Hallo,bin Physiotherapeut im Krankenhaus 5 Tage woche,arbeite 39h die woche,MO-FR. Chef will jetzt SA 2h arbeit ansetzen und diese dann sofort Mo morgen abfeiern lassen. Dies das legitim und oder kann man den Abbau der h selbst bestimmen. Wer weis da was genaues. Danke
-----------------
"Fritz"
Tvöd Krankenhaus
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vielleicht schaust du erst mal im TVÖD nach, ob du was dazu findest
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/DatenundFakten/Neugestaltung__des__Tarifrechts__des__oeffentlichen__Dienstes.html
Wie das genau zu tun ist steht da nicht drin.Wenn ich SA arbeiten muss (alle 4) Wochen ist das dann keine 6-Tage Woche?
-----------------
"Fritz"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich versteh nicht worauf du hinaus willst. Ist zu den Arbeitszeiten bei dir konkret was geregelt? (Also z.B., dass im Arbeitsvertrag steht, dass du nur von MO-FR arbeitest?)
Was Christian will, meine ich zu erahnen.
Er hat bisher 5 Tage gearbeitet und soll jetzt auch Samstag arbeiten, eben 2 Stunden, und dafür in der Woche weniger.
Dagegen würde ich mich auch wehren, wenn möglich.
Dazu ist die Frage:
Gibt es einen Betriebsrat? Der hätte dabei mitzubestimmen.
Wenn nicht im Arbeitsvertrag anders festgelegt, fällt die Festlegung der Arbeitszeit unter das Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers.
... der tvöd sieht vor, dass überstunden und mehrarbeit angeordnet werden können. das ist berechtigt, um etwa engpässe abzubauen oder projekte zu bewältigen, nicht aber als dauereinrichtung.
@christian
Chef will jetzt SA 2h arbeit ansetzen und diese dann sofort Mo morgen abfeiern.
Da die 39-Stunden-Woche weiter besteht, geht es hier m.E. nicht um Mehrarbeit oder Überstunden.
Die Frage geht doch darum, ob ein Arbeitgeber einfach eine 6-Tage-Woche einführen darf.
Danke schom mal! Betriebsrat,ja.Aber meine Chefin ist dort Vorsitzende.In erster linie geht es mir um das Abgelten der Stunden (mitbestimmung?) und das Arbeiten fur 2h (anfahrt mit Zug 45min) ist das verhältnissgemäss? Sie sagt immer nur das Geht lt. Gesetz, aber wo das steht sagt sie nicht.
So ein Betriebsrat gehört abgewählt! Wenn da schon die Vorsitzender sind, die miesere Arbeitsverhältnisse durchdrücken wollen....
Erst mal, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag die Arbeitstage definiert sind, gilt das. Steht da was von? Mo-Fr oder 5-Tage-Woche? Dann müßte der Arbeitgeber schon eine Änderungskündigung aussprechen, um Sie zu zwingen, Samstag auch zu arbeiten.
Zur Mitbestimmung beim Thema Ausgleich der Arbeit am Samstag ist mir nichts bekannt. Denke, das fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
... im Arbeitsvertrag steht nur nach Bat Richtlinien bzw jetzt Tvöd. Auf Urlaubskartei steht definitiv 5-Tage Woche.Alle anderen Vereinbarungen sind schriftlich dem Vertrag anzufügen. Scheint ja wirklich ne schwierige Sache zu sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten