Überstunden, Nachtschicht und Zuschläge!!

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
MMarkus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden, Nachtschicht und Zuschläge!!

Guten Tag stehe mittlerweile vor einem großen problem.

ich arbeite in einem 3-schicht unternehmen. Die Nachtschicht fängt i.d.R. am sonntag um 22:00h an. Meistens am freitag wird ein neuer Schichtplan aufgehängt wo man dann schauen kan wie man wann und wo (mehrere zweigstellen in der Stadt) arbeiten muß. Jetzt habe ish einege fragen...
1. Kann der AG die Länge der Arbeitswochen (5,6 oder 7 Tage) individuell festlegen?
2. Wenn ich Sonntag um 22h anfange (Nachtschicht immer 6 Tage) und Samstag morgen auf höre, ist es dann korrekt das der AG sagt die Bezahlung erfolgt als wenn ich motag angefagen habe? (die 2h am Sonntag werden nicht vergütet sondern am Samstag "drangehagen".
3. kann der AG mich kurzfristig per Mail oder SMS informieren das ich arbeiten muß oder nicht?
4. wenn ich den 6. (z.B.Nachtschicht- ) arbeitstag nicht arbeiten will wird Urlaub abgezogen; ist das ok?
5. Es gibt kein Arbeitszeitkonto also auch keinen Zeitausgleich (mehrarbeit wird mehrbezahlt weniger halt weniger bis auf punkt 4)
6. Ständig passen die Stundenabrechnungen nicht (Angeblich fehlen Arbeitsnachweise)
und 7. mein Vertrag war bis ende April befristet, seitdem arbeite ich ohne AV welches Recht gilt dan? oder gillt eine Stillschweigende verlängerung?

Danke Für Eure Hilfen!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

1. grundsätzlich bestimmt der ag, wann und wo und wie du deine arbeitsleistung auszuführen hast - jedoch im rahmen deines AV. der ist also als erstes zu lesen.
2. - ist mir zu speziell, als dass ich antworten könnte -
3. in deiner freizeit musst du für den ag nicht erreichbar sein, außer natürlich, es sei vertraglich vorgesehen, dass du bereitschaftsdienst zu leisten hast. wenn du aber ans telefon gehst, kannst du zu mehrarbeit verpflichtet werden, ebenfalls unter der bedingung, dass das im AV oder TV entsprechend geregelt ist. allerdings auch wieder nicht extrem kurzfristig. möglicherweise gibt es dazu eine betriebsvereinbarung, ansonsten ist auch §12 abs.2 tzbg interessant, dort sind vier tage vorlauf festgelegt - 'von jetzt auf gleich' also nur mit deiner zustimmung.
4. was soll es anders sein als urlaub, wenn du eine schicht nicht machen willst - zeitausgleich wäre möglich, gibt es aber bei euch nicht.
5. ---
6. da hilft nur saubere dokumentation und du könntest überlegen, wie du deine zahlen a- ggü der abrechnungsstelle darstellst und b- eine rückmeldung darüber verlangst, wenn deine zeiten nicht anerkannt werden.
7. du hast seit april einen unbefristeten vertrag zu den gleichen bedingungen wie vorher


-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 13.08.2010 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MMarkus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Blaubär49 für die Infos,

Eine Frage hab ich aber noch.
Darf der AG denn überhaupt pauschal (bei uns immer) die Nachtschichtwoche als 6 Tage Arbeitswoche festlegen, oder bedarf das der Zusimmung den AN? Im Vertag steht 40h/Woche.

Grüße Markus

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