Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Überbrückungsgeldes.
A hat im April ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, um sich so langsam ein eigenes Standbein zu eröffnen...
A wird an seinem Hauptarbeitsplatz gemobbt und möchte bald kündigen.
Bekommt A trotz des Nebengewerbes Überbrückungsgeld bei Eigenkündigung?
Über Antworten oder Links zur weiteren Info würde ich mich sehr freuen.
LG, Cosma2202.
Überbrückungsgeld bei bestehendem Nebengewerbe ?
17. August 2006
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Frage vom 17. August 2006 | 13:14
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 4x hilfreich)
Überbrückungsgeld bei bestehendem Nebengewerbe ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. August 2006 | 13:53
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
Über Antworten oder Links zur weiteren Info würde ich mich sehr freuen.
Hallo Cosma, das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Da fragst du besser im Forum Sozialrecht ... oder alternativ bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
MfG
-- Editiert von venotis am 17.08.2006 13:55:05
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