Hallo,
ich bin seit April 2016 als Leiharbeiter in einer Firma in der IGM eingesetzt (IGZ Tarifvertrag), seit April/Juni befinde ich mich in der Verlängerung auf 48 Monate. Kürzlich habe ich erfahren, dass wohl eigentlich nach einem 24 Monatigen Einsatz eine Übernahmepflicht in der IGM besteht und eine Verlängerung auf 36/48 Monate nur dann erfolgen darf, wenn eine Übernahme vom Zeitarbeinehmer explizit abgelehnt wurde. Dieses Übernahmeangebot fand allerdings nicht statt. Meine Frage wäre, ob für mich tatsächlich ein Anrecht auf eine Übernahme bestanden hat bzw ob dies alles rechtens ist.
Ich habe im übrigen Dezember 2017 die Leiharbeitsfirma gewechselt, da sie das Vertragsverhältnis mit der Einstazfirma beendeten und bin direkt in eine andere Firma gewechselt, der Einsatz wurde also nicht unterbrochen.
-- Editiert von dabzy am 04.12.2018 18:27
Übernahme Leiharbeit 24 Monate IGM
4. Dezember 2018
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Frage vom 4. Dezember 2018 | 18:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Leiharbeit 24 Monate IGM
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2018 | 08:25
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Der TV der I'GM muss im Betrieb aufliegen, ggf. beim BR.
Also kannst du nachlesen.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2018 | 15:17
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
funktioniert es wirklich?
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2018 | 18:17
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
#2 Was genau willst du wissen mit 'es'?
Und jetzt?
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