Überstunden Auszahlung - verweigert

27. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Engeleinschn
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden Auszahlung - verweigert

Hallo,

hab ne Frage. Wie sieht es gesetzlich mit der Auszahlung von Überstunden aus. Meine Verwandschaft ist im Pflegebereich tätig und kann aus Kräftemangel seit Monaten die Überstunden nicht abbauen, wie auch einige Kollegen.
Mein Verwandter hat darum gebeten, dass die Stunden ausgezahlt werden, da nicht absehbar ist, wann die Stunden vielleicht mal abbaubar sind.
Nun habe ich mal ein wenig gestöbert und ein paar Abstätze gefunden, was im Vertrag steht.
...die betrieblichen Verhätnisse es zulassen die zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem Jeweiligen in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden..."
... Beschäftigte erhalten nur dann Überstundenvergütung, wenn die Leistung für sämtliche Beschätigte des Vertriebs angeordnet ist..."
Was heißt das? Klingt doch danach, dass eine Auszahlung möglich ist, oder?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

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-- Editiert Engeleinschn am 27.02.2012 15:48

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier mal ein Link zum Thema Mehrarbeits bzw. Überstunden:

http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html

Zu: "... Beschäftigte erhalten nur dann Überstundenvergütung, wenn die Leistung für sämtliche Beschätigte des Vertriebs angeordnet ist..."
Was heißt das? Klingt doch danach, dass eine Auszahlung möglich ist, oder?"

Sind die Überstunden angeordnet, oder leisten die MA diese freiwillig? Und, leisten alle MA diese Stunden?

Gibt es einen Tarifvertrag?

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#2
 Von 
Engeleinschn
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Überstunden sind angeordnet in Form von "können Sie" bei allen MA`s.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ein BR würde eine Regel aushandeln, wann, bei welchen Gegebenheiten angehäufte Ü-Stunden ausbezahlt werden. Wenn es keinen BR gibt und eine Vielzahl von KollegINen betroffen sein sollten, sollte man dies auch gemeinsam mit dem AG verhandeln. Denn eines geht nicht - oder sollte nicht sein: dass Überstunden noch und noch auflaufen ohne reelle Möglichkeiten sie abzubauen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go323091-82
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo. bei mir ist genau das andere das problem. kann ein arbeitgeber einfach ohne zustimmung überstunden ausbezahlen ? ich hatte mir über 3 monate hinweg circa 30 prozent (eines monats) an überstunden angesammelt durch annahme zusätzlicher (nicht am monatsanfang im dienstplan eingetragener) dienste. jetzt hat mir mein arbeitgeber diese überstunden einfach ausbezahlt ohne mich zu fragen. ich wollte mir aber ein überstunden puffer aufbauen um ein monat ganz frei zu haben ( was viele arbeiter bei uns so machen und gängig ist). kann ich meinen arbeitgeber auffordern diese stunde wieder zurückzunehmen ( das ausbezahlte geld geht natürlich zurück bzw wird bei der nächsten gehaltsabrechnung abgezogen).

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