Übergangsregelung §71 TVöD für über den 30.06.94 beschäftigte auch im AVR?

25. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz609454-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsregelung §71 TVöD für über den 30.06.94 beschäftigte auch im AVR?

Hallo,
gilt diese Übergangsregelung für die Zahlung von Krankenbezügen bis zu 26 Wochen auch im Bereich des AVR der Caritas?
Ist diese Übergangsregelung im Bereich des TVöD noch gültig?
Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

... das sollte die für dich zuständige MAV beantworten könne.
Wenn dein Betrieb keine eigene MAV gibt, wird es eine Stufe darüber sicher eine MAV geben, die das wissen sollte.

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