Hallo liebes Forum,
Ich habe folgendes anliegen,
Unzwar bin ich javi bei mir in der Firma wo ich in der Ausbildung
bin.
Bin jetzt im 4 lehrjahr ,also lerne jetzt aus, der Arbeitgeber hat nicht vor mich im ausbildungsberuf einzustellen. Nach dem BetriebsVerfassungsgesetz hab ich ja ein anrecht darauf, jetzt geht es mir darum festzustellen ob nicht doch ein Dauerarbeitsplatz vorhanden ist. Ich hätte ja das anrecht auf eine Stelle die durch einen leihArbeitnehmer besetzt ist, nun haben wir aber quasi Dienstleister die seit Jahren feste Stellen bei uns besetzen. Wie verhält es sich damit, und was für Chancen hab ich bei einer Feststellungsklage?
Danke schonma
Wäre super wenn da jemand bescheid weiß
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Übernahme jav
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Als Javi kennst Du doch den § 78a BetrVG
?
Halte Dich genau an die vorgegebenen Fristen und Abläufe.
Nebenbei guckst Du, welche Stellen Du im Betrieb mit Deiner erworbenen Qualifikation besetzen könntest (egal wer sie jetzt hat).
Bekommst Du Unterstützung durch Deinen Betriebsrat und die Gewerkschaft?
Hat der AG denn mitgeteilt, dass er Dich nicht übernehmen will?
Trotzdem Bewerbungen schreiben kann aber auch nicht schaden.
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@nachtmieze
Volle Zustimmung zu Deiner Antwort.
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Hallo,
Ja hab auch schon den Antrag auf Übernahme gestellt. Personalabteilung hat mir bisher nur mündlich mitgeteilt das für mich keine zu besetzende stelle im gelernten Beruf frei wäre. Mir geht es jetzt mehr darum ob diese stellen die zur Zeit von Dienstleistern besetzt werden für mich frei zu machen sind. Arbeite auch mit dem BR zusammen, nur will ich mich auch selbst engagieren. Ich weiß jetzt eben nicht was der AG macht.
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quote:
Mir geht es jetzt mehr darum ob diese stellen die zur Zeit von Dienstleistern besetzt werden für mich frei zu machen sind.
WAs verstehst Du unter Dienstleister?
Was genau hast du an meinen "Schreibkünsten" auszusetzen ?
Ist eben mit dem Handy manchmal etwas komisch.
Aber Gott sei dank sind meine Schreibkünste nicht von Bedeutung.
Die Dienstleister sind sind denk ich rechtlich gesehen Fremdarbeitnehmer?
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Wenn bestimmte Teile des Betriebes grundsätzlich outgesourced sind und die Arbeiten durch Dienstleister erbracht werden, gehören die Stellen nicht mehr zu Deinem Betrieb. Da seh ich die Chancen eher aussichtslos.
Werden allerdings regelmäßig Leiharbeitnehmer in Deinem Betrieb beschäftigt, hast Du wesentlich bessere Karten, dass Du diese Stelle beanspruchen kannst.
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@Pillepallefragen
ganz einfach - gugst Du ins Gesetz!
Lesen scheint aber auch nicht Deine Stärke zu sein?
quote:
jemand, der vielleicht sogar eine Familie zu ernähren hat...
Der "Karnickelvorteil" wird doch angemessen berücksichtigt....
Magst lieber p***** statt j*****, gell?
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@Pillepallefrage
das glaub ich Dir aufs Wort!
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quote:
Erklär es mir doch mal, damit ich nicht dumm sterben muss!
dat wär wie Sandwüste bewässern, damit Blumen wachsen...
stirb meinetwegen dumm.
Wünsch Dir noch nen langes Leben
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