Übernahme nach Ausbildungsende - Arbeitsaufnahme nach bestandener Prüfung

13. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
wscgn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Übernahme nach Ausbildungsende - Arbeitsaufnahme nach bestandener Prüfung

Hallo, Zusammen!

Ich habe zu nachfolgendem Sachverhalt einige Fragen.

Ein Azubi bestand am späten Vormittag des 09.06.2006 (Freitag) erfolgreich seine Abschlussprüfung. Am 12.06.2006 (Montag), gegen 8.30 Uhr legte er die Bescheinigung einem der zwei Geschäftsführer seines Ausbildungsbetriebes vor. Auf die Nachfrage, ob die Firma den weitere Verwendung für ihn hätte, erhielt er lediglich die Antwort, dass der 2. Geschäftsführer mit dem 1. Geschäftsführer (und Firmeninhaber) Rücksprache halten müsse.

Ergänzend hierzu sei erwähnt, dass der Firmeninhaber gegenüber dem „Ausbildungsbeauftragten“ Ende Februar / Anfang März die Absicht mitteilte, dass der Auszubildende nicht übernommen werden sollte, der Firmeninhaber es aber nicht für nötig hielt, dies dem Auszubildenden offiziell mitzuteilen. Aufgrund des konventionellen, ja manchmal sogar patriarchischen Führungsstils hat der „Ausbildungsbeauftragte“ keinerlei disziplinarische Vollmachten, so dass er es dem Auszubildenden zwar mitteilte, dass die Absicht einer Nicht-Übernahme besteht, er aber davon ausgehen konnte, dass der Firmeninhaber diese „Hiobsbotschaft“ selbst und ganz offiziell selbst überbringt.

Nach dieser Mitteilung durch den „Ausbildungsbeauftragten“ hat der Azubi natürlich „die Füße still gehalten“ und erst während der Übergabe der Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung zwecks einer Weiterbeschäftigung gefragt.

§ 24 Berufsbildungsgesetz BBiG sieht ja vor, dass bei einer Arbeitsaufnahme nach bestandener Prüfung automatisch ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Erst heute, 13.06.2006 (Dienstag), ca. 11.30 Uhr (also rund 11 Arbeitsstunden später), hielt es der Firmeninhaber für nötig, dem Auszubildenden mitzuteilen, dass er nicht gewillt wäre, ihn weiterzubeschäftigen. Der Azubi solle aber bitte auch noch am morgigen Tag arbeiten kommen, weil dann ja erst der halbe Monat vorbei ist, und er dann auch einen halben Monat abrechnen wird.

Soweit der Sachverhalt.

Jetzt hätte ich ein paar Fragen dazu, die man mir hier hoffentlich beantworten kann!
- sind die 11 Stunden nach Arbeitsaufnahme nicht schon zu spät?
- wenn der Azubi nicht übernommen wird, inwieweit kann er jetzt mach dem Zustandekommen eines evtl. Angestelltenverhältnisses auf die gesetzliche Kündigungsfrist (es besteht kein Tarifvertrag, der Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband organisiert) pochen?
- trotz eines evtl. Rechts auf Weiterbeschäftigung wird es zweifellos unzumutbar sein, weiterbeschäftigt zu werden. Inwieweit kann darauf bestanden werden, dass die bis morgen Abend geleisteten 3 Arbeitstage und die verbleibenden Resturlaubstage (immerhin auch ca. 13 Tage) zu einem marktüblichen Angestellten-Gehalt für Berufseinsteiger vergütet werden?
- oder sind die Rest-Urlaubstage zum Azubi-Lohn zu vergüten und die 3 Tage Arbeit zu einem Festangestelltengehalt?

Ihr seht, ich hab mir hier etwas Mühe gegeben, weil sich der Auszubildende über den Stil, der hier an den Tag gelegt wurde, maßlos ärgert. Und wenn er schon keine Beschäftigung mehr hat, dann möchte er natürlich, dass die Sache für ihn finanziell so gut wie möglich endet.

Ich danke Euch für Eure Mühe schon im Voraus!

Wolfgang, der Ratsuchende :-)

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Auch dann, wenn der ehemalige Azubi morgen noch in den Betrieb kommt, und weiß, dass es angedacht ist, dass dies der letzte Tag ist.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann man nämlich nicht einfach so umwandeln, weil es der Geschäftsführung passt.
Außerdem müssen befristete Arbeitsverhältnisse schriftlich vereinbart werden.

Der Urlaub aus der Azubizeit ist natürlich nicht mit einem normalen Angestelltengehalt zu vergüten. Hier zählt, wann der Urlaub angefallen ist, sofern bei der Übernahme nichts anderes ausgemacht wurde.

Der Arbeitgeber (sowie der Arbeitnehmer auch) müssen selbstverständlich die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, ansonsten wird einfach vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung geklagt.

Unzumutbar würde ich das nicht nennen. Nur weil man nicht unbedingt gewollt wird, ist ein Arbeitsverhältnis nicht unzumutbar. Dazu muss schon mehr passieren.
Aber man kann ja einen Aufhebungsvertrag (Achtung! Hier würde dann vom AA eine Sperrfrist verhängt werden) vereinbaren. Sicher werden beide Seiten mit so einem Vertrag einverstanden sein.
Arbeit, die nach der Ausbildung getätigt wurde, ist natürlich mit dem normalen Angestelltengehalt zu bezahlen. Notfalls kann man auch hier gerichtlich festlegen lassen, wie hoch das ist.



-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wscgn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, CForce!

Zunächst Danke für die rasche Antwort. Wie kann ich denn die gesetzliche Kündigungsfrist in Erfahrung bringen?

Wolfgang, der Ratsuchende

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann ich denn die gesetzliche Kündigungsfrist in Erfahrung bringen? <hr size=1 noshade>


@Wolfgang die findest du im BGB § 622 (leicht zu ergooglen)

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wscgn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!

Vielen herzlichen Dank! Wieder einmal hat mir CForce und venotis zu meiner vollsten Zufriedenheit geholfen. Weil der alte Nick ws_cologne irgendwie nicht mehr funktionierte, musste ich einen neuen Nick wählen.

Macht weiter so! Und ich weiß, wohin ich mich wenden kann, wenn ich mal wieder kompetenten Rat in Sachen Recht benötige!

Schöne Grüße an Euch alle!
Wolfgang, der Ratsuchende :-)
:) :):)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Gern geschehen Wolfgang! :)

Genießen wir jetzt noch den herrlichen Frühsommer ... wer weiß wie lange das schöne Wetter anhält.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
express
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

leider sind die o.g. Angaben nicht richtig.

Dein Ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der Abschlußprüfung!

Danach müßte ein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden. Mündliche Arbeitsverträge wären auch gültig.

Du hast aber keinen bekommen und als du am 1. Tag erschienen bist, warst du dort auch nicht arbeiten. Wäre das geduldet worden, wäre automatisch ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen. Ist aber nicht.

Also...du mußt dich umgehend arbeitslos melden, denn das bist du nun.

Und daß du dann später eine Anstellung für quasi 2 Tage bekommen sollst, ist auch Quatsch. Es müßte dann nämlich für 2 Tage ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Das wird deine Firma wohl kaum machen.

Diese ganzen Infos hast du auch ganz bestimmt am Anfang deiner Ausbildung gelernt, weil bei allen Berufen das BBiG eines der ersten Themen ist.

Mfg
express

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

@express

Das ist absolut falsch!!!

Erscheint der Ex-Azubi in der Firma und wird nicht am arbeiten gehindert, so wird automatisch direkt ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen!!!
Es besteht also ein unbefristeter Arbeitsvertrag!!! Das einzige was endet ist das Ausbildungsverhältnis.


@WSCGN,

lass dich nicht verunsichern, du bist NICHT arbeitslos.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
und als du am 1. Tag erschienen bist, warst du dort auch nicht arbeiten.


So richtig klar wird allerdings nicht, ob er nun am Montag bzw. Dienstag noch gearbeitet hat oder nicht. Und davon ging ich mal aus.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Ich habe das so verstanden, daß er am Dienstag noch zur Arbeit gekommen ist und gearbeitet hat. Dann besteht auf jeden Fall ein Arbeitsverhältnis.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
express
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@micbu

Er hat oben nur geschrieben, daß er am Montag die Urkunde vorglegt hat, nicht dass er gearbeitet hat. Er hat erst am Dienstag einen Anruf bekommen, daß er ja noch bis Monatsmitte arbeiten kommen solle.

Demnach hat er keinen! Arbeitsvertrag. Ihm wurde vorher gesagt, daß man ihn nicht will und er hat auch nicht gearbeitet am Montag.

Wenn das so wäre, hätte er natürlich einen, aber das habe ich oben ja schon geschrieben gehabt!

Lg
express

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

:) na, express,

da widersprichst Du dir doch glatt selber.

Du bestätigst, dass Wolfgang angerufen wurde, damit er noch "bis Mitte des Monats - wegen der einfacheren Abrechnung" arbeiten solle und schreibst gleichzeitig, dass er nicht arbeitet.

Sobald er die Arbeit aufnimmt (egal, ob nur für eine Stunde oder für 8) hat er einen Arbeitsvertrag. Wenn dieser Arbeitsvertrag vorher nicht schriftlich (!!) befristet wurde, ist der Vertrag unbefristet.

@ Wolfgang: ein Gang zum Arbeitsamt könnte trotsdem sinnvoll sein, je eher man sich arbeitsuchend meldet, desto schneller könnte man (theoretisch) vermittelt werden.

Ally

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Der Azubi solle aber bitte auch noch am morgigen Tag arbeiten kommen,


Das lies mich eher darauf schließen, dass er gearbeitet hat. Wenn er nicht gearbeitet hätte, dann wäre ja das 'auch noch' irgendwie fehl am Platz.
Aber da müssen wir abwarten, ob der Fragesteller nochmal was dazu schreibt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

@express,

wenn es so wäre hättest du natürlich recht, aber er hat ja geschrieben, daß er erst 11 Arbeitsstunden später diese Mitteilung bekommen hat, also gehe ich davon aus, daß er auch gearbeitet hat. Ich denke es ist an der Zeit, daß der Verfasser uns hierüber aufklärt. Dies ist ja schließlich ein kleines und nicht ganz unwichtiges Detail.



Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Stimmt @Ally. Insofern er da irgendwie gearbeitet hat (egal ob am Montag oder später) trifft das ja auch wieder zu mit unbefristeten Vertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wscgn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Azubi hat, Montag, Dienstag und auch heute gearbeitet! Er hat seinen Arbeitsplatz gleich nach Aushändigung der Bescheinigung eingenommen.

Wolfgang, der Ratsuchende :-)

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
express
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Aha....
also doch gearbeitet am Montag.
Das kam anders bei mir an.

Dann ist natürlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen, der auch schriftlich wieder gekündigt werden muß.

@Ally
Ich ging davon aus, daß er nicht am Montag gearbeitet hat und der Anruf kam Dienstag, daß am Mittwoch gearbeitet werden soll. Das ist also zum Zeitpunkt der Eröffnung des Postings nicht eingetreten.
Von dem Standpunkt aus wäre er also arbeitslos gewesen.
Aber das hat sich ja jetzt eh geklärt.
Mfg
express

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