TvÖD: Ich bin falsch eingruppiert. Was kann ich tun?

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Elchfan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
TvÖD: Ich bin falsch eingruppiert. Was kann ich tun?

Folgende Situation:

Ich habe vor knapp vier Jahren meinen Job bei einem kommunalen Arbeitgeber angetreten. Es gab damals keine explizite Stellenausschreibung (ich hatte Glück mit einer Initiativbewerbung). Das Tarifsystem BAT und mittlerweile TvÖD hab ich nie verstanden...

Nun hat mich aber neulich ein Kollege darauf aufmerksam gemacht, dass ich in eine völlig falsche Gehaltsgruppe eingruppiert bin. Ich habe ein Hochschulstudium absolviert, befinde mich aber lediglich in Stufe 10, obwohl für Hochschulabsolventen mindestens Stufe 13 vorgesehen ist.

Daher meine Frage: Was kann ich tun, um dies zu korrigieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Frag doch mal den zuständigen Bearbeiter, ob da einfach nur was schiefgelaufen ist.
Fragen kost nix...
Und wenn nicht lass dir erklären wieso du in Stufe 10 anstatt 13 bist...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Kommt auch drauf an, ob die Stelle überhaupt ein HSA fordert!

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. du kannst eine überprüfung der eingruppierung verlangen. uni-abschluss bedeutet aber keineswegs automatisch entsprechende besoldung, wenn die stelle es nicht erfordert oder hergibt. wir haben bei uns im laden durchaus einige leute, die auf niedriger bewerteten stellen arbeiten - schicksale, entscheidungen ...

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Elchfan wenn du ne Überprüfung 'anleiern' willst, dann so schnell wie möglich. Im Öffentlichen Dienst gelten Ausschlussfristen ... und wenn sich eine Höhergruppierung auch für die Vergangenheit ergibt, dann erfolgt diese nur für eine bestimmte Zeit (ich glaube 6 Monate).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elchfan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Also werde ich mal eine Überprüfung der Eingruppierung anleiern - bloß wie?

An wen muss ich mich dafür wenden?
Personalabteilung? Personalrat? Gewerkschaft?

Sicher macht es Sinn, dann eine Stellenbeschreibung für meinen Job aufzusetzen, da es die ja noch nicht gibt, oder?

Können vergleichbare Stellenbeschreibungen dafür als Vergleich herangezogen werden?

8x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Also werde ich mal eine Überprüfung der Eingruppierung anleiern - bloß wie?


Schriftlich.

quote:
An wen muss ich mich dafür wenden?


An die Personalabteilung. Aber sich - parallel - an den Personalrat zu wenden, dürfte auch nicht schaden.

quote:
Sicher macht es Sinn, dann eine Stellenbeschreibung für meinen Job aufzusetzen, da es die ja noch nicht gibt, oder?


Ja natürlich. Wie willst du denn sonst begründen, dass dir evtl. ne andere Eingruppierung zusteht?

quote:
Können vergleichbare Stellenbeschreibungen dafür als Vergleich herangezogen werden?


Es gibt da schon sowas wie 'Richtlinien' zur Eingruppierung, wo dann sowas geregelt ist wie 'Hilfsarbeiten unter ständiger Anleitung ...' 'Tätigkeiten in verantwortlicher Position, die ein Hochschulstudium voraussetzen ...' o.ä. Über sowas sollte eigentlich der Personalrat bescheid wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Sicher macht es Sinn, dann eine Stellenbeschreibung für meinen Job aufzusetzen, da es die ja noch nicht gibt, oder?


Dann nimm als erstes mal Einsicht in deine Personalakte. Das Recht dazu hast du! Dort dürfte eine Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein. Und dann kannst du diese mit deiner Tätigkeit und Eingruppierung vergleichen.

Eine kleine gemeine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen: Als HSA, bist etwas hilflos! ;)

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Im ÖD ist es so - die Stelle ist für Entgeltgruppe xy ausgeschrieben und genau die bekommst du auch (kann aber auch passieren, dass du 3 Wochen später eine Überprüfung bekommst und niedriger bewertet wirst).
Im ÖD zählt nie, was du kannst oder was du beherrscht sondern immer nur der Stellenplan, und wenn der E10 sagt und nicht E13, dann gibt es das auch nur.
Interessant ist allerdings, dass man auf derselben Stelle als Akademiker durchaus mehr bekommen könnte, wie ein Nichtstudierter, selbst wenn beide dasselbe tun (und hierum könnte es sich in deinem Fall handeln).
Der ÖD vergisst gerne in seiner Kompliziertheit, Zulagen zu zahlen, daher wurde das System umgestellt und jetzt gibt es nur noch Entgeltgruppen und die jeweils in 4 Stufen - Zulagen gibt es keine mehr (jedenfalls für "Neueinsteiger").

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