Überbrückungsgeld - wie wird das berechnet?

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)
Überbrückungsgeld - wie wird das berechnet?

Hallo,
ich bin zum ersten mal in diesem Bereich und hoffe, dass mir jemens einen Rat geben kann.
Ich bin derzeit noch in einem festen Angestelltenverhältnis, will aber zum 31.07.05 kündigen. Ich will mich selbständig machen. Im Arbeitsamt habe ich mich erkundigt, ob ich Förderung bekomme. Ich würde Überbrückungsgeld bekommen. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie sich dieses zusammensetzt bzw. berechnet?
Vielen Dank im voraus!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nane40
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Auszug aus der Broschüre des Arbeitsamtes "Vermittlungsdienste und Leistungen" für Arbeitnehmer

Überbrückungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung.

Dauer und Höhe:
Überbrückungsgeld wird für sechs Monate in Höhe des Betrages gezahlt, den Sie als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zuletzt bezogen haben oder bei Arbeitslosigkeit hätten beziehen können. Das Überbrückungsgeld umfasst auchdie auf das Arbeitslosengeld oder auf die Arbeitslosenhilfe allgemein entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die das Arbeitsamt getragen hat oder hätte tragen müssen.

Das Überbrückungsgeld ist ein Zuschuss. Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, können gefördert werden.

Leistungsvorraussetzungen:
Auf das Überbrückungsgeld besteht kein Rechtsanspruch. Es darf nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

- Sie müssen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit oder der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen oder einen Anspruch darauf haben. Auch wer in einer ABM oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt war, kann Überbrückungsgeld erhalten.

- Sie müssen die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorlegen.

- Sie müssen den Antrag VOR der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt stellen.

Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben!

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#2
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nane40
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Bitte! Gern geschehen!

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