Karsten ist festangestellt bei einem deutschen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber will nun, dass Karsten einen Übernahmevertrag unterschreibt, in dem steht, dass das Arbeitsverhältnis ab sofort auf eine Gesellschaft in Polen übertragen wird. Die Gesellschaft in Polen hat den gleichen Geschäftsführer wie die deutsche Gesellschaft. Die deutsche Gesellschft wird angeblich bald aufgelöst. Im Übernahmevertrag steht, dass die bestehenden rechtlichen Vereinbarungen, die das Arbeitsrecht betreffen, unverändert bleiben.
Muss Karsten diesen Vertrag unterschreiben?
Übernahmevertrag: Pflicht zur Unterzeichnung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nein.ZitatMuss Karsten diesen Vertrag unterschreiben? :
Es ist richtig, dass die bisherigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen im Vertrag bestehen bleiben, obwohl der neue Arbeitgeber, im Falle einer Unterschrift durch Karsten, ja dann ein polnisches Unternehmen wäre?
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Wenn es so im Vertrag steht ...
Du fragst etwas, was hier im Forum niemand wissen kann - es fehlt am Wissen über den konkreten AV.
.... am Rande: Ein Vertrag kommt durch die Unterschrift bzw. durch den gemeinsamen Willen beider zustande - ohne beide Unterschriften ist der Vertrag oder richtiger: die Vertragsanbahnung gescheitert.
Andererseits ist richtig: es muss niemand unterschreiben, der den Vertrag nicht will.
So oder so: beide Parteien sollten wissen, worauf sie sich einlassen oder ggf. auch verzichten.
ZitatEs ist richtig, dass die bisherigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen im Vertrag bestehen bleiben, obwohl der neue Arbeitgeber, im Falle einer Unterschrift durch Karsten, ja dann ein polnisches Unternehmen wäre? :
Ich vermute keiner hier wird die polnische Gesetzgebung und Rechtsprechung zu dem Thema kennen...
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