Hallo,
gilt diese Übergangsregelung für die Zahlung von Krankenbezügen bis zu 26 Wochen auch im Bereich des AVR der Caritas?
Ist diese Übergangsregelung im Bereich des TVöD noch gültig?
Danke
Übergangsregelung §71 TVöD für über den 30.06.94 beschäftigte auch im AVR?
25. Mai 2022
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Frage vom 25. Mai 2022 | 14:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsregelung §71 TVöD für über den 30.06.94 beschäftigte auch im AVR?
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#1
Antwort vom 27. Mai 2022 | 11:11
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6501x hilfreich)
... das sollte die für dich zuständige MAV beantworten könne.
Wenn dein Betrieb keine eigene MAV gibt, wird es eine Stufe darüber sicher eine MAV geben, die das wissen sollte.
Und jetzt?
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