Hallo. Ich brauche dringend Hilfe. Mein Kollege hat mitte Januar einen Vertrag bei mir in der Firma unterschrieben. In dem Vertrag steht drinn, das es nur für Komplette zugehörigkeits Jahre Weihnachtsgeld gibt. Er ist extra zu der Sekretärin gegangen und hat gefragt, ob er dann für 2008 kein Weihnachtsgeld bekommen wird. Sie sagte ihm, das er Weihnachtsgeld bekommt, da er ja schon mitte Januar eingetreten ist. Das gilt nur für Leute, die erst ca. April eingetreten sind. So weit ich weiß, wurde das bis jetzt auch wirklich immer so gemacht. Also das Leute die vor der hälfte des Jahres unterschrieben haben, ein anteiliges Weihnachtsgeld bekommen haben. Durch die Wirtschaftliche Lage, probiert die Firma jetzt jedoch alle unnötigen Kosten zu sparen. Und mein Kollege hat kein Weihnachtsgeld bekommen. Er hat dem Chef die Aussage der Sekretärin genannt. Diese bestreitet das aber natürlich. Hat er irgendeine Möglichkeit, trotzdem ein anteiliges Weihnachtsgeld einzufordern?
Vielen Dank im Voraus!!!!
p.s. ab wieviel MA muss / kann eigentlich ein Betriebsrat vorhanden sein?
Gruß
devilheart84
Trotzdem ein anteiliges Weihnachtsgeld einfordern?
Im Vertrag steht, daß ihm keins zusteht und er hat es unterschrieben...
Ja er hat den Vertrag leider so unterschrieben.....und hat sich die Aussage der Sekretärin auch nicht schriftlich geben lassen
Hatte gehofft, das es irgendeine Möglichkeit gibt, durch Schlupflöcher, da doch noch dran zu rütteln....vielleicht fällt ja noch jmd. eine Möglichkeit ein....Denn mein Kollege hat irgendwie immer pech. Die Firma zieht ihn ganz schön über den Tisch. Ebenso mehrere meiner anderen Kollegen....wir sind eine Chinesische Firma...daher arbeiten viele Chinesen bei uns....aber die Armen werden viel schlechter bezahlt und behandelt....also meine von ihren rechten her.
Erstmal Dank!
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fangen wir mal hinten an. einfordern klingt nach "ich geh zum anwalt" wenn ich meinen willen nicht bekomme. bei einer betriebszugehörigkeit von unter 12 monaten kommt sowas immer gut.
aussagen von mitarbeitern in positionen die nicht personalrelevant sind, wie sekretärin (es sei denn sie ist mitarbeiterin der personalabteilung) würde ich sowieso nicht unbedingt glauben. er hätte den chef doch auch direkt fragen können, bei vertragsunterzeichnung oder kurz danach. und dann nur mündlich. sowas sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. aber selbst dann kann es gründe geben, siehe weiter unten, bei denen die zahlung ausbleibt.
vielleicht muß die firma in dieser wirtschaftlichen lage, einsparungen vornehmen und vielleicht ist es das letzte mittel, damit ihr nicht irgendwann im nächsten jahr auf der strasse steht. naja ok, bei so kleinen summen mag es seltsam sein, aber wer bin ich, daß ich die wirtschaftliche lage deines betriebes kenne.
steht im vertrag vielleicht auch drin, daß die zahlung des weihnachtsgeldes jederzeit widerrufen werden kann? tatsachen wie diese, werden gerne verschwiegen oder auch einfach überlesen im arbeitsvetrag.
anonsten einfach froh sein, daß man einen job hat, das geld regelmäßig rein kommt und wer weiß, vielleicht sieht die lage nächstes jahr schon besser aus, entgegen aller negativen schlagzeilen im moment.
wg. anzahl BR und MA gibt google eine menge her.
gruss
skg
Die betriebliche Übung ist uninteressant, wenn wenn man vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Selbst wenn die Sekretärin ihre Aussage schriftlich dem Kollegen gegeben hätte, dann führt das nicht dazu, dass der Kollege Anspruch auf Weihnachtsgeld gehabt hätte. Das wäre nur dann anders, wenn sie eine Vollmacht des Betriebes für solche Aussage hätte. Eine entsprechende schriftliche Aussage der Sekretärin hätte allenfalls zu einer Abmahnung für sie geführt.
Das Weihnachtsgeld wurde auch nicht widerrufen, sondern vielmehr nie zugesagt und das auch noch ausdrücklich im Vertrag festgelegt.
Ich kann daher keine Möglichkeit erkennen, einen Anspruch auf Weihnachtsgeld durchzusetzen.
Und jetzt?
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