Hallo liebe Mitglieder,
ich habe hier einige Fragen und hoffe, dass mir jemand schnell helfen kann.
Fall: Ich habe in meinem Betrieb 2013 eine dreijährige Ausbildung begonnen und diese im Januar nach 2,5 Jahren erfolgreich absolviert. Schon in der Ausbildung habe ich schnell feststellen müssen, dass der Betrieb mir nicht 100%ig zusagt, habe aber die Zähne zusammen gebissen und es durchgezogen. Nach der Ausbildung habe ich einen, auf einen Jahr befristeten, Arbeitsvertrag unterschrieben, Zusatzklausel: Probezeit von sechs Monaten entfällt durch vorangegangene Ausbildung.
Nach der Ausbildung veränderte sich das Klima in der Firma, sodass ich beschlossen habe zu kündigen und mir eine neue Stelle zu suchen, bin mir aber nicht sicher, wie ich mit der Kündigungsfrist umzugehen habe.
Da die Probezeit entfällt gilt die Kündigungsfrist nach §622 BGB
. Zählt die Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit? Demnach müsste die Kündigungsfrist vier Wochen sein? Muss ich auch weitere Punkte achten (Meldung der Kündigung beim Amt, etc.)?Bin durch den Wegfall der Probezeit ziemlich verunsichert. :s
Hoffe auf hilfreiche Antworten.
Lg
-- Editier von Dommi0612 am 04.04.2016 14:49
Übernahme nach Ausbildung/Kündigungsfrist?
4. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 4. April 2016 | 14:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
Übernahme nach Ausbildung/Kündigungsfrist?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. April 2016 | 15:16
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
... und was steht in deinem Vertrag zum Thema Kündigung? Es ist nicht selbstverständlich, dass du einen befristeten AV kündigen kannst.
#2
Antwort vom 4. April 2016 | 15:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat... und was steht in deinem Vertrag zum Thema Kündigung? Es ist nicht selbstverständlich, dass du einen befristeten AV kündigen (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer :
)
$(document).ready(function() { callGA.call($(".forum2Generator")); });
kannst.
Zunächst steht, dass das Arbeitsverhältnis nach einem Jahr endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf (logisch). Desweiteren steht: Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§622 BGB ), und zwar bei längerer Betriebszugehörigkeit auch für eine Kündigung durch den Mitarbeiter/in.
Im nächsten Abschnitt steht, dass dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist.
Da ich aber keine Probezeit habe, bin ich total verunsichert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. April 2016 | 16:59
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
ZitatZitat (von blaubär+) :
Zunächst steht, dass das Arbeitsverhältnis nach einem Jahr endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf (logisch). Desweiteren steht: Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§622 BGB ), und zwar bei längerer Betriebszugehörigkeit auch für eine Kündigung durch den Mitarbeiter/in.
Im nächsten Abschnitt steht, dass dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist.
Da ich aber keine Probezeit habe, bin ich total verunsichert.
Das ist der Originalwortlaut des Vertrages mit "und zwar..."?
Das keine Probezeit mit der verkürzten gesetzlichen Kündigungsfrist vereinbart wurde ist völlig richtig. Das ist bei direkt übernommenen Azubis rechtlich gar nicht anders möglich.
Mit der Klausel will der AG erreichen, das beiderseits die sich verlängernden gesetzlichen Fristen gelten. Falls die Klausel im Original zitiert wurde, bin ich unsicher, ob das gelungen ist. Im Moment ist der Unterschied jedoch nicht so gravierend und es würde eine 1-Monatige Kündigungsfrist zum Monatsende gelten. Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit dann entsprechend die Verlängerung auf 2 Monate.
Und jetzt?
Schon
268.082
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten