Überstunden - 2 Stunden mehr die Woche als im Arbeitsvertrag geregelt

13. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marcdelsol
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden - 2 Stunden mehr die Woche als im Arbeitsvertrag geregelt

Hi,
im Arbeitsvertrag steht eine Arbeitszeit von 35 Stunden in der Woche. Nun muss aber auf nicht absehbare Zeit 37 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Kann dies der AG einfach so anordnen?
Momentan tendiere ich eher zu ja, da sich dies aus seinem Weisungsrecht ergibt, solange der das ArbzG einhält.
Bin mir aber auch nicht so sicher....
Hat jemand eventuell einen anderen Ansatz?

Einen Tarifvertrag o.ä. gibt es nicht, auch keine Änderungskündigung.

-- Editiert von Marcdelsol am 13.08.2007 18:08:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo @Marcdelsol

Im Arbeitsvertrag steht diesbezüglich nichts drin?

Will der AG die Stunden vergüten?

Eine blöde Anmerkung muß ich allerdings noch machen, die zwei bis vier Stunden pro Woche mache ich täglich.

Ob du dich deswegen mit deinem AG *anlegen* solltest - hhmm, ich weiß nicht.

Es sei denn, es ist finanziell für die Katz!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
Marcdelsol
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

@apothekenpferd
Danke für deine Antwort!
Im Arbeitsvertrag steht nichts in dieser Richtung drin.
Mir geht es auch nicht um die geleisteten Überstunden, sondern ob der AG dies auf Dauer durch sein Weisungsrecht anordnen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Wenn wegen Überstunden im Vertrag nichts geregelt ist, darf er theoretisch keine anweisen. Vertrag ist Vertrag. Tarifvertrag gibts bei euch nicht.

Wenn er es dürfte, dann laut Arbeitszeitgesetz wie folgt:



§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
nicht überschritten werden.



Aber es ist abzuwägen, sich deswegen aufzulehnen. Käme auf die ganze Geschichte und eure Firma insgesamt an.


-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lexi968
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn betrieblicher Bedarf besteht, darf der AG im Rahmen seines Weisungsrecht schon Überstunden anordnen.
Das darf sich aber nur um einen vorübergehenden Zustand handeln.

Das Direktionsrecht muss nämlich nach "billigem Ermessen" ausgeübt werden, soll heißen, es muss eine Interessenabwägung stattfinden.

Kurzfristig wird meist was Interesse des AG an dem Abbau von Auftragsspitzen o.ä. überwiegen. Langfristig überwiegt aber das Interesse des AN, da der AG dann ja auch z.B. Leiharbeitnehmer einstellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

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