Überlastung als pflegende Angehörige

27. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
59Chrissi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Überlastung als pflegende Angehörige

Ich bin 61 Jahre alt und arbeite in der Kommunalverwaltung in Vollzeit. Das Referat wird im kommenden Jahr übergeleitet in eine GmbH. Diese existiert schon. Derzeitig haben zahlreiche Kollegen bereits gekündigt. Als pflegende Angehörige bin ich erheblichem Stress mit meiner Mutter ausgesetzt. Seit Juni habe ich die Vertretung meiner Kollegin komplett übernehmen müssen, hinzu kommt die MwSt.-Umstellung sowie die fehlende Zuarbeit der anderen ausgestiegen Kollegen. Ich habe bei meinem Vorgesetzten per Email und auch in persönlichen Gesprächen mehrfach Überlastung angezeigt. Außer freundliche Worte und bemitleidungsvolle Blicke passiert rein gar nichts. Ich fühle mich gesundheitlich ganz schlecht und machtlos. Auch könnten mir durch die extreme Überlastung Fehler passieren, für welche ich nicht haften möchte. Ich wollte schon eine offizielle Überlastungsanzeige an das Personalreferat stellen, doch dann hat man mich gebeten, dies bloß nicht zu tun und Unterstützung versprochen, wovon man jetzt wieder abweicht. Den Personalrat sehe ich jetzt auch nicht als geeigneten Vertreter an. Da meine Kräfte stark angegriffen sind, muss jetzt schnell etwas passieren. Könnte mich hier ein Anwalt komplett und wirkungsvoll gegenüber der Dienststelle mit der Wahrung meiner Interessen vertreten? Die Freigabe von meinem Rechtsschutz habe ich schon. Vielen Dank für ein etwaiges Feedback.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

RA macht m.E. nur dann Sinn, wenn du genau benennen kannst, was er für dich tun soll; "verschaff mir Entlastung" ist kein geeigneter Auftrag an einen RA.
Wieso der PR deine Interessen nicht wahrnehmen können soll, bleibt wohl dein Geheimnis.

Entlastung kannst du dir selbst verschaffen
a) durch Dienst nach Vorschrift https://de.wikipedia.org/wiki/Dienst_nach_Vorschrift
Vielleicht hilft dir zu wissen, dass du deinem AG Arbeit mittlerer Güte schuldest - keine ständigen Höchstleistungen, keinen Akkord. Wenn du die komplette Vertretung für jemanden machen sollst, kann die Konsequenz nicht sein, dass du dauerhaft für zwei schaffst. Dann bleibt halt was liegen ....
b) durch Beantragung von Pflegezeit https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/pflegezeit#

-- Editiert von blaubär+ am 27.09.2020 16:00

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die private Pflegesituation klammere ich erst einmal aus gutem Grund aus.

Die Kernfrage ist doch, wie sich die Überlastung auswirkt. Bleiben Sachen liegen, wenn ja, dann bitte jeden Morgen sauber per Email die Rückstände dokumentieren und um Anweisung bitten, was zuerst bearbeitet werden soll. Darauf hinweisen, dass Du ansonsten wie folgt abarbeiten wirst ......

Das wäre mein Einstieg in die Angelegenheit.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31894 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von 59Chrissi):
Da meine Kräfte stark angegriffen sind, muss jetzt schnell etwas passieren.
Ja. Schnell. Da geht man morgen früh ZUM ARZT.
Der wird dich vermutlich arbeitsunfähig schreiben.

Wieso kommst du nicht selbst auf das Naheliegendste für einen überlasteten und gesundheitlich angeschlagenen AN?
Meinst du etwa, die Kommune und ihre Verwaltung brechen zusammen, weil du fehlst? Oder es geht nicht ohne dich?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

1. Bei Personalrat und Vorgesetzten mit Zustellanschweis Überlastungsanzeige stellen
2. Auf "Dienst nach Vorschrift" umstellen
3. Wenn was liegenbleibt, Vorgesetzen nachweisbar informieren und Priorisierung anfordern
4. mit dem Arzt sprechen, eventuell ist man auch schon arbeitsunfähig - dann AU einreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wichtig ist das "Dienst nach Vorschrift" - man muß nicht andauernd 150% leisten. Eine angemessene Arbeitsleistung ist ausreichend.

Ansonsten gibt es viele Möglichkeiten: Pflegezeit beantragen, Brückenteilzeit oder generell Teilzeit.

Was ich aber für falsch halte ist, hier

Zitat (von 59Chrissi):
Ich wollte schon eine offizielle Überlastungsanzeige an das Personalreferat stellen, doch dann hat man mich gebeten, dies bloß nicht zu tun und Unterstützung versprochen, wovon man jetzt wieder abweicht
ruhig zu halten und sich wieder zu ducken. Man hat Ihnen was versprochen, anscheinend sieht man sich nicht dran gebunden, also denn doch Meldung an den Personalrat!

Zitat (von 59Chrissi):
Den Personalrat sehe ich jetzt auch nicht als geeigneten Vertreter an.
Warum nicht? Sie haben ihn doch nicht mal angesprochen, oder?

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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