmer zur Arbeit im Büro verpflichten? Kann der Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, Urlaub zu nehmen? Welche Möglichkeiten haben ggfs. die Kollegen? Hier wird u.a. diskutiert, welche gesetzlichen Vorgaben bestehen und ob Symptomfreiheit für Tätigkeit im Homeoffice eine Rolle spielt.
Frage vom 10. März 2022 | 18:14
Von
Status: Praktikant (721 Beiträge, 114x hilfreich)
Trotz positivem Covid-Test ins Büro?
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#1
Antwort vom 10. März 2022 | 18:24
Von
Status: Legende (18255 Beiträge, 6690x hilfreich)
/// Oder genügt der Abstand von 2 Metern?
Eindeutige Antwort: NEIN
Zitat:Stadt Pforzheim:
Darf ich arbeiten gehen, wenn ich positiv getestet wurde?
Definitiv nein. Wer sich nachweislich mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert hat, wird vom Gesundheitsamt für zwei Wochen in häusliche Quarantäne geschickt, darf die Wohnung oder das Haus nicht verlassen und soll den direkten Kontakt mit Mitbewohnern auf das Notwendigste beschränken.
Gilt das auch ohne Test, wenn ich Symptome habe?
Ja, wenn es sich um typische Symptome einer COVID 19-Erkrankung wie Fieber und Husten handelt und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung groß ist.
Im Übrigen sollte, wer sich krank fühlt, ohnehin nicht zur Arbeit gehen, vor allem, wenn er Fieber hat.
-- Editiert von blaubär+ am 10.03.2022 18:34
#2
Antwort vom 10. März 2022 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (125995 Beiträge, 40580x hilfreich)
ZitatÄhm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet? :
Würde ich durchaus so sehen.
Noch dazu dem Chef mitteilen, das man ihn bei Gesundheitsamt, Gewerbeamt und BG anzeigen wird wegen vorsätzlicher Herbeiführung von einer Infektionsgefährdung und Lohnabzüge beim Arbeitsgericht einklagen wird.
Könnte sein, das dann alle erst mal in Quarantäne gehen müssen ...
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#3
Antwort vom 11. März 2022 | 09:37
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 184x hilfreich)
ZitatÄhm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet? Oder genügt der Abstand von 2 Metern? :
Ich denke so einfach ist die Sache nicht.
1.) Wenn der positive Test des Kollegen bei einer offiziellen Teststelle gemacht wurde und nicht "nur" auf einem Selbsttest beruht darf er gar nicht zur Arbeit kommen. Dies zumindest in NRW nicht, ich denke in anderen Bundesländern wird es genauso sein. Darüber darf sich auf der AG nicht hinwegsetzen. Der AN kann sich bei auftretenden Symptomen krankschreiben lassen, ansonsten im HO arbeiten oder der AG muss ihn freistellen. WEr die Freistellung gezahlt ist dann eine andere Sache, insbesondere für Ungeimpfte.
2.) Inwieweit man, wenn der Chef die arbeitsrechtlichen Vorgaben ignoriert, zur Selbsthilfe greifen kann wird wohl auf den konkreten Einzelfall ankommen, bei gemeinsamen Arbeiten in einem Büro würde ich das Recht (auch ohne Zustimmung des AG) auf den Umzug ins HO aber bejahen.
#4
Antwort vom 11. März 2022 | 12:37
Von
Status: Gelehrter (11339 Beiträge, 4314x hilfreich)
ZitatUnser Chef hasst aber HomeOffice... :
Er wird HomeOffice lieben, wenn er realisiert, dass seine "Anweisung" ihn bis zu 10.000€ Bußgeld kosten kann.
#5
Antwort vom 11. März 2022 | 13:15
Von
Status: Weiser (17497 Beiträge, 5966x hilfreich)
Das kann er aktuell auch ohne Symptome. Ein positiver Test reicht.ZitatDer AN kann sich bei auftretenden Symptomen krankschreiben lassen, :
#6
Antwort vom 11. März 2022 | 13:59
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 184x hilfreich)
ZitatDas kann er aktuell auch ohne Symptome. Ein positiver Test reicht. :
Krankschreibung ohne Symptome, das wäre mir neu.
#7
Antwort vom 11. März 2022 | 14:34
Von
Status: Praktikant (946 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatDer AN kann sich bei auftretenden Symptomen krankschreiben lassen, :
ZitatDas kann er aktuell auch ohne Symptome. Ein positiver Test reicht. :
Mir nicht. Weil so ist es tatsächlich ...ZitatKrankschreibung ohne Symptome, das wäre mir neu. :
Der Arbeitgeber zahlt reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einer erforderlichen Isolation wegen Infektion. Das ist keine Grauzone und gilt so für Ungeimpfte genau so wie für Geimpfte.ZitatWEr die Freistellung gezahlt ist dann eine andere Sache, insbesondere für Ungeimpfte. :
Eine Schlechterstellung der Ungeimpften gegenüber den Geimpften (im Hinblick auf die Lohnfortzahlung) gibt es wenn die Isolation nicht aufgrund eigener Infektion sondern aufgrund Kontaktperson zu einer infizierten Person erforderlich geworden ist.
#8
Antwort vom 11. März 2022 | 15:29
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 184x hilfreich)
ZitatMir nicht. Weil so ist es tatsächlich ... :
Hast du zu dieser Aussage einen weiterführenden Link?
Meines Wissens gilt das nur wenn er durch die Quantäre/Isolation seine Arbeit nicht ausführen kann, was jedoch bei der Möglichkeit von HomeOffice nicht gegeben ist.
-- Editiert von Alter Sack am 11.03.2022 15:35
#9
Antwort vom 11. März 2022 | 15:56
Von
Status: Unbeschreiblich (35080 Beiträge, 5990x hilfreich)
ZitatÄhm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet? Oder genügt der Abstand von 2 Metern? :
Nein, so einfach ist es nicht. Home Office ist nicht *heimgehen*. Arbeitsniederlegung ist eher *Streik*.
Du weißt ja frühestens heute, ob dein Kollege wieder zur Arbeit erschien.
Und? War er da?
#10
Antwort vom 11. März 2022 | 18:05
Von
Status: Praktikant (946 Beiträge, 260x hilfreich)
Nein, mein diesbezüglicher Kenntnisstand beruht auf keinem "Link"ZitatHast du zu dieser Aussage einen weiterführenden Link? :
Meines Wissens fragt ein Arzt nicht ab, ob bei seinem Patienten - sofern er Arbeitnehmer ist - die Möglichkeit von HomeOffice gegeben ist. Und egal bei welcher Krankheit.ZitatMeines Wissens gilt das nur wenn er durch die Quantäre/Isolation seine Arbeit nicht ausführen kann, was jedoch bei der Möglichkeit von HomeOffice nicht gegeben ist. :
#11
Antwort vom 12. März 2022 | 02:51
Von
Status: Praktikant (721 Beiträge, 114x hilfreich)
ZitatUnd? War er da? :
Nein, er hat kurzfristig 10 Tage Urlaub genommen.
Wer ohne Smyptome in Islaotion zuhause ist, und von zuhause aus arbeiten kann, der muss das auch machen. Steht zumindest hier: Neue Regeln für Quarantäne und Isolation. Wer also nicht arbeiten will, muss sich beim Arzt eine AU holen - was bei einem positiven Covid-Test leicht fallen dürfte. Aber ohne AU muss man auch arbeiten.
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