Guten Tag,
ich arbeite im Öffentlichen Dienst und habe ein Frage zu der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich bin schon sei 11 Jahren im Betrieb angestellt und bin jetzt seit über 6 Wochen krank und mein Arbeitgeber verweigert die Zahlung vom Krankengeldzuschuss. Im Tarivvertrag steht geschrieben:
(2) 1Nach Ablauf des Zeitraums gemäß Absatz 1 erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt. 2Nettoentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Entgelt
(3) 1Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3)
von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und
von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche
seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt. 2Maßgeblich für die Berechnung der Fristen nach Satz 1 ist die Beschäftigungszeit, die im Laufe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vollendet wird.
Ich verstehe das so:
Beispiel: Nach über 6 Wochen Krankheit
Standard Nettogehalt: 2000€ ohne Zuschläge oder Prämien
Gesetzliche Krankenversicherung: 70% ( 1400€ )
Krankengeldzuschuss Arbeitgeber: 600€
___________________________________________________________________________________________________
Gesamt: 2000€
Da ich länger als drei Jahre im Betrieb beschäftigt bin, hätte ich einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss bis Ende der 39. Woche.
Meine Frage ist verstehe ich das Prinzip des Krankengeldzuschusses richtig oder nicht? Wenn ja, wie kann mein Arbeitgeber die Zahlung einfach verweigern?
Ich danke im voraus
Mefker
-- Editiert von Mefker am 02.02.2019 10:06
Tvöd Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Krankengeldzuschuss
2. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2019 | 10:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tvöd Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Krankengeldzuschuss
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#1
Antwort vom 2. Februar 2019 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (31910 Beiträge, 5623x hilfreich)
Ja. Ich verstehe es auch so.Zitatverstehe ich das Prinzip des Krankengeldzuschusses richtig oder nicht? :
Mit welcher Begründung verweigert er den Zuschuss?Zitatmein Arbeitgeber verweigert die Zahlung vom Krankengeldzuschuss. :
#2
Antwort vom 2. Februar 2019 | 14:17
Von
Status: Weiser (17354 Beiträge, 6462x hilfreich)
ÖD - da sollte es doch einen BR geben.
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