Hallo zusammen, folgende Situation besteht:
Jahresurlaub laut Vertrag (Sparkasse in BW): 32 Tage
Bereits vom Vorgesetzten genehmigter Urlaub: Bis zum Austritt: 30 Tage ( ca. 10 davon sind bisher genommen worden, 20 Tage sind für den September angedacht und bereits genehmigt worden)
Austritt: 30.09.2026
Betriebszugehörigkeit: > 3 Jahre
Mir stellt sich hier die Frage, ob die Zwölftelung auf die gesamten 32 Tage gelten oder nur auf den Mehrurlaub über die gesetzlichen 20 Tage (also 12 Tage?). Wenn auf die gesamten 32 Tage hätte ich nämlich 8 Urlaubstage zuviel genommen, ansonsten nur 3 Tage.
Was passiert bspw. mit 60h Überstunden? Würden die im Zweifel mit den 8 zu viel genommenen Tage verrechnet werden können?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Tvöd-S - Zuviel genommene Urlaubstage bei unterjähriger Kündigung
30. Mai 2026
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Frage vom 30. Mai 2026 | 09:32
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
Tvöd-S - Zuviel genommene Urlaubstage bei unterjähriger Kündigung
#1
Antwort vom 1. Juni 2026 | 14:21
Von
Status: Philosoph (13442 Beiträge, 4805x hilfreich)
Da spezielle Tarifverträge selten für "nicht Betroffene" im Volltext einsehbar sind, wäre jede Antwort wohl ein Stochern im Nebel.
Die Antwort auf deine Frage, sollte sich allerdings im Dir vorliegenden Tvöd-S finden lassen.
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