Überstunden, falsche Verträge und Nichtzahlung der vollen Versicherungsprämien im Arbeitsrecht

4. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
behappy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden, falsche Verträge und Nichtzahlung der vollen Versicherungsprämien im Arbeitsrecht

Mein erster Job in Deutschland war die Arbeit in einem japanischen Restaurant. Mein Chef hat mir einen falschen Vertrag gegeben. Er zahlt mir nur einen Mindestlohn von 20 Stunden pro Woche, aber wir sprechen von 11,50 pro Stunde Euro-Gehalt nach Steuern (ich weiß nicht, wie hoch mein Gehalt vor Steuern ist), und ich arbeite ungefähr 60 Stunden pro Woche. Er zahlte mir keine Überstunden und zahlte nicht meine verschiedenen Versicherungsprämien (wie meine Sozialversicherung, er zahlte ungefähr 1000 Euro, und mein 60-Stunden-Gehalt vor Steuern sollte ungefähr 3000 Euro betragen).

Ich habe meinen Chef vor dem Arbeitsgericht verklagt, aber nachdem die erste Verhandlung zusammengebrochen ist, wird nun die zweite Verhandlung stattfinden. Aber er verzögert die Zeit immer absichtlich. Zum Beispiel hat er vor Beginn der ersten Verhandlung wegen seiner geschäftigen Arbeit zweimal eine Verlängerung beantragt (eigentlich ist das eine Lüge, weil ich 4 Monate mit ihm zusammengearbeitet habe Es ist überhaupt nicht so beschäftigt.) Dies ist die zweite Verhandlung. Er hat eine Verlängerung beantragt und nicht angegeben, wie lange er frei ist. Ich habe weitere 2 Monate gewartet.

Jetzt bin ich arbeitslos, habe aber eine Kaution. Ich kann meine Kaution nicht zur Bezahlung der Anwaltskosten verwenden. Ich brauche meine Kaution, um meine Lebenshaltungskosten zu decken. Ich mache mir Sorgen, dass ich beim örtlichen Gericht keine Prozesskostenhilfe beantragen kann.
Ich habe jetzt folgende Beweise:
1. Er schrieb mir wöchentliche Arbeitszeiten über sein Handy.
2. Über verschiedene Fotos von mir bei der Arbeit.
3. Ein Kollege von mir, der früher gearbeitet hat, hat eine ähnliche Situation wie ich.
Meine Frage ist:
1. Wie soll ich dem Arbeitsgericht erklären, dass er die Zeit absichtlich verschoben hat?
2. Wie kann ich dies dem Richter des Arbeitsgerichts erklären?
3. An welches Gericht soll ich mich wenden, um nach dem Problem zu fragen, dass mein Chef weniger für meine Versicherung bezahlt?


Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von behappy123):
Mein Chef hat mir einen falschen Vertrag gegeben.


Was soll ein "falscher Vertrag" sein?

Zitat (von behappy123):
Er zahlte mir keine Überstunden und zahlte nicht meine verschiedenen Versicherungsprämien (wie meine Sozialversicherung, er zahlte ungefähr 1000 Euro, und mein 60-Stunden-Gehalt vor Steuern sollte ungefähr 3000 Euro betragen).


Woher will man wissen, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt worden sind?

Zitat (von behappy123):
Ich habe meinen Chef vor dem Arbeitsgericht verklagt, aber nachdem die erste Verhandlung zusammengebrochen ist, wird nun die zweite Verhandlung stattfinden.


Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sieht grundsätzlich immer (mindestens) zwei Verhandlungstermine vor, einen sogenannten Gütertermin und einen anschließenden Kammertermin.

Zitat (von behappy123):
ber er verzögert die Zeit immer absichtlich. Zum Beispiel hat er vor Beginn der ersten Verhandlung wegen seiner geschäftigen Arbeit zweimal eine Verlängerung beantragt (eigentlich ist das eine Lüge, weil ich 4 Monate mit ihm zusammengearbeitet habe Es ist überhaupt nicht so beschäftigt.) Dies ist die zweite Verhandlung. Er hat eine Verlängerung beantragt und nicht angegeben, wie lange er frei ist.


Das ist ein nicht seltener Vorgang. Wenn Du der Meinung bist, dass eine Fristverlängerung der Gegenseite nicht zugestanden werden soll, solltest Du das auch vortragen.

Zitat (von behappy123):
Jetzt bin ich arbeitslos, habe aber eine Kaution.


Wenn hiermit eine Mietkaution gemeint ist, wieso sollte diese Dir zur Verfügung stehen?

Zitat (von behappy123):
Ich kann meine Kaution nicht zur Bezahlung der Anwaltskosten verwenden.


Hat man denn schon einen Rechtsanwalt beauftragt? Hierzu ist zu sagen, dass Du diesen erstinstanzlich selbst zahlen müsstest, egal welchen Verlauf das Verfahren nimmt.

Zitat (von behappy123):
Wie soll ich dem Arbeitsgericht erklären, dass er die Zeit absichtlich verschoben hat?


Wenn eine Fristverlängerung bereits gewährt wurde, überhaupt nicht mehr.

Zitat (von behappy123):
Wie kann ich dies dem Richter des Arbeitsgerichts erklären?


Siehe oben.

Zitat (von behappy123):
An welches Gericht soll ich mich wenden, um nach dem Problem zu fragen, dass mein Chef weniger für meine Versicherung bezahlt?


In dem Verfahren sollte zunächst beantragt werden, den Arbeitgeber zu verurteilen, entsprechende Arbeitsentgeltnachweise zu erstellen. Hiernach kann man dann weitersehen.

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#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

wende dich einmal an deine örtliche Diakonie, die können eventuell Unterstützen. Ver.di und Sozialverbunde wie der VDK haben auch Anwälte.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

So ganz richtig verstehe ich offenbar nicht: Wenn der Arbeitsvertrag 20 Wochenstunden ausweist, du aber tatsächlich 60 Stunden gearbeitet hast, sollte doch klar sein, dass da was nicht stimmen kann. Du sagst falscher Vertrag - man könnte auch sagen unverhältnismäßig viele Wochenstunden für so einen Vertrag.
Auch wenn du offenbar nicht aus Deutschland kommst, wird dir doch aufgefallen sein, dass das nicht zusammenpassen kann.
60 Wochenstunden - wenn das die typische Anforderung gewesen sein sollte - würde zudem erheblich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Hilfreich wäre auch zu wissen, von wann bis wann du gearbeitet hast. Evtl. solltest du auch in deinem Vertrag nachlesen, ob darin eine Ausschlussfrist steht (3 Monate Minimum).
Unklar bleibt mir auch, was genau du vor Gericht erreichen willst. Dass die Verzögerung dich ärgert - okay, Doch schätze ich, dass die Sozialversicherung nur ein Teil deines Interesses sein wird.
Wenn du vermutest, dass der Antrag auf Verschiebung nur eine Verzögerungstaktik ist, kannst du dies dem Arbeitsgericht genau so mitteilen (siehe ratsuchender).
Die Sache mit der Kaution verstehe ich auch nicht, abgesehen davon, dass du derzeit offenbar ohne Arbeit und Einkommen bist. Da solltest du dir die Sache mit dem Anwalt wirklich gut überlegen - du wirst ihn zahlen müssen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Momentum):
wende dich einmal an deine örtliche Diakonie,
Quatsch. Die Sache liegt bei Gericht.
Der TE scheint Ausländer zu sein. Der braucht evtl. einen, der seine Sprache versteht oder den Vertrag richtig lesen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
behappy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von behappy123):
Mein Chef hat mir einen falschen Vertrag gegeben.


Was soll ein "falscher Vertrag" sein?

Dies ist mein Arbeitsvertrag, aber der Chef sagte mir, dass dies ein Vertrag ist, der ihm hilft, weniger Steuern zu zahlen. Ich muss unterschreiben, sonst wird es keine Arbeit geben.
Zitat (von behappy123):
Er zahlte mir keine Überstunden und zahlte nicht meine verschiedenen Versicherungsprämien (wie meine Sozialversicherung, er zahlte ungefähr 1000 Euro, und mein 60-Stunden-Gehalt vor Steuern sollte ungefähr 3000 Euro betragen).


Woher will man wissen, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt worden sind?

Da ich meinen Stundenlohn berechnet habe, beträgt mein Gehalt Netto 11,63. Er zahlte Brutto 9,50 pro Stunde. Ich arbeite 60 Stunden pro Woche und er zahlt 20 Stunden pro Woche.
Zitat (von behappy123):
Ich habe meinen Chef vor dem Arbeitsgericht verklagt, aber nachdem die erste Verhandlung zusammengebrochen ist, wird nun die zweite Verhandlung stattfinden.


Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sieht grundsätzlich immer (mindestens) zwei Verhandlungstermine vor, einen sogenannten Gütertermin und einen anschließenden Kammertermin.

Zitat (von behappy123):
ber er verzögert die Zeit immer absichtlich. Zum Beispiel hat er vor Beginn der ersten Verhandlung wegen seiner geschäftigen Arbeit zweimal eine Verlängerung beantragt (eigentlich ist das eine Lüge, weil ich 4 Monate mit ihm zusammengearbeitet habe Es ist überhaupt nicht so beschäftigt.) Dies ist die zweite Verhandlung. Er hat eine Verlängerung beantragt und nicht angegeben, wie lange er frei ist.


Das ist ein nicht seltener Vorgang. Wenn Du der Meinung bist, dass eine Fristverlängerung der Gegenseite nicht zugestanden werden soll, solltest Du das auch vortragen.

Wie soll ich das erklären? Zu wem?

Zitat (von behappy123):
Ich kann meine Kaution nicht zur Bezahlung der Anwaltskosten verwenden.


Hat man denn schon einen Rechtsanwalt beauftragt? Hierzu ist zu sagen, dass Du diesen erstinstanzlich selbst zahlen müsstest, egal welchen Verlauf das Verfahren nimmt.

Ich habe noch keinen Anwalt, ich hoffe, einen gut arbeitenden Anwalt zu finden

Zitat (von behappy123):
Wie soll ich dem Arbeitsgericht erklären, dass er die Zeit absichtlich verschoben hat?
In dem Verfahren sollte zunächst beantragt werden, den Arbeitgeber zu verurteilen, entsprechende Arbeitsentgeltnachweise zu erstellen. Hiernach kann man dann weitersehen.


Welche Abteilung soll ich zuerst teilen? Sozialgericht?

-- Editiert von behappy123 am 04.05.2020 15:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von behappy123):
Sozialgericht?
Nein. Alles ist Arbeitsgericht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
behappy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll ein "falscher Vertrag" sein?

Zitat:


Dies ist mein Arbeitsvertrag, aber der Chef sagte mir, dass dies ein Vertrag ist, der ihm hilft, weniger Steuern zu zahlen. Ich muss unterschreiben, sonst wird es keine Arbeit geben.

Zitat (von behappy123):
Er zahlte mir keine Überstunden und zahlte nicht meine verschiedenen Versicherungsprämien (wie meine Sozialversicherung, er zahlte ungefähr 1000 Euro, und mein 60-Stunden-Gehalt vor Steuern sollte ungefähr 3000 Euro betragen)

Woher will man wissen, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt worden sind?.


Da ich meinen Stundenlohn berechnet habe, beträgt mein Gehalt Netto 11,63. Er zahlte Brutto 9,50 pro Stunde. Ich arbeite 60 Stunden pro Woche und er zahlt 20 Stunden pro Woche.

Zitat (von behappy123):
ber er verzögert die Zeit immer absichtlich. Zum Beispiel hat er vor Beginn der ersten Verhandlung wegen seiner geschäftigen Arbeit zweimal eine Verlängerung beantragt (eigentlich ist das eine Lüge, weil ich 4 Monate mit ihm zusammengearbeitet habe Es ist überhaupt nicht so beschäftigt.) Dies ist die zweite Verhandlung. Er hat eine Verlängerung beantragt und nicht angegeben, wie lange er frei ist.

Das ist ein nicht seltener Vorgang. Wenn Du der Meinung bist, dass eine Fristverlängerung der Gegenseite nicht zugestanden werden soll, solltest Du das auch vortragen.


Wie soll ich das erklären? Zu wem?

Zitat (von behappy123):
Ich kann meine Kaution nicht zur Bezahlung der Anwaltskosten verwenden.

Hat man denn schon einen Rechtsanwalt beauftragt? Hierzu ist zu sagen, dass Du diesen erstinstanzlich selbst zahlen müsstest, egal welchen Verlauf das Verfahren nimmt.


Ich habe noch keinen Anwalt, ich hoffe, einen gut arbeitenden Anwalt zu finden



-- Editiert von behappy123 am 04.05.2020 15:35

-- Editiert von behappy123 am 04.05.2020 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Das ist alles Arbeitsrecht. Zuständig ist deshalb alleine das Arbeitsgericht.

Einen Rechtsanwalt musst Du selber zahlen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Da Du aber wohl nicht eine Kündigungsschutzklage führst, kannst Du das möglicherweise auch alleine. Vielleicht ist es so, dass Du das, was Du mit einem Rechtsanwalt mehr erzielst, für diesen wieder wirst aufwenden müssen.

Es gibt bei jedem Arbeitsgericht eine sogenannte Rechtsantragsstelle, die Dir kostenlos beim Einreichen einer Klage bzw. beim Formulieren der notwendigen Anträge hilft. Wenn Du Dir das aber nicht zutraust, solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort wenden und ihn unbedingt vor einer Beratung bzw. Mandatierung auf die Kostenfrage ansprechen.

Wenn Du nicht alles hier verstanden hast, frage bitte unbedingt nach. Wir versuchen, Dir zu helfen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 04.05.2020 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Du hast mit Deinem Arbeitgeber mündlich einen Netto-Stundenlohn (Lohn/Gehalt je Stunde nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) von 11,50 EUR vereinbart. Der Arbeitsvertrag sieht jedoch lediglich den gesetzlichen Mindestlohn sowie eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vor.

Gearbeitet hast Du jetzt jedoch 60 Stunden in der Woche. Bekommen hierfür hast Du ungefähr 1.000 EUR/Monat. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wurden möglicherweise arbeitgeberseits nicht abgeführt. Gegebenenfalls hast Du das Geld sogar "auf die Hand" erhalten.

Habe ich das alles so richtig verstanden?

Wie viele Monate hast Du denn dort gearbeitet?

Wer hat die Klage für Dich eingereicht?

Gab es jetzt schon einen ersten Termin (Gütetermin) oder wolltest Du sagen, dass dieser nicht stattgefunden hat, weil der Arbeitgeber einen Verlegungsantrag gestellt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
behappy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 求助@ 123net):
Du hast mit Deinem Arbeitgeber mündlich einen Netto-Stundenlohn (Lohn/Gehalt je Stunde nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) von 11,50 EUR vereinbart. Der Arbeitsvertrag sieht jedoch lediglich den gesetzlichen Mindestlohn sowie eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vor.

Gearbeitet hast Du jetzt jedoch 60 Stunden in der Woche. Bekommen hierfür hast Du ungefähr 1.000 EUR/Monat. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wurden möglicherweise arbeitgeberseits nicht abgeführt. Gegebenenfalls hast Du das Geld sogar "auf die Hand" erhalten.

Habe ich das alles so richtig verstanden?

Wie viele Monate hast Du denn dort gearbeitet?

Wer hat die Klage für Dich eingereicht?

Gab es jetzt schon einen ersten Termin (Gütetermin) oder wolltest Du sagen, dass dieser nicht stattgefunden hat, weil der Arbeitgeber einen Verlegungsantrag gestellt hat?


Ihr Verständnis ist richtig,
1.Ich habe dort 4 Monate gearbeitertet.
2.Die Antragenstelle des Arbeitsgerichts hat die Anklage für mich geschrieben.
3.Wir hatten bereits die erste Verhandlung, aber sie schlug fehl. Mein ehemaliger Chef zögert, meine Überstunden zu bezahlen, geschweige denn meine Versicherungsprämie korrekt zu bezahlen. Ich warte auf die zweite Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, aber mein Chef verzögert immer absichtlich. Ich habe 5 Monate gewartet (natürlich wegen der Kronenepidemie).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
behappy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Das ist alles Arbeitsrecht. Zuständig ist deshalb alleine das Arbeitsgericht.

Einen Rechtsanwalt musst Du selber zahlen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Da Du aber wohl nicht eine Kündigungsschutzklage führst, kannst Du das möglicherweise auch alleine. Vielleicht ist es so, dass Du das, was Du mit einem Rechtsanwalt mehr erzielst, für diesen wieder wirst aufwenden müssen.

Es gibt bei jedem Arbeitsgericht eine sogenannte Rechtsantragsstelle, die Dir kostenlos beim Einreichen einer Klage bzw. beim Formulieren der notwendigen Anträge hilft. Wenn Du Dir das aber nicht zutraust, solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort wenden und ihn unbedingt vor einer Beratung bzw. Mandatierung auf die Kostenfrage ansprechen.

Wenn Du nicht alles hier verstanden hast, frage bitte unbedingt nach. Wir versuchen, Dir zu helfen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 04.05.2020 16:21



Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe bereits einen Dolmetscher vor dem Arbeitsgericht. Es wäre zu teuer für mich, einen Anwalt zu beauftragen und die Anwaltskosten selbst zu bezahlen. Ich kann nur gegen meinen Chef und seinen Anwalt selbst spielen. Wie soll ich meine Beweise vorbereiten? Wie kann der Richter meine Situation verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ein Zeitraum von fünf Monaten zwischen dem ersten Termin (Gütetermin) und dem zweiten Termin (Kammertermin) ist nicht außergewöhnlich. Wenn jetzt noch die Corona-Pandemie hinzukommt, kann man nicht von einer langen Verfahrensdauer sprechen.

Es kommt nicht selten vor, dass die Gegenseite, also Dein Arbeitgeber, einen sogenannten Verhinderungsantrag stellt, um den zweiten Termin noch weiter nach hinten zu schieben. Einen solchen Antrag gibt das Gericht meines Wissens jedoch nur beim ersten Mal statt. Bei Eingang eines weiteren Antrages wirst Du um Stellungnahme hierzu gebeten.

Du hast Recht. Erst musst Du Deinen Anspruch beantragen und diesen dann beweisen.

In Bezug auf den Stundenlohn ist es natürlich schwierig, Beweis zu führen. Insbesondere dann, wenn nur eine mündliche Absprache zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber stattgefunden hat und Du hierfür keine Zeugen hast. Hinzu kommt, dass der Arbeitsvertrag ja auch noch einen anderen Stundenlohn ausweist. Eine Möglichkeit wäre allenfalls eine Parteivernehmung. Das ist allerdings ein äußerst schwacher Beweis.

Hinsichtlich der Anzahl Deiner geleisteten Stunden kannst und solltest Du Zeugen benennen. Das können beispielsweise ehemalige Arbeitskollegen sein. Idealerweise sind diese auch nicht mehr für den Arbeitgeber tätig.

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