Übergabe nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

27. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477255-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabe nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Hallo alle zusammen,

Ich habe zum 31.10. firstgerecht gekündigt und habe leider einen starken grippalen Infekt eingegangen und bin nun bis einschließlich 31.10. krankgeschrieben.

Meine Personalchefin fordert nun eine Übergabe an 01.11.
Ich habe alle wichtigen Unterlagen beides in der Woche davor auf dem Server abgelegt und ihr auch eine schriftliche Übergabe per Mail zukommen lassen.

Darf sie eine Übergabe nach Ende des Arbeitsverhältnisses einfordern?

Darf ich Arbeitsmittel wie Handy und Schlüssel per Kurier zurückgeben?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße
Kristin

-- Editiert von go477255-63 am 27.10.2017 12:09

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Darf ich Arbeitsmittel wie Handy und Schlüssel per Kurier zurückgeben?

Ja, warum nicht? Und gegen Quittung.
Deine Chefin hat nach dem 31.10 rein gar nichts mehr von dir zu fordern. Sie kann dich bitten, das ja. Du kannst auch Vereinbaren, dass du dafür - weil außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses - ein Honorar bekommst.
Aber die Frage nach Handy per Kurier etc. klingt doch eher danach, dass du keinen Kontakt mehr möchtest. Ist auch in Ordnung.
Abgesehen davon: der 1. 11 ist Feiertag (hier jedenfalls). Und: bist du denn auch wieder gesund?? Falls du bereit wärest.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von go477255-63):
Meine Personalchefin fordert nun eine Übergabe an 01.11.
Ich habe alle wichtigen Unterlagen beides in der Woche davor auf dem Server abgelegt und ihr auch eine schriftliche Übergabe per Mail zukommen lassen.

Damit ist die Übergabe der Unterlagen erfolgt.

Zitat (von go477255-63):
Darf sie eine Übergabe nach Ende des Arbeitsverhältnisses einfordern?

Darf sie, aber welches Druckmittel hätte sie, wenn du dem keine Folge leistest und die Sachen vor dem 31.10. übersendest?

Zitat (von go477255-63):
Darf ich Arbeitsmittel wie Handy und Schlüssel per Kurier zurückgeben?

Ja, natürlich gegen Quittung / Empfangsbekenntnis. Das könnte unter Umständen sogar günstiger sein als selbst abzugeben, da du einen Zugangsbeweis durch den (unabhängigen) Kurier hast. Allerdings sollte das bis Montag geschehen, da der 31.10. dieses Jahr in allen Bundesländern ein Feiertag ist und die Gegenstände bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses herauszugeben sind.

-- Editiert von so475670-44 am 27.10.2017 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go477255-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten. Sie bestätigen mich in meinen Gedanken.

Liebe Grüße
Kristin

0x Hilfreiche Antwort

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