Übernahmevertrag: Pflicht zur Unterzeichnung?

7. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ines34
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Übernahmevertrag: Pflicht zur Unterzeichnung?

Karsten ist festangestellt bei einem deutschen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber will nun, dass Karsten einen Übernahmevertrag unterschreibt, in dem steht, dass das Arbeitsverhältnis ab sofort auf eine Gesellschaft in Polen übertragen wird. Die Gesellschaft in Polen hat den gleichen Geschäftsführer wie die deutsche Gesellschaft. Die deutsche Gesellschft wird angeblich bald aufgelöst. Im Übernahmevertrag steht, dass die bestehenden rechtlichen Vereinbarungen, die das Arbeitsrecht betreffen, unverändert bleiben.

Muss Karsten diesen Vertrag unterschreiben?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Ines34):
Muss Karsten diesen Vertrag unterschreiben?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Ines34
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist richtig, dass die bisherigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen im Vertrag bestehen bleiben, obwohl der neue Arbeitgeber, im Falle einer Unterschrift durch Karsten, ja dann ein polnisches Unternehmen wäre?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn es so im Vertrag steht ...
Du fragst etwas, was hier im Forum niemand wissen kann - es fehlt am Wissen über den konkreten AV.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... am Rande: Ein Vertrag kommt durch die Unterschrift bzw. durch den gemeinsamen Willen beider zustande - ohne beide Unterschriften ist der Vertrag oder richtiger: die Vertragsanbahnung gescheitert.
Andererseits ist richtig: es muss niemand unterschreiben, der den Vertrag nicht will.
So oder so: beide Parteien sollten wissen, worauf sie sich einlassen oder ggf. auch verzichten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ines34):
Es ist richtig, dass die bisherigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen im Vertrag bestehen bleiben, obwohl der neue Arbeitgeber, im Falle einer Unterschrift durch Karsten, ja dann ein polnisches Unternehmen wäre?

Ich vermute keiner hier wird die polnische Gesetzgebung und Rechtsprechung zu dem Thema kennen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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