Übernahme nach Ausbildung - zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit?

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
donat1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Übernahme nach Ausbildung - zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit?

Hallo,

ich habe Anfang Januar meine Prüfung erfolgreich bestanden und arbeite seitdem in meinem Ausbildungbetrieb.
Vor Weihnachten wurde mir seitens meiner Chefin mitgeteilt, dass ich nach meiner Ausbildung übernommen werden. Allerdings wurde keine Aussage über eine befristete oder unbefristete Übernahme gemacht.

Nachdem ich nun schon 1 Woche bei der Arbeit war, fragte Chef mit, dass sie mich nun erstmal übernehmen, aber wenn er der Firma binnen der nächsten 3 Monate nicht besser ginge wäre ich quasi die erste, die gehen muss.

Meine Frage nun, zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit?
Wovon werden betriebsbedingte Kündigungen abhängig gemacht? Betriebszugehörigkeit, Alter oder wie läuft das?

Betriebsrat ist in meiner Firma leider nicht vorhanden und einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich leider auch noch nicht, sprich da noch nichts schriftliches vorhanden ist und ich gearbeitet habe handelt es sich bei mir um eine stillschweigende Übernahme und somit um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, oder?


Vielen Dank im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Da du schon arbeitest, hast du einen unbefristeten Vertrag - die Befristung hätte nämlich vor Arbeitsaufnahme zwingend schriftlich vereinbart werden müssen.
Ob dir das was hilft, hängt u.a. davon ab, ob bei euch das KschG gilt (Betriebsgröße > 10 AN). Wenn ja, ist eine Sozialauswahl zu treffen, bei der die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielt. Wenn nein, kann die Chefin kündigen, wem sie mag (jedoch nicht willkürlich).

-- Editiert von blaubär49 am 23.01.2009 13:13

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
donat1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben ca 500 Mitarbeiter.

Was heißt das für mich genau, dass nun das KschG gilt?

Wie funktioniert das mit der Sozialauswahl??
Ich bin nämlich leider die jüngste :(
Allerdings ist der großteil der Arbeitnehmer ledig und ca nur 1-2 jahre älter als ich...
Wenn es allerdings eine Auswahl nach der Betriebszugehörigkeit gibt, sind noch 7 Personen nach mir gekommen...

1x Hilfreiche Antwort

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