Übernahme in neue Firma

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)
Übernahme in neue Firma

Der Sachverhalt ist etwas kompliziert.
Mein Chefin A hatte als ich dort zu arbeiten begann eine Firma X mit 10 Filialen.
2010 fand ein Betriebsübergang statt. Aus jeder Filiale wurde eine einzelne GmbH gemacht.
Ab Anfang 2011 ging eine GmbH nach der nächsten Pleite, Insolvenz wurde allerdings für keine angemeldet. Im März 2011 gründete sie ein neues Unternehmen, wo sie im Impressum des Online-Shops als Inhaberin stand. Seit Juni 2011 steht dort ein anderer Name „B". B ist ihr neuer Lebensgefährte. Einige meiner alten Kollegen (aus den verschiedenen GmbHs und auch aus meiner) arbeiten jetzt dort bzw. taten dies bereits als sie noch die Inhaberin war.
Ich war seit Ende 2010 im Beschäftigungsverbot und jetzt in Elternzeit (bis August). Sie hat mir ab Juni 2011 kein Gehalt mehr gezahlt. Gerichtsurteil beim AG ist ergangen. Pfändung wird wohl erfolglos bleiben. Gekündigt wurde mir bisher nicht, obwohl die Filiale (somit ja auch die GmbH) den Betrieb eingestellt hat.
Nun zu meinen Fragen:
Kann man nicht einklagen, dass auch ich in die neue Firma mit übernommen werde? Wenn ja, muss ich erst auf die Kündigung warten?
Würden dann auch meine Gehaltsansprüche aus dem Urteil mit übergehen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du solltest mal sortieren.

1. Mit wem hast du einen Arbeitsvertrag ?
2. Ist die Firma aufgelöst, untergegangen oder fusioniert.


quote:
Ab Anfang 2011 ging eine GmbH nach der nächsten Pleite, Insolvenz wurde allerdings für keine angemeldet.


So geht das bei der GmbH nicht, entweder aufgelöst oder Konkurs oder gibts noch.

Ein Arbeitsvertrag mit einer GmbH gilt mit dieser GmbH, anderen Firmen des "Gesellschafters" gehen dich nichts an.

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