Sehr geehrte Damen und Herren,
Frage: Übernahme der Bewerbungskosten
Situation:
Ich wohne ca. 600km vom Arbeitgeber entfernt, Einladung zum Gespräch , Kostenübernahme gem. BGB wurde mündlich ausgeschlossen, offene Stelle Führungsposition, vor Anreise mündlich den Gehaltsrahmen abgeklärt und bestätigt bekommen (...ist im Rahmen...), ansonsten wäre ich nicht gefahren.
Nach dem Bewerbungsgespräch habe ich ein Angebot erhalten, welches weit unter dem Rahmen lag und so niedrig ist, dass ich ein persönliches Gespräch nicht wahrgenommen hätte.
Ich wurde also unter einer falschen Gehaltsgrößenangabe 600 km "angelockt", sollte die Stelle als Abteilungsleiter auch besetzen, aber mit ca. 50% weniger Gehalt als telefonisch vorher besprochen.
Kann ich nun die Anfahrtskosten etc. in Rechnung stellen, da ich unter falschen Tatsachen 6 Stunden mit dem Auto gefahren bin, oder muss ich damit leben, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme mündlich ausgeschlossen hat.
Vielen Dank für schnelle und kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Oli
Übernahme der Bewerbungskosten
27. April 2015
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Frage vom 27. April 2015 | 11:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme der Bewerbungskosten
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#1
Antwort vom 27. April 2015 | 11:21
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Meine Vermutung: Du wirst ein Beweisproblem haben, wenn es hart auf hart kommt.
Aber was hindert dich, es zu versuchen?
#2
Antwort vom 27. April 2015 | 11:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitat:Nach dem Bewerbungsgespräch habe ich ein Angebot erhalten, welches weit unter dem Rahmen lag
Liest sich jetzt so, als hätte sich im Bewerbungsgespräch herausgestellt, das die erstgenannte oberflächliche Schätzung für die dort gebotene Leistung zu hoch war und entsprechend angepasst werden musste.
Wenn die Kostenübernahme mündlich ausgeschlossen wurde, dann gilt dies, denn auch mündliche Verträge gelten.
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#3
Antwort vom 27. April 2015 | 11:43
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatKann ich nun die Anfahrtskosten etc. in Rechnung stellen :
Klar kannst du das. Die Frage ist nur, ob die Forderung auch berechtigt und durchsetzbar ist.
Imho ist sie das nicht, die Kostenübernahme wurde ausgeschlossen, der Rest obliegt deinem Risiko.
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