Hallo,
wir müssen demnächst zum Amtsgericht Oberhausen, um die Überstunden (ca. 100 Stunden) von meiner Schwägerin, die bereits selber gekündigt hatte, vom Arbeitgeber
anzufordern.
Kann man auch den Resturlaub auszahlen lassen?
Kann uns jemand sagen, wie das genau funktioniert? Das soll nur eine kleine Gebühr kosten.
Überstunden - Arbeitsgericht
Das Urlaubsentgelt wird ausbezahlt, wenn der Urlaub tatsächlich am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Aus deiner Anfrage wird nicht recht klar, ob der Arbeitgeber bereits in Säumnis ist. Das Arbeitsgericht wird sich nicht für Dinge interessieren, die noch nicht eingetreten sind.
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Ups Sorry ich meine auch Arbeitsgericht.
Der Arbeitgeber hat meine Schwägerin von Vollzeit auf Teilzeit runtergestuft ohne Ihre Zustimmung. letzter Gehalt war schon Teilzeit Gehalt.
Aber das ist Ihr egal. Deshalb hat Sie selber gekündigt und wo anders eine neue Stelle. Sie möchte nicht länger mehr dort arbeiten. Es geht um Ihre Überstunden und Resturlaub.
Wenn der Arbeitgeber Sie einfach so runter stuft. Dann werden die kaum die Überstunden und Resturlaub ausbezahlen. Sie hatte zum 28.02.14 gekündigt. Wie lange sollten wir warten mit der Auszahlung?
Wohin genau müssen wir hin beim Arbeitsgericht. Muss man da zur Info und die leiten einen weiter? Was wird alles benötigt an Unterlagen? Einen Ausdruck von Ihren Überstunden hat Sie schriftlich!
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Beim Arbeitsgericht wird ein Rechtspfleger euch helfen die Anträge zu formulieren; wahrscheinlich wird es notwendig sein, einen Termin auszumachen. Wenn ihr schon vors Arbeitsgericht geht, solltet ihr auch alle Forderungen geltend machen - also nicht nur Überstunden und Resturlaub, sondern gegebenenfalls auch den Restlohn, d.h. den Verlust, den deine Schwägerin durch die Kürzung der Arbeitszeit erlitten hat. Ein Rechtsanwalt ist in der ersten Instanz nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein, weil der eben die Verfahrensfragen und Feinheiten besser kennt.
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Die Rechtspflegerin/der Rechtspfleger hilft zwar beim formulieren des Antrages, beitreibt aber keine Rechtsberatung. Denn ein Gericht muss neutral sein. Damit die Sache Aussicht auf Erfolg hat, sollte die Ex-Arbeitnehmerin alle Unterlagen mitnehmen, aufgrund derer sie nachweisen kann, dass die Überstunden tatsächlich angefallen und mit Genehmigung/Billigung des Arbeitgebers erfolgten. Weiterhin sollte sie die Dokumente mitnehmen, aus denen hervorgeht, dass sie aus betrieblichen Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte. Und, natürlich die letzten Gehaltsabrechnungen.
wirdwerden
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Stimmt an die Gehaltsdifferenz Teilzeit-Vollzeit haben wir nicht gedacht. Das ist ja auch ein Schaden.
Wie lange sollen wir warten bis wir zum Arbeitsgericht gehen?
Die Firma hat ein ein System worüber die Stunden/Überstunden gebucht und erfasst werden. Sie hat davon ein Schriftliches Dokument.
Leider hat Sie keine Rechtsschutz. Sie wird zwar jetzt auf meinen Rat eins abschließen, aber für diesen Fall ist es zu spät. Für die erste Instanz müssen wir es auf diese günstige Weise probieren. Danach werden wir den Anwalt aus der Tasche bezahlen. Ich denke mal es lohnt sich trotzdem, da Sie 100 Überstunden hat ca. und 7 Tage Urlaub noch hat. Da Sie gekündigt hat, kann Sie die nicht mehr abfeiern.
Was würde denn so ca. ein Anwalt nach der 1. Instanz kosten, damit wir eine Hausnummer haben?
Einen Fachanwalt aussuchen, anrufen und fragen, würde ich vorschlagen. Konkret weiß ich von einem Fall, bei dem der Anwalt gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgegangen ist, allerdings ohne Vertretung vor Gericht, da kamen etwa 300 € zusammen.
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Habe vergessen zu sagen, dass meine Schwägerin die Untersuchung nicht akzeptiert hat und die trotzdem das Gehalt angepasst haben. Müssen wir dann mal fragen. Aber ich denke es lohnt sich, denn allein durch die Überstunden stehen ihr ca. 800-1000 € zu.
Und wie lange soll man jetzt warten mit dem Amtsgericht?
Wenn die Trennung vom Arbeitgeber bereits durch ist: sofort. Im Arbeitsvertrag oder gegebenenfalls im Tarifvertrag könnten Ausschlussfristen stehen, nach denen keinerlei Forderungen mehr möglich sind. Ansonsten gelten die normalen Verjährungsfristen nach BGB von drei Jahren.
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Die Abgeltung von Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in § 7 BUrlG
geregelt.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
Hat die Schwägerin denn während der Verkürzung der Arbeitszeit noch Vollzeit gearbeitet?
Da sie ein schriftliches Dokument ihrer Arbeitszeiten hat, ist es ja einfach zu beweisen, ob man Teil- oder Vollzeit gearbeitet hat. Wenn es Vollzeit war, dann nicht nur den Urlaub und die Überstunden, sondern auch die Gehaltsdifferenz mit einklagen.
Ihr müsst nicht unbedingt Klage einreichen, ihr könnt auch einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht erstellen lassen. Hier ist darauf zu achten, dass der Kasten "Wenn der Beklagte Widerspruch einreicht, dann soll es zur mündlichen Verhandlung kommen" angekreuzt wird.
Auf jeden Fall müssen sowohl Mahnbescheid oder auch Klage im BRUTTO eingereicht werden.
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Hallo, danke für die Antworten.
Die Trennung ist doch durch, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsbestätigung gesendet hat oder? Auf die warten wir noch.
Sollen wir erst dann, wenn die Kündigungsbestätigung da ist, zum Arbeitsgericht und ein Mahnbescheid erstellen lassen?
Nach der Ankündigung, dass Sie auf Teilzeit runtergestuft werden soll, was Sie weder müdlich noch schriftlich zugestimmt hat, wurde Sie krank, seit dem ist Sie krank geschrieben. Während Sie krank ist, hat sie letzte Woche zum 28.02.14 gekündigt.
Sprich doch alles für uns oder? Sollen wir dann jetzt einen Termin beim Arbeitsgericht machen?
Und jetzt?
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