Ich werde demnächst mein duales Studium beenden und war bis Mai JAV und jetzt stellvertretende JAV. Damit kann ich ja in den letzten drei Monaten vor Studienende bei dem Arbeitgeber anzeigen, dass ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden möchte.
Ich war nur in der örtlichen JAV. Ergibt sich daraus ein Anspruch, an dem ursprünglichen Standort übernommen zu werden oder muss ich mich fügen wenn ich über 200 km in ein Anderes Bundesland gesetzt werden soll?
Ich danke für hilfreiche Infos und Rechtsgrundlagen.
FG Max
Übernahme der örtlichen JAV nach Abschluss der Ausbildung bzw. dem dualen Studium (BPersVG)
1. Juni 2024
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Frage vom 1. Juni 2024 | 10:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme der örtlichen JAV nach Abschluss der Ausbildung bzw. dem dualen Studium (BPersVG)
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#1
Antwort vom 1. Juni 2024 | 11:09
Von
Status: Schlichter (7879 Beiträge, 1619x hilfreich)
Zitatoder muss ich mich fügen wenn ich über 200 km in ein Anderes Bundesland gesetzt werden soll? :
Da wir uns ja im Beamtenbereich bewegen, würde ich sagen ja. Der Dienstherr hat das Entsendungsrecht
#2
Antwort vom 1. Juni 2024 | 11:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatim Beamtenbereich bewegen :
Es handelt sich nicht um Beamtentum. Es handelt sich um Tarifrecht nach TVAöD bzw. dann TVöD.
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#3
Antwort vom 1. Juni 2024 | 17:29
Von
Status: Weiser (17993 Beiträge, 6617x hilfreich)
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