Übernahme der örtlichen JAV nach Abschluss der Ausbildung bzw. dem dualen Studium (BPersVG)

1. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Max2304
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme der örtlichen JAV nach Abschluss der Ausbildung bzw. dem dualen Studium (BPersVG)

Ich werde demnächst mein duales Studium beenden und war bis Mai JAV und jetzt stellvertretende JAV. Damit kann ich ja in den letzten drei Monaten vor Studienende bei dem Arbeitgeber anzeigen, dass ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden möchte.
Ich war nur in der örtlichen JAV. Ergibt sich daraus ein Anspruch, an dem ursprünglichen Standort übernommen zu werden oder muss ich mich fügen wenn ich über 200 km in ein Anderes Bundesland gesetzt werden soll?

Ich danke für hilfreiche Infos und Rechtsgrundlagen.

FG Max

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Max2304):
oder muss ich mich fügen wenn ich über 200 km in ein Anderes Bundesland gesetzt werden soll?


Da wir uns ja im Beamtenbereich bewegen, würde ich sagen ja. Der Dienstherr hat das Entsendungsrecht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Max2304
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
im Beamtenbereich bewegen

Es handelt sich nicht um Beamtentum. Es handelt sich um Tarifrecht nach TVAöD bzw. dann TVöD.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17993 Beiträge, 6617x hilfreich)

... und deine PV kann dir deine Frage nicht beantworten? (Ich staune.)

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