Überschreibung der Wochenstunden

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go465865-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschreibung der Wochenstunden

Hallo Community

Mich beschäftigt folgender Vorfall. Nach meinem Arbeitsvertrag habe ich eine 40 Std Woche. Sprich 8 Std Tag bei 5 Werktagen.

Nun wird vom Chef diese mit einem schreiben für 12 Wochen auf 45 Std erhöht. Sprich es sind nun 9 Std an 5 Werktagen. Diese sind bindet. Sprich ich muß 9 Std arbeiten.

Wie verhält sich das zb bei Krankheit Urlaub Feiertagen. Chef meint er müßte nur die im Arbeitsvertrag stehende Std zahlen sprich 40 Std.

Ware toll wenn mir da jemand genaueres sagen kann. Am besten mit Urteil oder Paragraphen




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Ihr Chef scheint ja so seine eigenen Gesetze zu machen... :dau:
Er darf nicht einfach per Schreiben die Arbeitszeit auf 45 Stunden raufsetzen. Sie haben mit ihm einen Vertrag, und die darin vereinbarte Arbeitszeit gilt. Und nicht nur die Bezahlung, wie Ihr Chef meint.
Zum Thema Urteil oder §; umgekehrt wird ein Schuh draus, nach welchem Gesetz meint Ihr Chef, einseitige Vertragsänderungen durchsetzen zu können ohne Änderungskündigung? Das wäre der einzige Weg, um seinen Willen gegen den Vertragspartner Arbeitnehmer durchzusetzen. Und dagegen kann man sich rechtlich wehren, wenn man nicht einverstanden ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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