Übernahme von Mitarbeitern durch bisherigen Auftraggeber

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ranger07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme von Mitarbeitern durch bisherigen Auftraggeber

Hallo,
wir (insgesamt 3 Kollegen) haben bisher im Bereich Technisches Gebäudemanagement für unseren Arbeitgeber
das Gebäude eines Kunden betreut. Nun wirft unser Kunde unseren Arbeitgeber raus (Vertrag wird nicht verlängert). Der bisherige Kunde möchte uns 3 Haustechniker übernehmen und hat uns neue Arbeitsverträge vorgelegt mit z.T. schlechteren Konditionen. ( befristeter AV, voraussichtlich 2 Jahre (1 x 1 Jahr, 2 x halbes Jahr), bis zu 300 € weniger brutto)), Probezeit 3 Monate, obwohl wir alle zwischen 2 und 3 Jahren bereits hier arbeiten).
Frage 1 - hat das jetzt irgendwas mit einer Betriebs/Mitarbeiterübernahme zu tun
Frage 2 - angeblich können wir auf die Fortführung unseres bisherigen Arbeitsvertrages bestehen
Frage 3 - muß uns unser bisheriger Arbeitgeber kündigen, oder müssen wir selbst kündigen, wenn wir den neuen Vertrag unterschrieben haben?
Vielen Dank für Eure Hilfe :-)

-- Editiert von Ranger07 am 29.10.2019 17:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Ranger07):
Frage 1 - hat das jetzt irgendwas mit einer Betriebs/Mitarbeiterübernahme zu tun
IMO hat das mit ziemlich rüden Methoden zu tun.


Zitat (von Ranger07):
Frage 2 - angeblich können wir auf die Fortführung unseres bisherigen Arbeitsvertrages bestehen
Euer Arbeitgeber hat einen Arbeitsvertrag mit euch. An den ist er gebunden, bis er beendet ist/erfolgreich gekündigt ist. Wie sieht es denn diesbezüglich aus? Kann, will der Arbeitgeber euch weiter beschäftigen?


Zitat (von Ranger07):
Frage 3 - muß uns unser bisheriger Arbeitgeber kündigen,
Wenn er euch nicht weiter beschäftigen kann/will, muss er den Vertrag kündigen.

Zitat (von Ranger07):
oder müssen wir selbst kündigen, wenn wir den neuen Vertrag unterschrieben haben?
Ja das müsst ihr. Euer Vertrag endet nicht mit Unterschrift bei einem anderen Arbeitgeber.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zu 3: Da werdet ihr schon selbst kündigen müssen.
Zu 2: Da möchte mich interessieren, woher diese Ansicht kommt. Der neue AG will euch billiger 'einkaufen'. Wenn ihr da mitspielt. Der neue AG könnte m.E. allenfalls an einen TV gebunden sein, nach dem er zahlen muss. Dass er aber an die Modalitäten gebunden sein soll, nach denen euer entsendender Betrieb zahlt, würde mich doch ziemlich wundern. Verhandeln freilich könnt ihr, dass der Neue euch nach den jetzigen Konditionen bezahlt.
Zu 1: Betriebsübernahme ist weit und breit nicht in Sicht; der Kunde will ja wohl nicht die ganze Firma kaufen. Hier handelt es sich wohl nur um klassisches Abwerben von Mitarbeitern. Auch Arbeitnehmerüberlassung sehe ich eher nicht - vielmehr, denke ich, hat dieser Kunde eine bestimmte Leistung bei einem entsprechenden Anbieter gebucht gehabt. (Wie auch z.B. Aufzüge wohl i.d.R. von Externen gewartet werden.)

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Das hat nichts mit ANÜ /Zeitarbeit zu tun?

also TGM + Kunde + ihr 3

Kunde will euch 3 als Arbeitnehmer AN haben.
Kunde will mit TGM nichts mehr machen.

zu 1. nein.
zu 2. das könnt ihr, aber ob Kunde mitspielt?
zu 3. TGM wird euch nicht kündigen. Das müsst ihr selber machen.

Zitat (von Ranger07):
obwohl wir alle zwischen 2 und 3 Jahren bereits hier arbeiten
Die Konditionen klingen übel, auch wenn Kunde nicht wissen muss, wie viel ihr bei TGM verdient.
Offenbar seid ihr gefragt---ihr könnt mit Kunde verhandeln.

Wenn ihr bei TGM bleibt, muss Kunde sich 3 andere Neue suchen.

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