Trotz positivem Covid-Test ins Büro?

10. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Darf ein Arbeitgeber einen mit Corona infizierten Arbeitnehmer zur Arbeit im Büro verpflichten? Kann der Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, Urlaub zu nehmen? Welche Möglichkeiten haben ggfs. die Kollegen? Hier wird u.a. diskutiert, welche gesetzlichen Vorgaben bestehen und ob Symptomfreiheit für Tätigkeit im Homeoffice eine Rolle spielt.

 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(721 Beiträge, 114x hilfreich)
Trotz positivem Covid-Test ins Büro?

Bei uns auf der Arbeit wurde heute morgen ein Kollege bei Arbeitsbeginn positiv auf Covid getestet. Er ist daraufhin ins HomeOffice gegangen und hat unterwegs aber noch einen PCR-Test gemacht. Das Ergebniss ist ebenfalls positiv.

Unser Chef hasst aber HomeOffice und hat dem Kollegen jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn dieser morgen nicht wieder ins Büro kommt sondern im HomeOffice bleibt. Alernativ darf er kurzfristig 10 Tage Urlaub nehmen. Aber HomeOffice wird ihm nicht genehmigt.

Ähm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet? Oder genügt der Abstand von 2 Metern?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18255 Beiträge, 6690x hilfreich)

/// Oder genügt der Abstand von 2 Metern?

Eindeutige Antwort: NEIN

Zitat:
Stadt Pforzheim:
Darf ich arbeiten gehen, wenn ich positiv getestet wurde?

Definitiv nein. Wer sich nachweislich mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert hat, wird vom Gesundheitsamt für zwei Wochen in häusliche Quarantäne geschickt, darf die Wohnung oder das Haus nicht verlassen und soll den direkten Kontakt mit Mitbewohnern auf das Notwendigste beschränken.

Gilt das auch ohne Test, wenn ich Symptome habe?

Ja, wenn es sich um typische Symptome einer COVID 19-Erkrankung wie Fieber und Husten handelt und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung groß ist.

Im Übrigen sollte, wer sich krank fühlt, ohnehin nicht zur Arbeit gehen, vor allem, wenn er Fieber hat.


-- Editiert von blaubär+ am 10.03.2022 18:34

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125995 Beiträge, 40580x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ähm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet?

Würde ich durchaus so sehen.

Noch dazu dem Chef mitteilen, das man ihn bei Gesundheitsamt, Gewerbeamt und BG anzeigen wird wegen vorsätzlicher Herbeiführung von einer Infektionsgefährdung und Lohnabzüge beim Arbeitsgericht einklagen wird.

Könnte sein, das dann alle erst mal in Quarantäne gehen müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ähm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet? Oder genügt der Abstand von 2 Metern?


Ich denke so einfach ist die Sache nicht.

1.) Wenn der positive Test des Kollegen bei einer offiziellen Teststelle gemacht wurde und nicht "nur" auf einem Selbsttest beruht darf er gar nicht zur Arbeit kommen. Dies zumindest in NRW nicht, ich denke in anderen Bundesländern wird es genauso sein. Darüber darf sich auf der AG nicht hinwegsetzen. Der AN kann sich bei auftretenden Symptomen krankschreiben lassen, ansonsten im HO arbeiten oder der AG muss ihn freistellen. WEr die Freistellung gezahlt ist dann eine andere Sache, insbesondere für Ungeimpfte.

2.) Inwieweit man, wenn der Chef die arbeitsrechtlichen Vorgaben ignoriert, zur Selbsthilfe greifen kann wird wohl auf den konkreten Einzelfall ankommen, bei gemeinsamen Arbeiten in einem Büro würde ich das Recht (auch ohne Zustimmung des AG) auf den Umzug ins HO aber bejahen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11339 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Unser Chef hasst aber HomeOffice...


Er wird HomeOffice lieben, wenn er realisiert, dass seine "Anweisung" ihn bis zu 10.000€ Bußgeld kosten kann.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17497 Beiträge, 5966x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Der AN kann sich bei auftretenden Symptomen krankschreiben lassen,
Das kann er aktuell auch ohne Symptome. Ein positiver Test reicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das kann er aktuell auch ohne Symptome. Ein positiver Test reicht.


Krankschreibung ohne Symptome, das wäre mir neu.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Der AN kann sich bei auftretenden Symptomen krankschreiben lassen,
Zitat (von -Laie-):
Das kann er aktuell auch ohne Symptome. Ein positiver Test reicht.
Zitat (von Alter Sack):
Krankschreibung ohne Symptome, das wäre mir neu.
Mir nicht. Weil so ist es tatsächlich ...

Zitat (von Alter Sack):
WEr die Freistellung gezahlt ist dann eine andere Sache, insbesondere für Ungeimpfte.
Der Arbeitgeber zahlt reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einer erforderlichen Isolation wegen Infektion. Das ist keine Grauzone und gilt so für Ungeimpfte genau so wie für Geimpfte.

Eine Schlechterstellung der Ungeimpften gegenüber den Geimpften (im Hinblick auf die Lohnfortzahlung) gibt es wenn die Isolation nicht aufgrund eigener Infektion sondern aufgrund Kontaktperson zu einer infizierten Person erforderlich geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Mir nicht. Weil so ist es tatsächlich ...


Hast du zu dieser Aussage einen weiterführenden Link?

Meines Wissens gilt das nur wenn er durch die Quantäre/Isolation seine Arbeit nicht ausführen kann, was jedoch bei der Möglichkeit von HomeOffice nicht gegeben ist.



-- Editiert von Alter Sack am 11.03.2022 15:35

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35080 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ähm, darf ich morgen meine Arbeit niederlegen und heimgehen, wenn ein nachweislich positiv auf Corona getesteter 3 Meter neben mir im Büro sitzt und arbeitet? Oder genügt der Abstand von 2 Metern?

Nein, so einfach ist es nicht. Home Office ist nicht *heimgehen*. Arbeitsniederlegung ist eher *Streik*.

Du weißt ja frühestens heute, ob dein Kollege wieder zur Arbeit erschien.

Und? War er da?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Hast du zu dieser Aussage einen weiterführenden Link?
Nein, mein diesbezüglicher Kenntnisstand beruht auf keinem "Link"

Zitat (von Alter Sack):
Meines Wissens gilt das nur wenn er durch die Quantäre/Isolation seine Arbeit nicht ausführen kann, was jedoch bei der Möglichkeit von HomeOffice nicht gegeben ist.
Meines Wissens fragt ein Arzt nicht ab, ob bei seinem Patienten - sofern er Arbeitnehmer ist - die Möglichkeit von HomeOffice gegeben ist. Und egal bei welcher Krankheit.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(721 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und? War er da?

Nein, er hat kurzfristig 10 Tage Urlaub genommen.

Wer ohne Smyptome in Islaotion zuhause ist, und von zuhause aus arbeiten kann, der muss das auch machen. Steht zumindest hier: Neue Regeln für Quarantäne und Isolation. Wer also nicht arbeiten will, muss sich beim Arzt eine AU holen - was bei einem positiven Covid-Test leicht fallen dürfte. Aber ohne AU muss man auch arbeiten.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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