Übernahmepflicht vom PDL-Kunden?

3. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
stefanie87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahmepflicht vom PDL-Kunden?

Hallo Zusammen,

ich bin seit 2018 über einen Personaldienstleister, in einem einzigen Unternehmen tätig und mein Arbeitsvertrag beim PDL, ist unbefristet. Auf meine Nachfrage erfuhr ich von meinem Vorgesetzten beim Kunden, dass der Kunde einen fünf Jahresvertrag mit meinem AG/PDL hat. (Was wir eigentlich nicht wissen dürften.).
Seit Ende letzten Jahres, sind theoretisch diese besagten fünf Jahre rum.
Ich habe bis jetzt weder einen neuen Vertrag erhalten noch etwas bzgl. Übernahme, gehört. (Ich werde aber demnächst bei meinem PDL nachfragen.).
Ich würde gerne wissen:

1. Besteht eine Übernahmepflicht vom Kunden?
2. Könnten die Angestellten vom PDL auch bis auf unbestimmte Zeit, beim Kunden eingesetzt werden? (Wenn man will, quasi bis zur Rente.). Falls diese besagten fünf Jahre, doch falsch und der Vertrag, doch noch länger dauern sein sollte?

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von User am 3. Januar 2023 00:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39221x hilfreich)

Zitat (von stefanie87):
1. Besteht eine Übernahmepflicht vom Kunden?

Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.



Zitat (von stefanie87):
2. Könnten die Angestellten vom PDL auch bis auf unbestimmte Zeit, beim Kunden eingesetzt werden?

Könnten sie.
Wenn man sich ganz arg anstrengen würde, vermutlich sogar legal.



Zitat (von stefanie87):
Ich habe bis jetzt weder einen neuen Vertrag erhalten

Wozu auch?



Zitat (von stefanie87):
noch etwas bzgl. Übernahme, gehört.

Sollte die Überlassungshöchstdauer überschritten sein, ist das Arbeitsverhältnis mit
dem Ex-Verleiher unwirksam und es entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Ex-Entleiher.

Man kann aber am Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher festzuhalten, dazu müsste man eine Festhaltenserklärung abgeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stefanie87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.


Also eine rechtliche Übernahmepflicht, beim Kunden. Damit meine ich, dass der Kunde den Arbeitnehmer des PD, rechtlich nach einer gewissen Einsatzdauer (in meinem Fall nach 5 Jahren) definitiv übernehmen muss.

Zitat (von Harry van Sell):
Könnten sie.
Wenn man sich ganz arg anstrengen würde, vermutlich sogar legal.


Also wäre meine Beschäftigung, über den 5 Jahren hinaus rechtlich verboten? Könnte ich dagegen vorgehen?

Zitat (von Harry van Sell):
Wozu auch?


Einen neuen Arbeitsvertrag vom Kunden, bei dem ich eingesetzt werde, falls ich doch vom Kunden übernommen werden sollte. Mein unbefristeter Vertrag mit dem PDL läuft noch.

Zitat (von Harry van Sell):
Sollte die Überlassungshöchstdauer überschritten sein, ist das Arbeitsverhältnis mit
dem Ex-Verleiher unwirksam und es entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Ex-Entleiher.

Man kann aber am Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher festzuhalten, dazu müsste man eine Festhaltenserklärung abgeben.


An wen und an welche Stelle könnte man sich wenden, um eine Übernahme zu erwirken? Wir wurden jetzt 5 Jahre in ein und demselben Unternehmen eingesetzt, keine 18 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30448 Beiträge, 5441x hilfreich)

zu1. Vermutlich nicht.
zu 2. Bitte mal hierzu nachlesen:
https://zeitarbeit.blog/ueberlassungshoechstdauer-wichtige-entscheidungen/

- Du könntest die Person beim Kunden, die dir das mit den 5 Jahren verraten hat, fragen, was genau im Vertrag steht. zB Ob es um den einzelnen AN oder um den Vertrag mit der PDL für 5 Jahre geht...
-Du könntest dich ggfl. direkt beim Kunden bewerben.
-Dann, falls die Vorstellungen zum Verdienst harmonieren und der Kunde dich einstellen will, bei der PDL kündigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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