Überbrückungsgeld bei bestehendem Nebengewerbe ?

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)
Überbrückungsgeld bei bestehendem Nebengewerbe ?

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Überbrückungsgeldes.

A hat im April ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, um sich so langsam ein eigenes Standbein zu eröffnen...
A wird an seinem Hauptarbeitsplatz gemobbt und möchte bald kündigen.
Bekommt A trotz des Nebengewerbes Überbrückungsgeld bei Eigenkündigung?

Über Antworten oder Links zur weiteren Info würde ich mich sehr freuen.

LG, Cosma2202.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Über Antworten oder Links zur weiteren Info würde ich mich sehr freuen.


Hallo Cosma, das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Da fragst du besser im Forum Sozialrecht ... oder alternativ bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

MfG

-- Editiert von venotis am 17.08.2006 13:55:05

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen