Übernahme der Bewerbungskosten

27. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Oli1967
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme der Bewerbungskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frage: Übernahme der Bewerbungskosten

Situation:
Ich wohne ca. 600km vom Arbeitgeber entfernt, Einladung zum Gespräch , Kostenübernahme gem. BGB wurde mündlich ausgeschlossen, offene Stelle Führungsposition, vor Anreise mündlich den Gehaltsrahmen abgeklärt und bestätigt bekommen (...ist im Rahmen...), ansonsten wäre ich nicht gefahren.

Nach dem Bewerbungsgespräch habe ich ein Angebot erhalten, welches weit unter dem Rahmen lag und so niedrig ist, dass ich ein persönliches Gespräch nicht wahrgenommen hätte.
Ich wurde also unter einer falschen Gehaltsgrößenangabe 600 km "angelockt", sollte die Stelle als Abteilungsleiter auch besetzen, aber mit ca. 50% weniger Gehalt als telefonisch vorher besprochen.

Kann ich nun die Anfahrtskosten etc. in Rechnung stellen, da ich unter falschen Tatsachen 6 Stunden mit dem Auto gefahren bin, oder muss ich damit leben, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme mündlich ausgeschlossen hat.
Vielen Dank für schnelle und kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Oli

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Meine Vermutung: Du wirst ein Beweisproblem haben, wenn es hart auf hart kommt.
Aber was hindert dich, es zu versuchen?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
Nach dem Bewerbungsgespräch habe ich ein Angebot erhalten, welches weit unter dem Rahmen lag

Liest sich jetzt so, als hätte sich im Bewerbungsgespräch herausgestellt, das die erstgenannte oberflächliche Schätzung für die dort gebotene Leistung zu hoch war und entsprechend angepasst werden musste.



Wenn die Kostenübernahme mündlich ausgeschlossen wurde, dann gilt dies, denn auch mündliche Verträge gelten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Oli1967):
Kann ich nun die Anfahrtskosten etc. in Rechnung stellen

Klar kannst du das. Die Frage ist nur, ob die Forderung auch berechtigt und durchsetzbar ist.
Imho ist sie das nicht, die Kostenübernahme wurde ausgeschlossen, der Rest obliegt deinem Risiko.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

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