Überstunden, kein Tarif, kein Betriebsrat

28. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)
Überstunden, kein Tarif, kein Betriebsrat

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich Überstunden.
Also ich arbeite in einem Betrieb mit um die 30-40 Leute (und ohne Betriebsrat).
In den letzten beiden Monaten habe ich 50 Stunden pro Woche geleistet und bekomme den üblichen Stundengehalt ohne Zuschlag o.ä.

Jetzt verlangt mein Chef das wir noch mehr Überstunden leisten sollen und ich würde gern mal wissen ob das rechtens ist.

(Keine Notfälle, weil schon lange zuviele Aufträge zu erledigen sind die sich angestapelt haben)

Habe schon sehr viel gegooglet und auch viel gelesen aber irgendwie werd ich nicht ganz schlau daraus.

Z.b. heißt er ja, das man innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen eine Durchschnittszeit von 8 Std/Tag nicht überschreiten darf.

(Habe das mal so in etwa ausgerechnet:

4 Wochen x 40 Std = 160std/Monat x 6 = 960 Std in 6 Monaten : 120 Tage(6 Monate) = 8Std am Tag im Durschnitt


Das heißt wenn ich 80 Überstunden gemacht habe und das nochmal ausrechne:
4x40 = 200 x 6 = 1080(->960+80) Std in 6 Monaten : 120 Tage = 9 Std am Tag im Durchschnitt

dürfte bzw müsste ich doch garkeine Überstunden mehr machen oder?)

In meinem Vertrag (kein Tarifvertrag) ist festgelegt das wenn Überstunden anfallen, diese auch gemacht werden müssen aber auch im nur gesetzlichen Rahmen.

Wir haben kein Betriebsrat, die Frage ist, muss einer da sein bei ca. 30-40 Leuten? Und wenn nicht darf der Arbeitgeber dann einfach bestimmten das Überstunden

geleistet werden müssen?

Mit Betriebsrat muss dieser ja erst zustimmen aber wie sieht es ohne aus?


Ein paar Zusammengefasste Antworten wären nicht schlecht :)


Mit freundlichen Grüßen
Sven

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-- Editiert Svenley am 28.10.2011 11:56

-- Editiert Svenley am 28.10.2011 12:06

-- Editiert Svenley am 28.10.2011 12:07

-- Editiert Svenley am 28.10.2011 12:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Alles kann ich nicht beantworten, aber sicher folgt hier noch einiges.
Nur soviel: Es dürfen nicht mehr als 10 Stunden täglich
gearbeitet werden. Wird länger gearbeitet, ist die
Genehnmigung des Ordnungsamts einzuholen.
Die Überstunden sind nach einer bestimmten ? Zeit abzufeiern,oder mit einem Zuschlag von 25 % zu vergüten.

Ein Betriebsrat ist kein muß. Aber empfehlenswert.
Der Arbeitgeber darf dem nicht entgegenstehen.
Hierzu muß ein oder mehrere Kollegen die Initiative ergreifen, und einen Betriebsrat gründen. Die Gewerkschaften sind dabei behilflich.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die Überstunden sind nach einer bestimmten ? Zeit abzufeiern,oder mit einem Zuschlag von 25 % zu vergüten.


Für die 25% gibt es keine gesetzliche Grundlage.

quote:
Wir haben kein Betriebsrat, die Frage ist, muss einer da sein bei ca. 30-40 Leuten?


Ein BR ist ab 5 AN zu gründen. Die Initiative muss aber von den AN selber kommen, wie xxsirodxx richtig ausführt.
Der AG wird euch keinen hinpflanzen, und wenn er es könnte, dann vermutlich aus BR-Mitgliedern, die gleichzeitig Vorgesetze, Abteilungsleiter oder Manager sind.

quote:
Und wenn nicht darf der Arbeitgeber dann einfach bestimmten das Überstunden


Genaus das ist z.B. ein Grund, warum ein BR in jedem Betrieb da sein sollte. Dann muss nämlich der BR jede Überstunde genehmigen.
Ansonsten ist der AG nur an § 106 GeWO und damit billiges Ermessen gebunden. Er muss sich aber die Bereitschaft zur Mehrarbeit bereits im Arbeitsvertrag zugesichert haben.
Ist das der Fall?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Bereitschaft zur Mehrarbeit bereits im Arbeitsvertrag zugesichert haben.
Ist das der Fall?


Kann ich jetzt nicht genau sagen bzw ich weiß nicht so recht wie das jetzt gemeint ist?!

Also im Vertrag steht NUR, das bei Bedarf Überstunden geleistet werden müssen, nicht wieviele oder wielang etc.
Mehr steht nicht drin zum Thema Mehrarbeit.

Jedenfalls finde ich es eine unverschämtheit das unser Chef mit Kündigung droht wenn man die Überstunden nicht macht...

Dann noch eine Frage, wenn der Durchschnitt von 8 std. in 6 Monaten überschritten wird ist das dann Mehrarbeit?
Hab gelesen das im gesetzlichen Rahmen 'Überstunden' und außergesetzlich 'Mehrarbeit' heißt?
Und meine Rechnung oben, ist das jetzt nicht Mehrarbeit?
Weil der Durschnitt von 8 std. ist ja jetzt überschritten.


Mfg
Sven

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also im Vertrag steht NUR, das bei Bedarf Überstunden geleistet werden müssen, <hr size=1 noshade>


Dann hat der AN sich bereit erklärt Überstunden zu leisten und muss diese daher prinzipiell auch machen.

quote:<hr size=1 noshade>Jedenfalls finde ich es eine unverschämtheit das unser Chef mit Kündigung droht wenn man die Überstunden nicht macht... <hr size=1 noshade>


Finde ich zwar auch, aber einige AG nutzen solche Methoden der Mitarbeitermotivation. Das erschütternde ist für mich, das bei einigen Arbeitnehmern das System sogar funktioniert. Da tickt eben jeder anders.


quote:<hr size=1 noshade>Dann noch eine Frage, wenn der Durchschnitt von 8 std. in 6 Monaten überschritten wird ist das dann Mehrarbeit?
<hr size=1 noshade>


Das Arbeitszeitgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus, daher sind 48h pro Woche im Durchschnitt von 24 Wochen zulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

quote:<hr size=1 noshade>Hab gelesen das im gesetzlichen Rahmen 'Überstunden' und außergesetzlich 'Mehrarbeit' heißt?
<hr size=1 noshade>


So weit ich weiss, gab es wohl mal vor Jahren eine rechtliche Definition und Unterscheidung dieser beiden Begriffe. Mittlerweile werden die Worte aber synonym verwendet, da diese Rechtsgrundlage weggefallen ist.

Mehrarbeit, die die gesetzliche Grenze aus § 3 überschreitet ist schlichtweg unzulässig. Nur teilweise sind abweichende Regelung im Rahmen eines Tarifvertrages (§ 7 ArbZG ) möglich. Der liegt aber nicht vor, wenn ich das richtig verstehen.



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